Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnung, Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) während des Wochenmarktes, 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, jeweils samstags, von ca. 06.00 bis ca. 13.00 Uhr

Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) / Parkverbote: Hans-Haller-Gasse/Pfarrplatz F. 2 – 13, Marktgasse F. 11 -13 und Gehbehindertenparkplatz, während des Wochenmarktes

1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, jeweils samstags, von ca. 06.00 bis ca. 13.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001

Verkehrsanordnung

Signalisation:
Signal 2.01, Allgemeines Fahrverbot, an folgenden Orten:
• Hans-Haller-Gasse, Höhe Gerbegasse, Rtg. Marktgasse
• Hans-Haller-Gasse, Höhe, Storchen Bistro, Rtg. Poststrasse
Ausgenommen sind der Güterumschlag von Markfahrern und die Zufahrt von Unterhaltsfahrzeugen für den Marktbetrieb.
Signal 2.50, Parkverbot, an folgenden Orten:
• auf allen gebührenpflichtigen Parkfeldern im Wochenmarktareal (Pfarrplatz, Hans-Haller-Gasse, Marktgasse) und auf dem Gehbehindertenparkplatz an der Marktgasse

              

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 23. November 2023

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch