Interpellation betreffend Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Personen
Interpellation von Claudia Forni vom 10. Mai 2017
Der Stadtrat wird erbeten, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:
- Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (ohne vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) leben in Bülach?
- Wie ist deren Zusammensetzung nach Herkunft, Alter und Geschlecht?
- Wie viele werden nach den Vorgaben der Sozialhilfe unterstützt?
- Wie viele sind (auch teilweise) erwerbstätig? Wie viele in Ausbildung? - Welche Integrationsmassnahmen bestehen für vorläufig aufgenommene Personen in der Stadt Bülach? Wie werden die Massnahmen finanziert?
- Was geschieht, wenn Vorläufig Aufgenommene (AusländerInnen) nicht mehr nach den Vorgaben der Sozialhilfe, sondern im Rahmen der Asylfürsorge unterstützt werden?
- Wie werden die Integrationsmassnahmen dann finanziert?
- Werden Integrationsmassnahmen gestrichen?
- Erhöht sich der Aufwand für die Gemeinde? - Hätte diese Änderung Konsequenzen im Hinblick auf die Chance, dass Vorläufig Aufgenommene auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen und (zumindest teilweise) für sich selbst sorgen könnten?
- Verändert sich die Unterbringungssituation für Vorläufig Aufgenommene, wenn im Rahmen der Asylfürsorgeverordnung weniger Geld zur Verfügung steht? Wenn ja, wie?
- Was wird unternommen, wenn sich die finanzielle Lage einer vorläufig Aufgenommenen Person durch die Aufhebung der Sozialhilfeleistungen drastisch verschlechtert?