Dringliche Motion betreffend Erneuerung Projektierung und Ausschreibung Garderobengebäude Gringglen

Motion der Fachkommission IV vom 16. Oktober 2017

Der Stadtrat wird verpflichtet, das Garderobengebäude bei der Fussballanlage Gringglen und die Verstärkung der Stromzufuhr neu zu projektieren und auszuschreiben. Dabei sind der mobile Bau und die PV-Anlage als Varianten oder Optionen auszuschreiben, das Raumprogramm zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anschliessend gelangt er mit überarbeiteten Antrag und Weisung an den Gemeinderat.

Begründung der Dringlichkeit (gemäss Art. 47 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates):

Eine Neuausschreibung des Projekts mit entsprechender Neuplanung bringt bereits grössere Verzögerung mit sich. Mit dem im Mai 2016 bewilligten Verpflichtungskredit soll möglichst rasch geplant und gebaut werden.