Der Stadtrat hat gemäss Gemeindeordnung den Auftrag, ein Legislaturprogramm zu erstellen. In diesem legt der Stadtrat die Schwerpunkte der Bülacher Entwicklung fest. Diese bilden einzelne wichtige, mittel- bis langfristige Ziele des Stadtrats. Die Ziele sind eine politische Absichtserklärung und geben die Stossrichtung der Politik bis ins Jahr 2014 vor. Das Legislaturprogramm enthält ambitiöse Ziele und zeichnet sich daneben auch durch Kontinuität aus: Ziele aus dem letzten Legislaturprogramm, die für die Entwicklung Bülachs bedeutend sind, sowie Kernprojekte will der Stadtrat weiter bearbeiten.
Bülach richtet sich auf 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner bis ins Jahr 2025 aus. Das Ziel der Entwicklung ist aber nicht die pure Grösse. Vielmehr strebt der Stadtrat ein qualitätsvolles Wachstum – ohne negative Wirkungen in den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft – an. Im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Stadt Bülach offen für Neu- und Weiterentwicklungen, sie schützt aber auch Bewährtes. Der Stadtrat orientiert sich bei der Berücksichtigung der drei Dimensionen an Leitsätzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Jedes Geschäftsfeld definierte einen strategischen Leitsatz. Er ist abgestimmt auf eine nachhaltige Entwicklung. Ziele und Massnahmen orientieren sich daran.