Dringliche Motion betreffend Garderobengebäude Fussballanlage Gringglen

Motion der Rechnungsprüfungskommission vom 16. Oktober 2017

Der Stadtrat wird verpflichtet, dem Gemeinderat in Bezug auf den Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2016 betreffend Neubau des Garderobengebäudes und die Verstärkung der Stromzufuhr bei der Fussballanlage Gringglen eine neue Vorlage (Antrag und Weisung) zu unterbreiten Es ist darin aufzuzeigen, wie die Ausschreibung erfolgen soll, damit der Verpflichtungskredit von 2.1 Mio. Franken als Kostendach abzüglich der Beteiligung des FCB mit mind. Fr. 150‘000.--eingehalten werden kann. Entgegen dem Gemeinderatsbeschluss ist insbesondere zu verzichten auf Vorgaben des Gemeinderates wie mobilen Modulbau und weiteren nicht notwendige Vorgaben.

Begründung der Dringlichkeit (gemäss Art. 47 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates):

Eine Neuausschreibung des Projekts mit entsprechender Neuplanung bringt bereits grössere Verzögerung mit sich, mit dem im Mai 2016 bewilligten Verpflichtungskredit soll möglichst rasch geplant und gebaut werden.