Interpellation betreffend Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Personen

Interpellation von Claudia Forni vom 10. Mai 2017

Der Stadtrat wird erbeten, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:

  1. Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (ohne vorläufig aufgenom­mene Flüchtlinge) leben in Bülach?
    - Wie ist deren Zusammensetzung nach Herkunft, Alter und Geschlecht?
    - Wie viele werden nach den Vorgaben der Sozialhilfe unterstützt?
    - Wie viele sind (auch teilweise) erwerbstätig? Wie viele in Ausbildung?
  2. Welche Integrationsmassnahmen bestehen für vorläufig aufgenommene Personen in der Stadt Bülach? Wie werden die Massnahmen finanziert?
  3. Was geschieht, wenn Vorläufig Aufgenommene (AusländerInnen) nicht mehr nach den Vorga­ben der Sozialhilfe, sondern im Rahmen der Asylfürsorge unterstützt werden?
    - Wie werden die Integrationsmassnahmen dann finanziert?
    - Werden Integrationsmassnahmen gestrichen?
    - Erhöht sich der Aufwand für die Gemeinde?
  4. Hätte diese Änderung Konsequenzen im Hinblick auf die Chance, dass Vorläufig Aufgenommene auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen und (zumindest teilweise) für sich selbst sorgen könnten?
  5. Verändert sich die Unterbringungssituation für Vorläufig Aufgenommene, wenn im Rahmen der Asylfürsorgeverordnung weniger Geld zur Verfügung steht? Wenn ja, wie?
  6. Was wird unternommen, wenn sich die finanzielle Lage einer vorläufig Aufgenommenen Person durch die Aufhebung der Sozialhilfeleistungen drastisch verschlechtert?