„Kurze Begründung: Die EVP-Fraktion ist über die Pläne der kantonalen Schiessanlage in Bülach Nord bestürzt. Ein beträchtlicher Teil der Anwohner unserer Stadt ist gefährdet, eine unnötige und erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch den ununterbrochenen Lärm des geplanten Schiessparks erleiden zu müssen.
Dass der Kanton eine solche Anlage für unsere Jäger betreiben muss, bezweifeln wir nicht und möchten auch nicht verhindern, diese in Bülach zu bauen, wenn dies aufgrund der Örtlichkeiten sinnvoll ist. Aber dies nur für die nach dem Gesetz zwingend erforderlichen Aufgaben, nicht aber beispielsweise für eine Outdoor-Tontaubenschiessanlage, die primär dem Zweck der Selbstfinanzierung und Kommerzialisierung des Projekts dient. Das Outdoor-Schiessen wird durch Herrn Regierungsrat Kägi vordergründig mit dem Argument „bessere Handhabung der Waffe“ verkauft, doch einzig damit lässt sich in einer solchen Anlage Geld verdienen. Das darf nicht auf Kosten der Bülacher Bürger geschehen.
Wir möchten deshalb vom Stadtrat wissen:
Danke für jedes mutige Engagement des Stadtrats in dieser Sache und die Beantwortung dieser Fragen.“
1. Die Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg betreffend Schiessanlage Widstud wird wie folgt beantwortet:
Mit Schreiben vom 7. November 2011 informierte die Baudirektion Kanton Zürich, dass zusätzlich zu den bereits aufgelegten Änderungen eine weitere Änderung im Kapitel 6.6 „Weitere öffentliche Dienstleistungen“ geplant ist. Als Vorhaben ist der Neubau einer Jagdschiessanlage in der Kiesgrube Widstud in Bülach vorgesehen, bei einer gleichzeitigen Aufhebung und Sanierung der bisherigen Anlage am Standort Embrach.
Die Gesamtbeurteilung durch den Kanton anhand einer Machbarkeitsstudie gelangt zu folgendem Ergebnis:
Aus rechtlicher Sicht ist an dieser Stelle festzuhalten, dass trotz der kantonalen Richtplanfestlegung (Standortfestlegung) die Überprüfung der Recht- und Zweckmässigkeit bei den nachfolgenden nutzungsplanerischen Festlegungen (Gestaltungsplan) und Baubewilligungen vorbehalten bleibt. Wie das Bundesgericht in Anfechtungsverfahren gegen solche kantonale Festlegungen mehrfach festgehalten hat, ist es der Gemeinde mit einem solchen (behördenverbindlichen) Richtplaneintrag lediglich verwehrt, eigene richt- oder nutzungsplanerische Massnahmen oder Bewilligungsentscheide zu treffen, welche der angefochtenen Standortfestlegung entgegenstehen. Rechtlich kann sich deshalb zurzeit die Frage nicht stellen, ob dannzumal die Schiessanlage planungsrechtlich mit einem Gestaltungsplan sanktioniert werden kann und ob in Ausführung des Gestaltungsplans die bau- und umweltrechtlichen Voraussetzungen für eine Baubewilligung erfüllt sind. Auch die Frage, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, muss frühestens im Zeitpunkt der Gestaltungsplanung beantwortet werden. UVP-Prüfungen erfolgen erst, wenn über die Zulassung eines Einzelobjektes befunden wird; auf der Stufe der Richtplanung ist diese noch offen.
zu Frage 1:
Der gesetzliche Auftrag des Kantons kann vom Stadtrat nicht in Abrede gestellt werden. Aufgrund seiner Ausbildungsanforderungen an die Jägerinnen und Jäger im Kanton Zürich muss der Kanton über eine oder mehrere Anlagen verfügen, auf der er die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten anbieten und die Prüfungen durchführen kann. Dem Stadtrat ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Mehrbelastung durch Lärm und Verkehr, welche für Bülach durch die neue Anlage entstehen würde, auf ein Minimum reduziert werden kann. Es dürfen keine Mehrbelastungen entstehen, welche auf einen Schiessbetrieb zurückzuführen sind, der nicht mehr dem Vollzug des gesetzlichen Auftrags entspricht (Sportschützen). Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Anlagen (Gestaltungsplan) und durch ein geeignetes Betriebskonzept ist sicherzustellen, dass die Nutzung der Jagdschiessanlage bzw. die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden.
Der Stadtrat stellt sich deshalb klar auf den Standpunkt, dass, falls sich ein Richtplaneintrag für die beabsichtigte Jagdschiessanlage Widstud nicht vermeiden lässt, die geplante Anlage einzig der zwingend notwendigen Schussdisziplinen dienen und das Projekt auf das notwendige Minimum dimensioniert wird. Das heisst, auf Anlageteile für das rein sportliche Jagdschiessen, für welche keine gesetzliche Pflicht besteht, soll verzichtet werden. Es steht zu befürchten, dass die mit einer solchen Jagdschiessanlage ohnehin zu erwartenden Mehrbelastungen durch Lärm und Verkehr wegen des zusätzlich vorgesehenen Sportbetriebs, mit samt den hierzu vorgesehenen Infrastrukturanlagen und Nebennutzungen wie Restaurant usw., das noch zumutbare Mass klar übersteigen würden. Die Kosten für Bau und Betrieb der Anlage sind durch Steuern zu finanzieren. Abzulehnen ist deshalb die Absicht des Kantons, die Anlage kostenneutral betreiben zu wollen, indem sie auch für rein sportliches Jagdschiessen zur Verfügung stehen soll. Nach Meinung des Stadtrats ist unter den genannten Gesichtspunkten die Erstellung eines umfassenden Umweltverträglichkeitsberichts durch den Kanton angezeigt, selbst wenn dies vom Bundesgesetzgeber für Jagdschiessanlagen nicht verlangt wird (vgl. Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Der Stadtrat wird sich im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum geplanten Richtplaneintrag in diesem Sinn vernehmen lassen. In die gleiche Stossrichtung geht auch die inzwischen erfolgte Stellungnahme durch den Vorstand der regionalen Planungsgruppe Zürcher Unterland PZU. Parallel laufen auf politischer Ebene Kontakte des Stadtrats mit der Baudirektion. Im Weiteren lässt das Geschäftsfeld Planung und Bau das Unterfangen des Kantons und die sich der Stadt als Standortgemeinde bietenden Möglichkeiten durch einen Rechtsexperten prüfen. Positiv wertet der Stadtrat, dass sich auch die Bevölkerung mit der von der Interessengemeinschaft „Pro Heimgarten“ lancierten Petition an den Regierungsrat gegen die Schiessanlage Widstud zur Wehr setzen will. Letztlich wird der Kantonsrat im Rahmen der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans über deren Inhalt befinden. Hier zählt der Stadtrat auf die Unterstützung durch die Volksvertreterinnen und –vertreter aus Bülach und der Region für die Anliegen der Stadt.
zu Frage 2:
Zur Ausgestaltung des konkreten Projekts selber, falls zu dessen Realisierung die raumplanerische Rechtsgrundlage mittels eines rechtskräftigen Richtplaneintrags vom Kantonsrat gelegt werden sollte, wird die Baudirektion auf nutzungsplanerischer Stufe den öffentlichen Gestaltungsplan ausarbeiten und in eigener Kompetenz festsetzen. Auch hierzu wird sich der Stadtrat im dannzumaligen Anhörungsverfahren erneut einbringen (§ 84 Abs. 2 PBG). Eines der kommunalen Anliegen wird sicher sein, auf das Betriebskonzept, einschliesslich der Betriebszeiten, Einfluss nehmen zu können. Letztlich wird es für eine Jagdschiessanlage noch einer baurechtlichen Bewilligung bedürfen. Auch in diesem Rahmen wird die zuständige Baubehörde die Einhaltung der bau- und umweltrechtlichen Voraussetzungen prüfen müssen, allenfalls verbunden mit Auflagen zum konkreten Schiessbetrieb.
zu Frage 3:
Vertiefte Gespräche in dieser Richtung haben keine stattgefunden. Wie bereits ausgeführt, richtet sich das Augenmerk aktuell um den vom Kanton geplanten Richtplaneintrag für eine Jagdschiessanlage in der Widstud bzw. um die Standortfestlegung. Im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens können Fragen auch nach allfälligen alternativen Schiesstrainingsverfahren, z. B. durch den Einsatz von Simulatoren, welche eine Outdoor-Schiessanlage am vorgesehenen Standort gar erübrigen könnte, aufgeworfen werden. Ob die schiesstechnischen, infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger eine auf rein elektronische Trainingsinstrumente abgestützte Ausbildung überhaupt zulassen, müsste von den kantonalen Fachstellen beantwortet werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Kanton bereits im Vorfeld der Planungen generell auch die Machbarkeit bzw. Zulässigkeit alternativer, das heisst rein elektronischer Instrumente für das jagdliche Trainingsschiessen geprüft haben dürfte.
zu Fragen 4 und 5:
Der Kanton plant die Anlage nach dem „State of the Art“ (Umweltrecht, Lärmschutz). Auf der Grundlage des dem Stadtrat und der Öffentlichkeit präsentierten Planungsstands ist eine Überdachung der Outdoor-Schiessplätze nicht vorgesehen. Dementsprechend dürften auch keine Kosten für eine solche bauliche Massnahme quantifiziert worden sein. Die betrieblichtechnische sowie bauliche Ausgestaltung der Anlage wird grundsätzlich erst im späteren Gestaltungsplanverfahren zum Thema, falls der Kantonsrat dem Richtplaneintrag überhaupt Folge leisten wird. Der Stadtrat kann und will sich im heutigen Zeitpunkt deshalb nicht auf sich allenfalls bietende Handlungsoptionen im Sinne der Anfrage festlegen. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage 5, ob sich die heutige kommunale Schiessanlage Langenrain in die kantonale Schiessanlage Widstud integrieren liesse. Wie erläutert, geht es heute vorab um das kantonale Vorhaben als solches bzw. um die mit dem Richtplaneintrag beabsichtigte Standortfestlegung einer Jagdschiessanlage.
zu Frage 6:
Der Stadtrat erachtet es als nahe liegend, dass bis zur Klärung aller Optionen hinsichtlich der kantonalen Jagdschiessanlage auf Investitionen zur Sanierung des stadteigenen Schiessstands (Kugelfang) verzichtet wird.
zu Frage 7:
Laut Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Zürich steht das Behördenreferendum gegen Beschlüsse des Kantonsrats einzig dem Kantonsrat zu. Der Stadtrat prüft in dieser Sache jedoch alle sich realistischerweise bietenden Optionen auf rechtlicher und politischer Ebene.
„Am 10. Mai 2011 führte der Verein BülachKultur im Grampen eine Veranstaltung durch, mit dem Zweck die Kulturförderung von Arbon zu präsentieren. Dabei wurden auch die Gründe genannt, warum die Kulturförderung in Arbon attraktiver ist als in Bülach und wie viel die Stadt Arbon 2010 für die Kulturförderung aufwendete.
Zu diesem Thema möchte ich vom Stadtrat folgende Fragen beantwortet haben:
Kulturförderung Bülach 2010 in Zahlen
Definition Kulturförderung Bülach (beschlossen WoV 2009)
Produkt KU-02.3 + Produkt KU-02.4 = 262'000 Franken / 15 Franken pro Einwohner
Leistungsziel Stadtrat Fr. 15.00 bis Fr. 20.00 pro Einwohner (Nettoaufwand ohne Overheadkosten)
Produkt KU-02.3
Kulturförderung, 208'000 Franken
Produkt KU-02.4
Eigene kulturelle Tätigkeiten, 54'000 Franken
Die Bibliothek (KU-02.1 285'000 Franken) sowie das Kultur- und Begegnungszentrum Guss (KU-02.2 244'000 Franken) fallen nicht unter die Definition Kulturförderung. Beim Einbezug dieser Produkte für die Kulturförderung, ergibt dies einen Aufwand von Fr. 45.46 pro Einwohner.
Vergleich Kulturförderung Bülach vs. Arbon
Kulturförderung Bülach 262'000 Franken (exkl. Bibliothek Fr. 285'000.00)
= Fr. 15.00 pro Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 17'400
Kulturförderung Arbon 234'300 Franken(inkl. Bibliothek Fr. 80'000.00)
= Fr. 17.35 pro Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 13'500
1. Berechnungsbeispiel
Kulturförderungsbetrag Bülach minus Bibliothekanteil (262 000 – 285 000 Franken)
Restbetrag bleibt für die Kulturförderung in Bülach übrig - rein gar nichts!
2. Berechnungsbeispiel
Kulturförderungsbetrag Arbon minus Bibliothekanteil dividiert durch die Einwohnerzahl um den
Betrag pro Einwohner, analog Bülach, zu errechnen (234 300 - Fr. 80 000 Franken : 13 500 Einwohner = Fr. 11.43) - deutlich weniger!“
Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen innerhalb der Sozialbehörde laden wir den Stadtrat ein, folgende Fragen zu beantworten:
Grundsätzliches:
Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Bülach ist die Sozialbehörde eine eigenständige Behörde mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Sie legt die Organisation in einer Geschäftsordnung fest.
Mandat RGB (Rechts- und Gemeindeberatung AG in Gossau):
Auf dem öffentlichen Firmenprofil des privaten Beraterbüros RGB Rechts- und Gemeindeberatung AG in Gossau figuriert die Stadt Bülach als Referenz
Sozialhilfemissbrauch:
Am 15. November 2010 verabschiedete der Gemeinderat Grundsatzbeschlüsse zur Steuerung der Aufgaben der Stadt Bülach. Darin heisst es im Punk 0. Global, dass die Beschlüsse des Gemeinderats konsequent um- und durchgesetzt werden. Unter dem Punkt 13. Soziales sieht der Gemeinderat folgende Strategie bei der Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfe-Empfängern vor:
"- Alle arbeitswilligen Stellensuchenden erfahren Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsprozess.
- Missbräuchlicher Bezug von Sozialhilfegeld wird konsequent strafrechtlich verfolgt."
Der Stadtrat wird eingeladen
Begründung und Ablehnung der Überweisung an den Stadtrat (PDF, 668 Kb)
Mit Beschluss-Nr. 11-04/10.2 vom 18. Januar 2011 hat die Primarschulpflege einen Rahmenkredit von 1 496 000 Franken (inkl. MWST) betreffend Sanierung und Erweiterung des Nahwärmeverbunds „Gstückt“ gesprochen.
Ich lade den Stadtrat ein, folgende Fragen bezüglich dieses Geschäftes zu beantworten:
Die RPK unterstützt diese Interpellation gemäss Beschluss vom 9. Mai 2011 einstimmig.
Die Elektrizitätswerke bieten mittlerweile differenzierte Produkte an, unter anderem auch Ökostrom, welcher unter Verzicht auf Strom aus Kernkraft erzeugt wird. Bei Ökostrom gelten höhere Tarife.
Die Unterzeichnenden laden den Stadtrat ein, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:
Am 10.06.2001 stimmte das Volk über den Antrag des Entwicklungsprozents ab. Der Antrag lautete: „Die Politische Gemeinde wendet maximal jährlich 1% des einfachen Staatssteuerbetrags zur Finanzierung langfristiger Projekte in Entwicklungsgebieten auf. Die Höhe des Betrags entscheidet jährlich auf Antrag des Stadtrats der Gemeinderat im Rahmen des Voranschlags. Die zur Verfügung stehende Summe soll zu gleichen Teilen für die In- und Auslandhilfe verwendet werden.“
Das Stimmvolk nahm den Antrag mit 2540 Ja-Stimmen zu 1370 Nein-Stimmen an. Seither hat der Stadtrat diesen Volksentscheid nie wirklich umgesetzt.
Die Unterzeichneten laden den Stadtrat ein, folgende Fragen zu beantworten:
Folgender Motionstext wurde an der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2011 in ein Postulat umgewandelt:
Der Stadtrat wird aufgefordert, ab Voranschlag 2012 folgende Massnahmen umzusetzen:
Die dafür notwendigen Grundlagen werden vom stadtinternen Controlling sichergestellt (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).
Der Stadtrat kann für begründete Ausnahmefälle dem Gemeinderat Antrag stellen, welcher darüber entscheidet.
Neu:
Der Stadtrat wird eingeladen, die Einführung folgender Massnahmen ab Voranschlag 2012 zu prüfen:
Die dafür notwendigen Grundlagen sollen vom stadtinternen Controlling sichergestellt werden (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).
Die Grüne Faktion lädt den Stadtrat ein:
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, um ein ganzheitliches "Herzkonzept" zu erstellen. Ziel ist die Prävention der Herzkreislauferkrankungen und die Sterblichkeit beim Herzinfarkt in der Stadt Bülach zu senken.
Dabei sollen Spital, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Schulen, Gewerbe, Ärztinnen und Ärzte der Stadt Bülach früh einbezogen werden.
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bülach einen kostenlosen Internetzugang an Hotspots zu ermöglichen und einen kostenlosen WLAN in der Stadt Bülach aufzubauen.
Am 22. September 2010 hat der Stadtrat dem Nachtragskredit von CHF 85‘000 für die baulichen und signalisationstechnischen Massnahmen zur Errichtung der Tempo-30-Zone im Gebiet Gringglen/Böswisli zugestimmt. Zu diesem, im Verhältnis enorm grossen Nachtragskredit, möchte ich vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben:
Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, damit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens alle LieferantInnen und LeistungserbringerInnen bei der Ausführung eines Auftrags, sowohl die nationale Gesetzgebung, als auch die Bestimmungen der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten.
Der Stadtrat wird mit dieser Motion beauftragt, folgende Forderungen umzusetzen:
Dies gilt für alle Strassen in Bülach, auf denen zum Zeitpunkt des Motionseingangs eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h oder mehr gilt und muss auch für die Erstellung und Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Bülach verbindlich berücksichtigt werden.
An der Sitzung vom 15. November 2010 wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt.
Der Stadtrat ist eingeladen, die Führung einer Anlagenbuchhaltung im Finanzwesen zu prüfen und allenfalls einen Antrag mit Weisung dem Gemeinderat vorzulegen.
Am 26. Februar 2009 hat der Stadtrat entschieden den laufenden Rahmenvertrag mit der WS Ingenieure AG im bisherigen Umfang weiterzuführen. Da diese Vertragsverlängerung zu Unmut angeregt hat, möchte ich vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben.
Fragen zum Rahmenvertrag
Allgemeine Fragen zum Auftrag mit den WS Ingenieure AG
Gemäss Information aus dem Stadtrat wurde der laufende Rahmenvertrag mit der WS Ingenieure AG im bisherigen Umfang weiter geführt. Dazu ergeben sich folgende Fragen
Der Stadtrat wird beauftragt die Möglichkeiten eines Zusammenschlusses der Primar- und Oberstufenschule zu prüfen.
Eine Erweiterung der Primarschule in die Kreisgemeindestruktur, als auch ein Loslösen der Oberstufenschule aus dieser, sind sorgfältig abzuwägen. Die Vorteile und die Nachteile als auch die entsprechenden Konsequenzen sind dem Gemeinderat transparent aufzuzeigen.
In der Lösungsfindung sind die heutigen Kreisgemeinden miteinzubeziehen.
Ablehnung der Überweisung an den Stadtrat (PDF nicht barrierefrei, 344 Kb)
Mit dem neu zu erarbeitenden Pflegeplatzkonzept wird der Stadtrat die Frage
beantworten müssen, wie und wo die fehlenden Heim- und Pflegeplätze für
Bülachs Senioren realisiert werden sollen.
Die FDP hegt die Befürchtung, dass nach einer Sanierung der Rössligasse für
mehrere Millionen, kurzfristig keine Mittel mehr für die Schaffung dringend
notwendiger Altersheimplätze vorhanden sein könnten. Ich erlaube mir deshalb,
dem Stadtrat folgende Fragen zu stellen:
1. Hat der Bülacher Stadtrat bereits mit der Stiftung Grampen über die
Schaffung neuer Heim- und Pflegeplätze verhandelt/gesprochen? Wenn ja,
welche Ergebnisse wurden erzielt? Falls nein: warum nicht, wenn 2
Stadträte im Stiftungsrat Einsitz haben?
2. Hat der Stadtrat in den letzten 2 Jahren mit anderen privaten
Heimbetreibern Gespräche geführt oder verhandelt?
3. Kann sich der Stadtrat eine Auslagerung der Altersinfrastruktur in und die
operative Führung unter einer privatrechtlichen Stiftung überhaupt
vorstellen?
4. Die Notwendigkeit einer Erweiterung des Grampen unter dem Namen
Grampen plus ist offensichtlich und wird auch vom verantwortlichen
Stadtrat befürwortet. Wer soll ein solches Erweiterungsprojekt initiieren?
5. Gedenkt die Stadt im Fall eines Erweiterungsbaus als Investor
aufzutreten? Falls ja, ist der Stadtrat der Meinung, dass das Einbringen der
freien, stadteigenen Parzelle als öffentlicher Beitrag genügen würde?
Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 130 Kb)
Die Nothilfeleistung nach einem Herzinfarkt entscheidet über Leben oder folgenschwere Hirnschädigungen. Ein Defibrillator kann dabei eine wichtige Rolle spielen und Leben retten.
Hat es im öffentlichem Raum der Stadt Bülach Defibrillatoren? Hat sich der Stadtrat mit diesem Thema schon befasst? Ist der Stadtrat bereit Defibrillatoren anzuschaffen?
Wie die Baurekurskommission am 5. März 2008 allen Empfängern des Baurechtsentscheides für das Baugesuch Areal- und Wohnüberbauung Büli Ost mitteilte wurde gegen die am 23. Januar 2008 ausgestellte Bauverweigerung Rekurs erhoben.
Zu diesem Thema möchten wir vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben:
Wie kommt es, dass die Stadt Bülach gegen die von Ihr ausgestellte Baubeschlüsse (BG-Nr. 07110 + 07111) rekuriert?
Ist ein solches Vorgehen überhaupt glaubwürdig?
Mit was für Folgekosten, seitens Stadt Bülach, muss aus diesem Vorgehen gerechnet werden?
Wie lautet der Rekurstext?
Und was wird genau beanstandet?
Der Stadtrat wird aufgefordert, ein ganzheitliches Konzept für die Betreuung im Alter zu erstellen.
Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen (gemäss neuem Gesundheitsgesetz) sowie moderne Aspekte der Pflege und Therapie zu berücksichtigen. Der Ausschöpfung von Synergiepotentialen ist vor allem im Infrastrukturbereich verstärkt Rechnung zu tragen.
Der Stadtrat wird beauftragt die Möglichkeiten für einen Systemwechsel von Objekt- zu Subjektfinanzierung bei der gesamten Kinderbetreuung zu prüfen.
Das Konzept muss eine Zusammenarbeit mit diversen Trägerschaften, wie Private, Vereine, Kirchen usw. ermöglichen, sowie die Kinderbetreuung umfassend inkl. Hort, Mittagstisch oder ähnliche Angebote umfassen.
Was gedenkt der Stadtrat bezüglich Areal Gstückt zu unternehmen? Soll der Platz so bleiben wie er ist oder ist in naher Zukunft eine andere Variante vorgesehen?
Der Stadtrat ist eingeladen, die Wiedereinführung der Jungbürgerinnen-Feier in geeigneter Forrn zu prüfen.
Der Stadtrat ist eingeladen zu prüfen, ob dem Gemeinderat ein neuer Entwurf der Entschädigungsverordnung für den Stadtrat (nicht für den Gemeinderat) auf der Basis desjenigen vom 06.02.2006 samt Antrag und Weisung vorzulegen sei.
Der jüngste Entscheid der kantonalen Baudirektion in „Bülach Ost“ kommt faktisch einem Bauverbot gleich. Darauf stellen sich einige Fragen die vorzugsweise vor der Revision der Bülacher Bau- und Zonenordnung durch den Stadtrat beantwortet werden.
Bauland Bülach Ost / Mettmenriet
Umzonierung
Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 396 Kb)
Der Stadtrat wird beauftragt, die Bau- und Zonenordnung (BZO) dahingehend zu ergänzen als für die Gewährung des Arealbonus eine Spezialkommission aus Fachleuten einzusetzen ist sowie dass das Planung- und Baugesetz (PBG), Art. 69 ff, insbesondere Art. 71, besonders gute Gestaltung etc. zwingend einzuhalten sind.
Der Unmut über die zur Baubewilligung eingereichte Arealüberbauung Büli Ost ist in der Bevölkerung sehr gross.
Wir möchten deshalb nachfolgende Fragen vom Stadtrat beantwortet haben:
Erschliessung und SIL-Konformität
Verkehrserschliessung
Vorschriften und Bewilligungstauglichkeit
Städtische Eigeninteressen
Allgemeines zur Bau- und Zonenordnung
Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 396 Kb)
An der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2006 hat das Parlamant mit grosser Mehrheit einen Rahmenkredit in Höhe von Fr. 750'000.00 für die Planung Erachfeld / Gringglen gesprochen.
Dieses Traktandum beschäftigte zu diesem Zeitpunkt Gemeinderat sowie Bevölkerung wie kein anderes. Nun ist es aber seit längerer Zeit still um dieses Thema geworden. Man hat keine Ahnung, welche Fortschritte in Bezug auf damals noch offene Fragen gemacht wurden, obwohl im Sitzungsprotokoll erwähnt ist, dass dem Gemeinderat darüber Bericht zu erstatten sei. (Seite 103) Die einzig lapidare Erklärung lautet, die Vorbereitungsphase laufe gemäss Masterplan.
Der Stadtrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es richtig, dass der Erwerb des Landes Kataster-Nr. 1584 (Erben Jakob Zander) kurz vor Abschluss steht? Wenn nein, wie stellt sich der Stadtrat zum weiteren Vorgehen darüber?
2. Gemäss Protokoll der GR-Sitzung vom 11.12.2006, Seite 102, äusserte sich SR Hanspeter Lienhart, er werde nicht Jahre verhandeln, sondern gegebenenfalls den Perimeter ändern oder ein anderes Grundstück kaufen. Wie aktuell ist diese Aussage zum jetzigen Zeitpunkt?
3. Wird der Landerwerb für die Infangstrasse mit oder ohne Sportanlage getätigt?
4. Gemäss Information an der letzten GR-Sitzung wurden Gespräche mit den Kreisgemeinden geführt. Sind diese ausschliesslich positiv verlaufen? Welche konkreten Abmachungen wurden getroffen? Gibt es bereits einen Kostenverteilschlüssel?
5. Ist es richtig, dass die Revision der Bau und Zonenordnung betreffend Sportpark Erachfeld abgeschlossen ist?
6. Der Spatenstich erfolgt 2010. Kann der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt an dieser Aussage festhalten? Wenn nein, wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Welche Bilanz zieht der Stadtrat bezüglich der Erreichung seiner Legislaturziele nach Ablauf eines Drittels der Amtsperiode?
Wie und mit welcher Begründung nimmt der Stadtrat Stellung zur Absicht des Spitals Bülach, einen MRI anzuschaffen?
Der Stadtrat ist eingeladen, die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms im Bereich Energieeffizienz bei Gebäuden zu prüfen und dabei eine sinnvolle Auswahl umzusetzender Massnahmen zu treffen.
(Mögliche Bereiche sind: Minergie-Neubau, Minergie-Sanierung, Wärmepumpe, Photovoltaik, Energieberatung. Aufzählung nicht vollständig.)
Der Stadtrat wird aufgefordert, auf den Bau weiterer "sogenannter behindertengerechten Bushaltestellen" ab sofort zu verzichten, es sei denn, diese werden von gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorgeschrieben. Er erlässt entsprechende Weisungen.
Die bundesgesetzlichen Richtlinien sind dabei zu beachten. Massgebend für diese Bestimmungen ist das Bundesgesetz über die "Gleichstellung von Behinderten" mit den entsprechenden Verordnungen Art. 151.3 / .34, sowie Erlasse des kantonalen Planungs- und Baugesetzes Art. 700.21, Abs. VI Teil: Behindertengerechtes Bauen, Art. 34.
Eigenmächtige Interpretationen sind zu unterlassen.
Der Stadtrat erstellt ein umfassendes Kulturkonzept.
Darin sind auch die finanziellen Leistungen der Stadt Bülach zu regeln.
Im Zusammenhang mit der auf den 19. April 2007 verschobenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Krankenheimverbandes Zürcher Unterland und dem Antrag der Betriebskommission, die Projektierungsarbeiten am Pflegezentrum Bülach einzustellen und stattdessen der Auslösung der Projektierung eines neuen Pflegezentrums in Embrach zuzustimmen, stellen sich folgende Fragen, da dieser Antrag in der Bülacher Bevölkerung verständlicherweise grosse Besorgnis ausgelöst hat:
Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 376 Kb)
Der Stadtrat ist eingeladen, die Erarbeitung eines Kluturkonzeptes zu prüfen, welches unter anderem auch die bisherigen Leistungen von Guss 81-80 berücksichtigt.
Der Stadtrat wird eingeladen, Art. 52 in der Polizeiverordnung, vom 10. Mai 1995, mit folgenden Ergänzungen zu prüfen:
Kleinabfälle wie Flaschen, Dosen, Papier, Verpackungen, Essensreste, dürfen ausserhalb der dafür bestimmten Abfallbehälter weder zugelassen, weggeworfen noch abgelagert werden.
Untersagt ist ebenso das Wegwerfen von Kleinabfällen und Raucherwaren aus Fahrzeugen auf öffentlichen Grund.
Das Spucken auf öffentlichem und auf öffentlich zugänglichem Grund ohne Not ist untersagt.