Anfrage betreffend Berichterstattung Präsident Tennisclub im WoSpi

Anfrage von Michael Graf

Anfrage im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch den Präsident des Tennisclub Bülach im Wochenspiegel vom 24. September 2014

Am 28. September 2014 hat die Bülacher Bevölkerung mit deutlicher Mehrheit den Standort Sechtbach für ein Zentrales Verwaltungsgebäude - also auf den Tennisplätzen des Tennis Club Bülach - gewählt. Vier Tage vor dem Abstimmungssonntag äusserte sich der Präsident des Tennis Club Bülach und gleichzeitig für die Finanzen in Bülach zuständige Stadtrat im Wochenspiegel. Er empfahl im Interesse des Tennisclubs den Lesern/Stimmbürgern den Standort Herti, welcher den Steuerzahler von Bülach jedoch mehrere Millionen teurer zu stehen kommt. Aufgrund des offensichtlichen Interessenskonfliktes sowie der Tatsache das Öffentlichkeitsarbeit ein Teil der Führungsaufgabe des Stadtrates ist, bitte ich um Beantwortung von folgenden Fragen:

  1. Wie sieht die Strategie des Stadtrates bezüglich allfälliger Nachfolgelösung der Tennisplätze aus?
  2. Läuft der aktuelle Baurechtsvertrag mit dem Tennis Club Bülach Ende 2015 definitiv aus?
  3. Beabsichtigt der Stadtrat den Baurechtsvertrag zu verlängern?
  4. Im Investitionsprogramm im Jahr 2016 sind durch den Stadtrat Fr. 50‘000.00 Heimfallentschädigung für den Tennisclub Bülach budgetiert – was hat es damit auf sich?
  5. Gibt es weitere Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Bülach und dem Tennis Club Bülach?
  6. Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass der Präsident des Tennis Club Bülach ab dem 28. September 2014 bei Beratung und Beschlussfassung des Geschäftes Zentrales Verwaltungsgebäude Sechtbach in den Ausstand treten muss?
  7. Wer führt seitens der Stadt Bülach resp. seitens des Tennisclub Bülach allfällige Verhandlungen und wie wird sichergestellt, dass kein Interessenskonflikt entsteht?
  8. Welcher Stadtrat ist eigentlich ‚Informationsleader‘ im Zusammenhang mit dem Zentralen Verwaltungsgebäude?
  9. War der Stadtrat über diese Berichterstattung vorgängig orientiert worden resp. hat er diese genehmigt?
  10. Ist der Stadtrat der Meinung eine Publikation nach dem Abstimmungssonntag vom 24. September 2014 wäre besser gewesen?
  11. Sieht der Stadtrat in der erfolgten Berichterstattung eine mögliche Beeinflussung der Abstimmung, wenn nein warum nicht?
  12. Ging die Initiative für diese Berichterstattung vom Wochenspiegel oder vom Präsident des Tennisclub aus?
  13. Der Stadtschreiber ist gemäss Informationskonzept der Stadt Bülach Informationsbeauftragter, welcher den Stadtrat in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit berät. Hat bei dieser Berichterstattung eine solche Beratung stattgefunden, wenn ja wann wenn nicht warum?
  14. Falls Medienschaffende in ausserordentlichen Fällen ohne Einbezug des Informationsbeauftragten an Mitglieder des Stadtrates gelangen, muss dieser Stadtrat umgehend den Informationsbeauftragten über die Absicht den Inhalt, die Themen, die gestellten Fragen und die erteilten Antworten informieren. Wurde der Stadtschreiber als Informationsbeauftragter vor der Berichterstattung im Wochenspiegel informiert, wenn nein warum nicht?
  15. Wie beurteilt der Stadtrat die in der Anfrage thematisierte Kommunikation durch sein Mitglied, resp. entspricht diese dem Informationskonzept der Stadt Bülach?
  16. Zieht der Stadtrat Lehren/Konsequenzen aus dieser Art von Kommunikation? Wenn ja welche, wenn nein warum nicht ?