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Anfrage Schnegg Stefan vom 12. November 2011 betreffend Jagdschiessanlage

Anfrage

„Kurze Begründung: Die EVP-Fraktion ist über die Pläne der kantonalen Schiessanlage in Bülach Nord bestürzt. Ein beträchtlicher Teil der Anwohner unserer Stadt ist gefährdet, eine unnötige und erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch den ununterbrochenen Lärm des geplanten Schiessparks erleiden zu müssen.


Dass der Kanton eine solche Anlage für unsere Jäger betreiben muss, bezweifeln wir nicht und möchten auch nicht verhindern, diese in Bülach zu bauen, wenn dies aufgrund der Örtlichkeiten sinnvoll ist. Aber dies nur für die nach dem Gesetz zwingend erforderlichen Aufgaben, nicht aber beispielsweise für eine Outdoor-Tontaubenschiessanlage, die primär dem Zweck der Selbstfinanzierung und Kommerzialisierung des Projekts dient. Das Outdoor-Schiessen wird durch Herrn Regierungsrat Kägi vordergründig mit dem Argument „bessere Handhabung der Waffe“ verkauft, doch einzig damit lässt sich in einer solchen Anlage Geld verdienen. Das darf nicht auf Kosten der Bülacher Bürger geschehen.

Wir möchten deshalb vom Stadtrat wissen:

  1. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass das Outdoor-Tontaubenschiessen, zu dem offenbar keine gesetzlichen Anforderungen bestehen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden kann? Will der Stadtrat alles daran setzen, dass nur das gesetzliche Minimum der Jägerausbildung die Bülacher Bürger beeinträchtigen wird?
  2. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Stadtrat in eigener Kompetenz über die Betriebszeiten dieser geplanten Anlage entscheiden kann und die angetönten sommerlichen „Nachtschiessübungen“ durch uns Bülacher und nicht durch eine kantonale Stelle gewährt werden?
  3. Sind bereits vertiefte Gespräche über den Einsatz von Simulatoren anstelle von Outdoor-Schiessanlagen geführt worden?
  4. Gibt es vom Kanton bereits eine Quantifizierung der Kosten für eine Überdachung der Outdoor-Schiessplätze, sollten diese nicht verhindert werden können? Ist der Stadtrat allenfalls bereit, zum Wohl der Bülacher einen Teil dieser zusätzlichen Kosten dem Rat vorzulegen, damit beurteilt werden kann, was uns der Lärmschutz in diesem Stadtteil kosten würde, sollte der Kanton diese Aufwendungen nicht selber übernehmen wollen?
  5. Kann die stadteigene Schiessanlage (300m und Pistolen) nicht in die geplante kantonale Schiessanlage integriert werden, um den Schiesslärm auf eine einzige Anlage zu beschränken?
  6. Ist der Stadtrat im Sinne eines Moratoriums bereit, bis zur Klärung aller Optionen der kantonalen Schiessanlage auf eigene Investitionen im stadteignen Schiessstand zu verzichten?
  7. Ist der Stadtrat bereit, bei Bedarf in dieser Sache ein Behördenreferendum zu ergreifen?

Danke für jedes mutige Engagement des Stadtrats in dieser Sache und die Beantwortung dieser Fragen.“

 

Der Stadtrat beschliesst:


1. Die Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg betreffend Schiessanlage Widstud wird wie folgt beantwortet:

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 7. November 2011 informierte die Baudirektion Kanton Zürich, dass zusätzlich zu den bereits aufgelegten Änderungen eine weitere Änderung im Kapitel 6.6 „Weitere öffentliche Dienstleistungen“ geplant ist. Als Vorhaben ist der Neubau einer Jagdschiessanlage in der Kiesgrube Widstud in Bülach vorgesehen, bei einer gleichzeitigen Aufhebung und Sanierung der bisherigen Anlage am Standort Embrach.

Ziele der Baudirektion

  • Gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung einer Anlage erfüllen
  • Bundesrechtlich geschützte Aue in Embrach entlasten
  • Anlage für jagdliches Schiessen und sportliches Jagdschiessen, welche alle umweltrechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt
  • Neue Anlage, welche den Bedarf im Kanton Zürich decken kann
  • State of the art-Anlage (Umweltrecht, Lärmschutz)
  • Anlage mit „Gesamtangebot“

 

Anforderungen an eine neue Anlage

 

  • Arealgrösse [min. 3 ha]
  • Topographie, Abstände zum Siedlungsgebiet
  • Umwelt und naturschutzrechtliche Anforderungen
  • Bau- und planungsrechtliche Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Vorgaben
  • Schiesstechnische, infrastrukturelle und betriebliche Anforderungen

 

Beurteilungskriterien potenzieller Standorte

 

  • Arealgrösse
  • Umsetzbarkeit der Sicherheitsanforderungen
  • Einhaltung der Bestimmungen des Lärmschutzes (Entfernung zu lärmempfindlichen Nutzungen, Empfindlichkeitsstufen, Abschirmung)
  • Umsetzbarkeit der umweltrechtlichen Anforderungen bezüglich Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Gewässerschutz, Lufthygiene, Natur- und Heimatschutz sowie Wald
  • keine inventarisierten Schutzgebiete oder -zonen
  • Erschliessungsmöglichkeiten (Zufahrtswege, Parkierungsmöglichkeiten)
  • Bereitschaft bzw. Möglichkeiten zur gemeinsamen/kombinierten Nutzung mit anderen Schiessdisziplinen
  • Bereitschaft des Arealbesitzers zur Abtretung des Gebiets
  • Form des Areals und davon abhängig die Möglichkeit zur Unterbringung der zwingend notwendigen Schiessdisziplinen

 

Resultat der Evaluation: Kiesgrube Widstud in Bülach

Die Gesamtbeurteilung durch den Kanton anhand einer Machbarkeitsstudie gelangt zu folgendem Ergebnis:

  • Die bis heute gemachten Abklärungen von der Baudirektion zeigen, dass eine neue Jagdschiessanlage am Standort Widstud in der Stadt Bülach unter Auflagen die Bestimmungen der Umweltgesetzgebung vollumfänglich einhält
  • Die Detailausgestaltung der Anlage und die aus den Auflagen resultierenden Massnahmen erfolgen im Rahmen der Erarbeitung eines öffentlichen Gestaltungsplans
  • Der Kanton beabsichtigt deshalb, die neue Jagdschiessanlage am Standort Widstud in der Stadt Bülach in den kantonalen Richtplan aufzunehmen

 

Genehmigungsverfahren

  • Die Anlage benötigt einen kantonalen Eintrag im Richtplan
  • Da die öffentliche Auflage der laufenden Gesamtrevision des kantonalen Richtplans bereits abgelaufen ist, ist die Jagdschiessanlage Widstud als Einzelantrag nachträglich am 11. November 2011 für die Dauer von zwei Monaten bis am 30. Januar 2012 öffentlich aufgelegt worden (§ 7 Planungs- und Baugesetz)
  • Ziel: Vereinigung dieses Verfahrens 2012 mit dem Verfahren der Gesamtrevision
  • Öffentlicher Gestaltungsplan, festgesetzt durch die Baudirektion (§ 84, Abs. 2 Planungs- und Baugesetz)
  • Das Amt für Raumordnung und Entwicklung des Kantons Zürich (ARE-ZH) fordert aber eine detaillierte Grundlage (Voruntersuchung zu einer UVP) zur Beurteilung


Aus rechtlicher Sicht ist an dieser Stelle festzuhalten, dass trotz der kantonalen Richtplanfestlegung (Standortfestlegung) die Überprüfung der Recht- und Zweckmässigkeit bei den nachfolgenden nutzungsplanerischen Festlegungen (Gestaltungsplan) und Baubewilligungen vorbehalten bleibt. Wie das Bundesgericht in Anfechtungsverfahren gegen solche kantonale Festlegungen mehrfach festgehalten hat, ist es der Gemeinde mit einem solchen (behördenverbindlichen) Richtplaneintrag lediglich verwehrt, eigene richt- oder nutzungsplanerische Massnahmen oder Bewilligungsentscheide zu treffen, welche der angefochtenen Standortfestlegung entgegenstehen. Rechtlich kann sich deshalb zurzeit die Frage nicht stellen, ob dannzumal die Schiessanlage planungsrechtlich mit einem Gestaltungsplan sanktioniert werden kann und ob in Ausführung des Gestaltungsplans die bau- und umweltrechtlichen Voraussetzungen für eine Baubewilligung erfüllt sind. Auch die Frage, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, muss frühestens im Zeitpunkt der Gestaltungsplanung beantwortet werden. UVP-Prüfungen erfolgen erst, wenn über die Zulassung eines Einzelobjektes befunden wird; auf der Stufe der Richtplanung ist diese noch offen.


Beantwortung der Anfrage


zu Frage 1:
Der gesetzliche Auftrag des Kantons kann vom Stadtrat nicht in Abrede gestellt werden. Aufgrund seiner Ausbildungsanforderungen an die Jägerinnen und Jäger im Kanton Zürich muss der Kanton über eine oder mehrere Anlagen verfügen, auf der er die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten anbieten und die Prüfungen durchführen kann. Dem Stadtrat ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Mehrbelastung durch Lärm und Verkehr, welche für Bülach durch die neue Anlage entstehen würde, auf ein Minimum reduziert werden kann. Es dürfen keine Mehrbelastungen entstehen, welche auf einen Schiessbetrieb zurückzuführen sind, der nicht mehr dem Vollzug des gesetzlichen Auftrags entspricht (Sportschützen). Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Anlagen (Gestaltungsplan) und durch ein geeignetes Betriebskonzept ist sicherzustellen, dass die Nutzung der Jagdschiessanlage bzw. die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden.

Der Stadtrat stellt sich deshalb klar auf den Standpunkt, dass, falls sich ein Richtplaneintrag für die beabsichtigte Jagdschiessanlage Widstud nicht vermeiden lässt, die geplante Anlage einzig der zwingend notwendigen Schussdisziplinen dienen und das Projekt auf das notwendige Minimum dimensioniert wird. Das heisst, auf Anlageteile für das rein sportliche Jagdschiessen, für welche keine gesetzliche Pflicht besteht, soll verzichtet werden. Es steht zu befürchten, dass die mit einer solchen Jagdschiessanlage ohnehin zu erwartenden Mehrbelastungen durch Lärm und Verkehr wegen des zusätzlich vorgesehenen Sportbetriebs, mit samt den hierzu vorgesehenen Infrastrukturanlagen und Nebennutzungen wie Restaurant usw., das noch zumutbare Mass klar übersteigen würden. Die Kosten für Bau und Betrieb der Anlage sind durch Steuern zu finanzieren. Abzulehnen ist deshalb die Absicht des Kantons, die Anlage kostenneutral betreiben zu wollen, indem sie auch für rein sportliches Jagdschiessen zur Verfügung stehen soll. Nach Meinung des Stadtrats ist unter den genannten Gesichtspunkten die Erstellung eines umfassenden Umweltverträglichkeitsberichts durch den Kanton angezeigt, selbst wenn dies vom Bundesgesetzgeber für Jagdschiessanlagen nicht verlangt wird (vgl. Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Der Stadtrat wird sich im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum geplanten Richtplaneintrag in diesem Sinn vernehmen lassen. In die gleiche Stossrichtung geht auch die inzwischen erfolgte Stellungnahme durch den Vorstand der regionalen Planungsgruppe Zürcher Unterland PZU. Parallel laufen auf politischer Ebene Kontakte des Stadtrats mit der Baudirektion. Im Weiteren lässt das Geschäftsfeld Planung und Bau das Unterfangen des Kantons und die sich der Stadt als Standortgemeinde bietenden Möglichkeiten durch einen Rechtsexperten prüfen. Positiv wertet der Stadtrat, dass sich auch die Bevölkerung mit der von der Interessengemeinschaft „Pro Heimgarten“ lancierten Petition an den Regierungsrat gegen die Schiessanlage Widstud zur Wehr setzen will. Letztlich wird der Kantonsrat im Rahmen der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans über deren Inhalt befinden. Hier zählt der Stadtrat auf die Unterstützung durch die Volksvertreterinnen und –vertreter aus Bülach und der Region für die Anliegen der Stadt.

zu Frage 2:
Zur Ausgestaltung des konkreten Projekts selber, falls zu dessen Realisierung die raumplanerische Rechtsgrundlage mittels eines rechtskräftigen Richtplaneintrags vom Kantonsrat gelegt werden sollte, wird die Baudirektion auf nutzungsplanerischer Stufe den öffentlichen Gestaltungsplan ausarbeiten und in eigener Kompetenz festsetzen. Auch hierzu wird sich der Stadtrat im dannzumaligen Anhörungsverfahren erneut einbringen (§ 84 Abs. 2 PBG). Eines der kommunalen Anliegen wird sicher sein, auf das Betriebskonzept, einschliesslich der Betriebszeiten, Einfluss nehmen zu können. Letztlich wird es für eine Jagdschiessanlage noch einer baurechtlichen Bewilligung bedürfen. Auch in diesem Rahmen wird die zuständige Baubehörde die Einhaltung der bau- und umweltrechtlichen Voraussetzungen prüfen müssen, allenfalls verbunden mit Auflagen zum konkreten Schiessbetrieb.

zu Frage 3:
Vertiefte Gespräche in dieser Richtung haben keine stattgefunden. Wie bereits ausgeführt, richtet sich das Augenmerk aktuell um den vom Kanton geplanten Richtplaneintrag für eine Jagdschiessanlage in der Widstud bzw. um die Standortfestlegung. Im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens können Fragen auch nach allfälligen alternativen Schiesstrainingsverfahren, z. B. durch den Einsatz von Simulatoren, welche eine Outdoor-Schiessanlage am vorgesehenen Standort gar erübrigen könnte, aufgeworfen werden. Ob die schiesstechnischen, infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger eine auf rein elektronische Trainingsinstrumente abgestützte Ausbildung überhaupt zulassen, müsste von den kantonalen Fachstellen beantwortet werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Kanton bereits im Vorfeld der Planungen generell auch die Machbarkeit bzw. Zulässigkeit alternativer, das heisst rein elektronischer Instrumente für das jagdliche Trainingsschiessen geprüft haben dürfte.

zu Fragen 4 und 5:
Der Kanton plant die Anlage nach dem „State of the Art“ (Umweltrecht, Lärmschutz). Auf der Grundlage des dem Stadtrat und der Öffentlichkeit präsentierten Planungsstands ist eine Überdachung der Outdoor-Schiessplätze nicht vorgesehen. Dementsprechend dürften auch keine Kosten für eine solche bauliche Massnahme quantifiziert worden sein. Die betrieblichtechnische sowie bauliche Ausgestaltung der Anlage wird grundsätzlich erst im späteren Gestaltungsplanverfahren zum Thema, falls der Kantonsrat dem Richtplaneintrag überhaupt Folge leisten wird. Der Stadtrat kann und will sich im heutigen Zeitpunkt deshalb nicht auf sich allenfalls bietende Handlungsoptionen im Sinne der Anfrage festlegen. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage 5, ob sich die heutige kommunale Schiessanlage Langenrain in die kantonale Schiessanlage Widstud integrieren liesse. Wie erläutert, geht es heute vorab um das kantonale Vorhaben als solches bzw. um die mit dem Richtplaneintrag beabsichtigte Standortfestlegung einer Jagdschiessanlage.

zu Frage 6:
Der Stadtrat erachtet es als nahe liegend, dass bis zur Klärung aller Optionen hinsichtlich der kantonalen Jagdschiessanlage auf Investitionen zur Sanierung des stadteigenen Schiessstands (Kugelfang) verzichtet wird.

zu Frage 7:
Laut Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Zürich steht das Behördenreferendum gegen Beschlüsse des Kantonsrats einzig dem Kantonsrat zu. Der Stadtrat prüft in dieser Sache jedoch alle sich realistischerweise bietenden Optionen auf rechtlicher und politischer Ebene.

Anfrage Graf Michael vom 19.08.2011 betreffend Kulturförderung

„Am 10. Mai 2011 führte der Verein BülachKultur im Grampen eine Veranstaltung durch, mit dem Zweck die Kulturförderung von Arbon zu präsentieren. Dabei wurden auch die Gründe genannt, warum die Kulturförderung in Arbon attraktiver ist als in Bülach und wie viel die Stadt Arbon 2010 für die Kulturförderung aufwendete.

Zu diesem Thema möchte ich vom Stadtrat folgende Fragen beantwortet haben:

  • Auf welcher Grundlage wurde festgelegt, dass die Kulturförderung und das daraus resultierende Leistungsziel (Fr. 15.00 bis Fr. 20.00 pro Einwohner im Jahr) die Produkte 2.3 (Kulturförderung) sowie 2.4 (Eigene kulturelle Tätigkeiten) beinhalten und somit die Bibliothek und das Guss nicht zur Kulturförderung gehören?
  • Ermöglicht diese Definition der Kulturförderung einen transparenten Vergleich mit anderen Gemeinden?   
  • Beim Vergleich der von BülachKultur publizierten Zahlen von Arbon mit Bülach fällt auf, dass Bülach deutlich mehr für die Kultur ausgibt. Aus Sicht von BülachKultur hat die Stadt Arbon ein attraktiveres Kulturleben als Bülach, dies obwohl in Bülach mehr Geld für Kultur ausgegeben wird. Welche Handlungen resp. Schlüsse (voll)zieht der Stadtrat daraus?
  • Ist es dem Stadtrat möglich eine Steuerungsgrösse für die Kulturförderung (Betrag pro Einwohner) zu definieren, welche ausschliesslich die gemäss Unterstützungsrichtlinien Kultur verursachten Kosten beinhalten?


Kulturförderung Bülach 2010 in Zahlen

Definition Kulturförderung Bülach (beschlossen WoV 2009)

Produkt KU-02.3 + Produkt KU-02.4 = 262'000 Franken / 15 Franken pro Einwohner
Leistungsziel Stadtrat Fr. 15.00 bis Fr. 20.00 pro Einwohner (Nettoaufwand ohne Overheadkosten)

Produkt KU-02.3
Kulturförderung, 208'000 Franken

  • Beiträge (aufgrund der Unterstützungsrichtlinien) an Kulturprojekte resp. jährlich wiederkehrende Kulturbeiträge, Ankauf von Kunstgegenständen


Produkt KU-02.4
Eigene kulturelle Tätigkeiten, 54'000 Franken

  • Durchführung Bächtelen, 1. August Feier, Kulturpreisverleihung, Kulturapéro


Die Bibliothek (KU-02.1 285'000 Franken) sowie das Kultur- und Begegnungszentrum Guss (KU-02.2 244'000 Franken) fallen nicht unter die Definition Kulturförderung. Beim Einbezug dieser Produkte für die Kulturförderung, ergibt dies einen Aufwand von Fr. 45.46 pro Einwohner.


Vergleich Kulturförderung Bülach vs. Arbon

Kulturförderung Bülach 262'000 Franken (exkl. Bibliothek Fr. 285'000.00)
= Fr. 15.00 pro Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 17'400

Kulturförderung Arbon 234'300 Franken(inkl. Bibliothek Fr. 80'000.00)
= Fr. 17.35 pro Einwohner bei einer Einwohnerzahl von 13'500

1. Berechnungsbeispiel
Kulturförderungsbetrag Bülach minus Bibliothekanteil (262 000 – 285 000 Franken)
Restbetrag bleibt für die Kulturförderung in Bülach übrig - rein gar nichts!

2. Berechnungsbeispiel
Kulturförderungsbetrag Arbon minus Bibliothekanteil dividiert durch die Einwohnerzahl um den
Betrag pro Einwohner, analog Bülach, zu errechnen (234 300 - Fr. 80 000 Franken : 13 500 Einwohner = Fr. 11.43) - deutlich weniger!“

 

Antwort des Stadtrats

Interpellation Broder Cornel vom 20.05.2011 betreffend Sozialbehörde

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen innerhalb der Sozialbehörde laden wir den Stadtrat ein, folgende Fragen zu beantworten:

Grundsätzliches:

Gemäss Gemeindeordnung der Stadt Bülach ist die Sozialbehörde eine eigenständige Behörde mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Sie legt die Organisation in einer Geschäftsordnung fest.

  • Ist diese Geschäftsordnung für Mitglieder des Gemeinderats einsehbar?
  • Die strikte Abgrenzung von operativer und strategischer Funktion ist gemäss NPM/WoV flächendeckend eingeführt. Gilt dies auch für die Sozialbehörde? Macht es aus Sicht des Stadtrats Sinn?
  • Inwiefern werden materielle Entscheide im Sozial- wie auch im Vormundschaftswesen in der jetzigen Organisation an die Verwaltung delegiert?
  • Das Vormundschaftswesen wird per 1. Januar 2013 kantonalisiert. Somit verliert die Stadt Bülach diese Aufgabe. Wie plant und koordiniert die Stadt Bülach diese Änderung?

Mandat RGB (Rechts- und Gemeindeberatung AG in Gossau):

Auf dem öffentlichen Firmenprofil des privaten Beraterbüros RGB Rechts- und Gemeindeberatung AG in Gossau figuriert die Stadt Bülach als Referenz

  • Nimmt dieses Unternehmen Aufträge im Mandatsverhältnis der Stadt Bülach wahr? Wenn ja, bitten wir um eine exakte Statistik (seit wann, mit wie vielen und welchen Personen, Kosten pro Jahr, etc.).
  • Ist es korrekt, dass die langjährige und pensionierte ehemalige Chefin des Sozialamts Bülach neuerdings wieder für die Stadt Bülach arbeitet, einfach auf privater Basis? Wie beurteilt der Stadtrat diese Verbindungen zwischen der Stadt Bülach und der RGB Rechts- und Gemeindeberatung AG?
  • Trifft es zu, dass die Mitarbeiter der Stadt Bülach von den Beratern dieses privaten Unternehmens gegen Aussen nicht zu unterscheiden sind (Email-Adressen mit der Endung @buelach.ch)?
  • Weshalb stellt die Stadt Bülach, falls sie solche Berater über Jahre beschäftigt, nicht ordentlich an? Was sind die Ursachen, dass die Stadt Bülach über längere Zeiträume private Unternehmen mit Verwaltungstätigkeiten beschäftigt?
  • Weshalb werden keine Submissionen vorgenommen bzw. Zürcher Unternehmen berücksichtigt?

Sozialhilfemissbrauch:

Am 15. November 2010 verabschiedete der Gemeinderat Grundsatzbeschlüsse zur Steuerung der Aufgaben der Stadt Bülach. Darin heisst es im Punk 0. Global, dass die Beschlüsse des Gemeinderats konsequent um- und durchgesetzt werden. Unter dem Punkt 13. Soziales sieht der Gemeinderat folgende Strategie bei der Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfe-Empfängern vor:

"- Alle arbeitswilligen Stellensuchenden erfahren Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsprozess.
 - Missbräuchlicher Bezug von Sozialhilfegeld wird konsequent strafrechtlich verfolgt."

  • Sind die Grundsatzbeschlüsse in der Behörde aufgrund eines Konzeptes behandelt bzw. verabschiedet worden? Wenn ja, weshalb wird dieses Papier nicht veröffentlicht? Wir bitten um eine detaillierte Stellungnahme zu den vom Parlament verabschiedeten Grundsatzbeschlüssen, insbesondere zum Thema Missbrauchsbekämpfung.
  • Am 11. März 2006 reichten die SVP und FDP die Motion Sozialinspektor ein. Die Stadt Bülach führte damals im Auftragsverhältnis mit einem privaten Unternehmen eine solche Funktion ein.
  • Wir bitten nun ausführlich und detailliert um eine Statistik (Anzahl bearbeitete Fälle; Verdachtsmomente, mutmassliche Deliktsummen, ausgesprochene Sanktionen; Strafanträge; Einbezug von Strafverfolgungsbehörden bzw. Statthalteramt; Verurteilungen).
  • Wie viel kostete der Steuerzahler seit der Einführung im Jahr 2006 bis dato dieses Mandat. Wir bitten um eine detaillierte sinngemässe Statistik.
  • Betrachtet die Stadt Bülach den damaligen Entscheid, die Einführung eines externen Sozialinspektors als Erfolg? Arbeitet die Stadt Bülach mit der Stadtpolizei zusammen?
  • Gemäss Sozialhilfegesetz kann die Gemeinde durchaus mit Naturalien bzw. Bargeldzahlungen am Schalter operieren um mögliche Missbräuche zu verhindern. Wendet die Stadt Bülach dieses System an, wenn nein, weshalb nicht?


Postulat Galeuchet David vom 19.05.2011 betreffend Revision des Inventar Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung und der kommunalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz

Der Stadtrat wird eingeladen

  1. Das Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung vom 22. Dezember 1992 zu überarbeiten. Neben der Beschreibung der Objekte sollen Artenlisten erfasst sowie konkrete Schutzziele und Pflegemassnahmen definiert werden.
  2. Die kommunale Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 2. Februar 1994 soll, basierend auf dem neu zu erstellenden Inventar, überarbeitet werden. Darin sollen Schutz und Pflegeanordnungen zu jedem Objekt definiert werden. In der Verordnung ist auch ein Monitoring zur Erfüllung der Schutzziele vorzusehen.


Begründung und Ablehnung der Überweisung an den Stadtrat (PDF, 668 Kb)

Interpellation Spycher Andrea vom 13.05.2011 betreffend Sanierung und Erweiterung Nahwärmeverbund "Gstückt"

Mit Beschluss-Nr. 11-04/10.2 vom 18. Januar 2011 hat die Primarschulpflege einen Rahmenkredit von 1 496 000 Franken (inkl. MWST) betreffend Sanierung und Erweiterung des Nahwärmeverbunds „Gstückt“ gesprochen.

Ich lade den Stadtrat ein, folgende Fragen bezüglich dieses Geschäftes zu beantworten:

  • Warum wurde der Gemeinderat nicht mittels Antrag und Weisung über dieses Projekt informiert und konnte so entsprechend darüber befinden?
  • Weshalb werden diese Kosten als gebunden erklärt, wenn sowohl sachlich wie auch zeitlich erheblicher Ermessensspielraum besteht und diverse Erweiterungen notwendig werden?
  • Ist die leistungsmässige Auslegung von Fernleitung und Heizzentrale realistisch? Hat man abgeklärt, ob der Bedarf, beziehungsweise das Interesse der Hauseigentümer, sich in näherer Zeit an diesen Nahwärmeverbund anzuschliessen, überhaupt besteht? Für welche Anschluss-leistungen sind schriftliche Zusagen vorhanden?
  • Ist es richtig, dass die Vergabe der Heizungs-Ingenieurarbeiten ohne Konkurrenzofferte an ein Ingenieurbüro in Winterthur erfolgte? (Gem. Baukosten Primarschule 228 960 Franken inkl. 8 % MWSt). Wenn ja, ist man sich bewusst, dass dies gegen die Submissionsverordnung verstösst?
  • Warum wurde die Submission im Einladungsverfahren abgebrochen? Ist gewährleistet, dass eine allfällige Neuausschreibung korrekt ausgeführt wird?
  • Aufgrund wessen Fehler werden jetzt zusätzliche Kosten von 350 000 Franken auf die Stadt Bülach zukommen? Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
  • Wird dieses Geschäft noch dem Gemeinderat vorgelegt?

Die RPK unterstützt diese Interpellation gemäss Beschluss vom 9. Mai 2011 einstimmig.

Interpellation Hüsser Manuel vom 29.03.2011 betreffend Ökostrom

Die Elektrizitätswerke bieten mittlerweile differenzierte Produkte an, unter anderem auch Ökostrom, welcher unter Verzicht auf Strom aus Kernkraft erzeugt wird. Bei Ökostrom gelten höhere Tarife.

Die Unterzeichnenden laden den Stadtrat ein, folgende Fragen zu prüfen und zu beantworten:

  1. Welche Ökostromangebote stehen der Stadt Bülach zur Verfügung?
  2. Mit welchen Mehrkosten für die Stadt Bülach wäre eine Umstellung auf Ökostrom verbunden?
  3. Wie stellt sich der Stadtrat zu einem Umstieg von Atom- zu Ökostrom?


Interpellation Lienhart Samuel vom 24.01.2011 betreffend Entwicklungshilfe-Prozent

Am 10.06.2001 stimmte das Volk über den Antrag des Entwicklungsprozents ab. Der Antrag lautete: „Die Politische Gemeinde wendet maximal jährlich 1% des einfachen Staatssteuerbetrags zur Finanzierung langfristiger Projekte in Entwicklungsgebieten auf. Die Höhe des Betrags entscheidet jährlich auf Antrag des Stadtrats der Gemeinderat im Rahmen des Voranschlags. Die zur Verfügung stehende Summe soll zu gleichen Teilen für die In- und Auslandhilfe verwendet werden.“


Das Stimmvolk nahm den Antrag mit 2540 Ja-Stimmen zu 1370 Nein-Stimmen an. Seither hat der Stadtrat diesen Volksentscheid nie wirklich umgesetzt.

Die Unterzeichneten laden den Stadtrat ein, folgende Fragen zu beantworten:

  1.  Weshalb wurde der Volksentscheid vom Stadtrat nicht umgesetzt?
  2.  Ist der Stadtrat der Meinung, die Versäumten Zahlungen rückwirkend nachzuzahlen?
  3.  Ist der Stadtrat bereit, den Volksentscheid künftig umzusetzen?


Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF, 316 Kb)

Postulat Alfred Schmid vom 30.11.2010 betreffend Kostendeckung

Folgender Motionstext wurde an der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2011 in ein Postulat umgewandelt:

Der Stadtrat wird aufgefordert, ab Voranschlag 2012 folgende Massnahmen umzusetzen:

  • Dienstleistungen gegenüber Dritten, welche Abteilungen oder Bereiche der Stadtverwaltung erbringen, sind dem Kunden mindestens kostendeckend (gesamte Abteilungskosten und nicht globalbudgetrelevante Umlagen der Overheadkosten) in Rechnung zu stellen.
  • Dienstleistungen gegenüber stadtverwaltungsinternen Stellen sind kostendeckend, d.h. mindestens inkl. Globalbudgetrelevanten Umlagen der entsprechenden Abteilung in Rechnung zu stellen.

Die dafür notwendigen Grundlagen werden vom stadtinternen Controlling sichergestellt (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).

Der Stadtrat kann für begründete Ausnahmefälle dem Gemeinderat Antrag stellen, welcher darüber entscheidet.

 

Neu:

 

Der Stadtrat wird eingeladen, die Einführung folgender Massnahmen ab Voranschlag 2012 zu prüfen:

  • Dienstleistungen gegenüber Dritten, welche Abteilungen oder Bereiche der Stadtverwaltung erbringen, sind dem Kunden mindestens kostendeckend (gesamte Abteilungskosten und nicht globalbudgetrelevante Umlagen der Overheadkosten) in Rechnung zu stellen.
  • Dienstleistungen gegenüber stadtverwaltungsinternen Stellen sind kostendeckend, d.h. mindestens inkl. Globalbudgetrelevanten Umlagen der entsprechenden Abteilung in Rechnung zu stellen.

Die dafür notwendigen Grundlagen sollen vom stadtinternen Controlling sichergestellt werden (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).

Postulat Claude Schwank vom 24.11.2010 betreffend Solarenergie auf Bülachs Dächern nutzen

Die Grüne Faktion lädt den Stadtrat ein:

  1. Ein Inventar der Dachflächen der öffentlichen Hand zu erstellen.
  2. Abklärungen zu treffen, wie diese Flächen für die Stadt gewinnbringend zur Produktion von Solarenergie an Dritte vermietet werden können. Zu diesem Zweck verschafft er sich einen Überblick über die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind und holt entsprechende Offerten ein. Er klärt alle in diesem Kontext nötigen Modalitäten wie die Lebensdauer solcher Anlagen, geeignete Dächer (Dachneigung) usw. ab und erstellt darauf basierend ein Nutzungskonzept.
  3. Kontakt zu lokalen Unternehmen und privaten Immobilienbesitzern mit grösseren Dachflächen (beispielsweise Landwirten) aufzunehmen und diese zu ermuntern, am Projekt teilzunehmen, um allfällige Synergien zu nutzen.

Postulat Denis Faoro vom 15.11.2010 betreffend Herzkonzept Stadt Bülach

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, um ein ganzheitliches "Herzkonzept" zu erstellen. Ziel ist die Prävention der Herzkreislauferkrankungen und die Sterblichkeit beim Herzinfarkt in der Stadt Bülach zu senken.

Dabei sollen Spital, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Schulen, Gewerbe, Ärztinnen und Ärzte der Stadt Bülach früh einbezogen werden.

Postulat Denis Faoro vom 13.11.2010 betreffend Internet-Hotspots und WLAN

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bülach einen kostenlosen Internetzugang an Hotspots zu ermöglichen und einen kostenlosen WLAN in der Stadt Bülach aufzubauen.

Interpellation Andrea Schmidhauser vom 04.10.2010 betreffend Tempo-30-Zone Gringglen/Böswisli

Am 22. September 2010 hat der Stadtrat dem Nachtragskredit von CHF 85‘000 für die baulichen und signalisationstechnischen Massnahmen zur Errichtung der Tempo-30-Zone im Gebiet Gringglen/Böswisli zugestimmt. Zu diesem, im Verhältnis enorm grossen Nachtragskredit, möchte ich vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben:

  • Weshalb genehmigt der Gesamtstadtrat den enorm hohen Nachtragskredit von +65% für die geplante Tempo-30-Zone in der Gringglen?
  • Warum genehmigt der Stadtrat solch hohe Zusatzkredite, die den neuen geltenden Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderats widersprechen?
  • Gedenkt der Stadtrat auch zukünftig sich den geltenden Grundsatzbeschlüssen zu widersetzen, indem er Tempo 30 auf Sammel- und Zufahrtsstrassen einrichtet?
  • Hat der Stadtrat sich auch überlegt, ob man (insbesondere auch wegen der exorbitanten Mehrkosten) auf die flächendeckende Tempo-30-Zone Gringglen verzichten könnte?
    Und/oder nur eine redimensionierte Tempobeschränkung auf den Quartierstrassen (wie es die FDP in Ihrem Rekurs forderte) umsetzten könnte?
  • Welches sind die genauen Mehrkosten, die zu diesem Nachtragskredit führten?
  • Was beinhalteten der 1. und der 2. Kreditantrag alles für Leistungen?
  • Wer war zuständig für Kredit- und Projektvorabklärungen?
  • Hätten diese Mehrkosten bei einer seriösen ersten Kreditabklärung verhindert werden können?
  • Wie will der Stadtrat zukünftig solchen mangelnden Kreditvorabklärungen begegnen?
  • Der Stadtrat wird gebeten, uns den ursprünglichen Kredit von CHF 130‘000 detailliert zu beschreiben (resp. den entsprechenden KV), sowie den neuen detaillierten Kostenvoranschlag von total CHF 215‘000 offen zu legen!

Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF, 266 Kb)

Postulat Samuel Lienhart vom 03.10.2010 betreffend faires Beschaffungswesen

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen nötig sind, damit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens alle LieferantInnen und LeistungserbringerInnen bei der Ausführung eines Auftrags, sowohl die nationale Gesetzgebung, als auch die Bestimmungen der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten.

Postulat Roger Emch vom 29.09.2010 betreffend Tempo 30

Der Stadtrat wird mit dieser Motion beauftragt, folgende Forderungen umzusetzen:

  • Wenn immer möglich soll auf die Einführung neuer Geschwindigkeitsreduktionen auf 30 km/h oder weniger verzichtet werden.
  • Tempo 30 darf nur in einem engen Umkreis direkt um Schulen und Kindergärten eingeführt werden.
    Innerhalb dieses Perimeters sind die getroffenen Massnahmen auf die Hauptverkehrs- bzw. Schul-/Kindergartenzeiten zu beschränken.
  • Tempo 30 darf nicht in ganzen Zonen, welche im Normalfall eine bestimmte Grösse haben müssen, sondern lediglich in bestimmten Strassen und Strassenabschnitten eingeführt werden.
  • Tempo 30 darf nicht auf Sammelstrassen, ebenso nicht auf Zubringerstrassen in die Quartiere (Erschliessungsstrassen) eingeführt werden.

Dies gilt für alle Strassen in Bülach, auf denen zum Zeitpunkt des Motionseingangs eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h oder mehr gilt und muss auch für die Erstellung und Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Bülach verbindlich berücksichtigt werden.

 

An der Sitzung vom 15. November 2010 wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt.

Postulat Milos Alincic vom 25.05.2009 betreffend Anlagenbuchhaltung im Finanzwesen

Der Stadtrat ist eingeladen, die Führung einer Anlagenbuchhaltung im Finanzwesen zu prüfen und allenfalls einen Antrag mit Weisung dem Gemeinderat vorzulegen.

Interpellation Andrea Schmidhauser vom 09.03.2009 betreffend Rahmenvertrag WS Ingenieure AG

Am 26. Februar 2009 hat der Stadtrat entschieden den laufenden Rahmenvertrag mit der WS Ingenieure AG im bisherigen Umfang weiterzuführen. Da diese Vertragsverlängerung zu Unmut angeregt hat, möchte ich vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben.

 

Fragen zum Rahmenvertrag

  • Weshalb hat der Stadtrat vor Vertragsverlängerung nicht das Gespräch mit der Fachkommission 1 gesucht, zumal die Fachkommission diesbezüglich bereits interveniert hat?
  • Bis wann hätte der Vertrag verlängert werden müssen?
  • Wann wäre der Vertrag ausgelaufen?Ist der verlängerte Vertrag identisch mit dem bestehenden?
  • Wurde der Vertrag je mit solchen in anderen Gemeinden verglichen?
  • Wurden andere Ingenieurbüros als Vergleich beigezogen?
  • Wann wurde letztmals die Arbeit des Gemeindeingenieurs öffentlich ausgeschrieben (welcher der aktuelle Rahmenvertrag zugrunde liegt)?
  • Welche Konsequenzen hätte der Stadtrat von einer Nicht-Weiterführung des best. Rahmenvertrages befürchtet?

 

Allgemeine Fragen zum Auftrag mit den WS Ingenieure AG

  • Wie kommt es, dass laufend Aufträge (teilweise knapp unter dem Schwellenwert) an besagtes Planungsbüro vergeben werden?
  • Weshalb wird fast ausschliesslich mit dem Büro WS Ingenieure zusammengearbeitet?
  • Wie genau nimmt es der Stadtrat mit der Submissionsverordnung?
  • Welche Philosophie vertritt er dabei?Wie gross ist das jährliche durchschnittliche Auftragsvolumen über die letzten 10 Jahre an die WS Ingenieure AG?
  • Wieviel davon basieren auf Direktvergaben?
  • Wieviele durch Einladungsverfahren?
  • Wieviele durch den Konkurrenzkampf beim offenen/selektiven Verfahren?
  • Wie viele der Aufträge gehen an andere Planungsbüros? (in CHF und %‚ bitte aufgeteilt in die drei Submissionskategorien)
  • Wie oft lag trotz freihändiger Vergabe bei der Abrechnung das Honorar für die Gesamtleistung des Planers über dem Limit der Direktvergabe? (in CHF und %)
  • Um wie viel wurde dieser Betrag überschritten?

Interpellation Milos Alincic vom 09.03.2009 betreffend Rahmenvertrag WS Ingenieure AG

Gemäss Information aus dem Stadtrat wurde der laufende Rahmenvertrag mit der WS Ingenieure AG im bisherigen Umfang weiter geführt. Dazu ergeben sich folgende Fragen

  • Wurden die Arbeiten des jetzt beendeten Vertrags dannzumal submissionskonform ausgeschrieben?
  • Wieso wurde der Vertrag verlängert ohne die Arbeiten auszuschreiben?
  • Ist der Stadtrat bereit für das Jahr 2010, wenn der Vertrag wiederum abläuft, die Arbeiten auszuschreiben?
  • Wird noch bei anderen Arbeitsvergaben das Submissionsgesetz unterlaufen?

Interpellation Frédéric Clerc vom 17.01.2009 betreffend Wirtschaftsförderung

  • Welche Aktivitäten sind zur Zeit unter dem Thema Wirtschaftsförderung im Gange?
  • Welche Aktivitäten sind aktuell im Gange um potenzielle Firmen und damit Arbeitsplätze nach Bülach zu holen?
  • Wie sieht zur Zeit die Organisationsstruktur aus und ist diese auch zweckmässig?
  • Wer hat den Lead in der Stadtverwaltung bzw. im Stadtrat?
  • Mit welchen Organisationen bzw. Institutionen (Greater Area Zürich, Konsulate, usw.) arbeitet man zusammen?
  • Ist ein Wirtschaftsförderungskonzept vorhanden und wenn ja, von wann datiert es und von wem wurde es ausgearbeitet?
  • Wird, und falls ja, wie wird ein neu gegründetes Unternehmen in Bülach empfangen oder angeschrieben? Welche Unterstützung wird angeboten?
  • Bestanden, vor dem Entscheid der Firma Kissling, in Bachenbülach zu bauen, Kontakte mit der Stadt Bülach? Wenn nein, hat man sich bei der Firma Kissling für die Argumente pro Bachenbülach informiert?
  • Was für Massnahmen sind für die Einzonung von attraktiven Einfamilienhausquartieren geplant?

Postulat Frédéric Clerc vom 17.01.2009 betreffend einheitliche Schulstruktur Bülach

Der Stadtrat wird beauftragt die Möglichkeiten eines Zusammenschlusses der Primar- und Oberstufenschule zu prüfen.

Eine Erweiterung der Primarschule in die Kreisgemeindestruktur, als auch ein Loslösen der Oberstufenschule aus dieser, sind sorgfältig abzuwägen. Die Vorteile und die Nachteile als auch die entsprechenden Konsequenzen sind dem Gemeinderat transparent aufzuzeigen.

In der Lösungsfindung sind die heutigen Kreisgemeinden miteinzubeziehen.

Ablehnung der Überweisung an den Stadtrat (PDF nicht barrierefrei, 344 Kb)

Anfrage Jürg Rothenberger vom 5.12.2008 betreffend Neue Heim- und Pflegeplätze

Mit dem neu zu erarbeitenden Pflegeplatzkonzept wird der Stadtrat die Frage
beantworten müssen, wie und wo die fehlenden Heim- und Pflegeplätze für
Bülachs Senioren realisiert werden sollen.

Die FDP hegt die Befürchtung, dass nach einer Sanierung der Rössligasse für
mehrere Millionen, kurzfristig keine Mittel mehr für die Schaffung dringend
notwendiger Altersheimplätze vorhanden sein könnten. Ich erlaube mir deshalb,
dem Stadtrat folgende Fragen zu stellen:

1. Hat der Bülacher Stadtrat bereits mit der Stiftung Grampen über die
Schaffung neuer Heim- und Pflegeplätze verhandelt/gesprochen? Wenn ja,
welche Ergebnisse wurden erzielt? Falls nein: warum nicht, wenn 2
Stadträte im Stiftungsrat Einsitz haben?

2. Hat der Stadtrat in den letzten 2 Jahren mit anderen privaten
Heimbetreibern Gespräche geführt oder verhandelt?

3. Kann sich der Stadtrat eine Auslagerung der Altersinfrastruktur in und die
operative Führung unter einer privatrechtlichen Stiftung überhaupt
vorstellen?

4. Die Notwendigkeit einer Erweiterung des Grampen unter dem Namen
Grampen plus ist offensichtlich und wird auch vom verantwortlichen
Stadtrat befürwortet. Wer soll ein solches Erweiterungsprojekt initiieren?

5. Gedenkt die Stadt im Fall eines Erweiterungsbaus als Investor
aufzutreten? Falls ja, ist der Stadtrat der Meinung, dass das Einbringen der
freien, stadteigenen Parzelle als öffentlicher Beitrag genügen würde?

Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 130 Kb)

 

Anfrage Rosa Pfister vom 15.11.2008 betreffend Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden

Die Nothilfeleistung nach einem Herzinfarkt entscheidet über Leben oder folgenschwere Hirnschädigungen. Ein Defibrillator kann dabei eine wichtige Rolle spielen und Leben retten.

Hat es im öffentlichem Raum der Stadt Bülach Defibrillatoren? Hat sich der Stadtrat mit diesem Thema schon befasst? Ist der Stadtrat bereit Defibrillatoren anzuschaffen?

Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 109 Kb)

Anfrage Andrea Schmidhauser vom 31.03.2008 betreffend Arealüberbauung Büli Ost

Wie die Baurekurskommission am 5. März 2008 allen Empfängern des Baurechtsentscheides für das Baugesuch Areal- und Wohnüberbauung Büli Ost mitteilte wurde gegen die am 23. Januar 2008 ausgestellte Bauverweigerung Rekurs erhoben.

Zu diesem Thema möchten wir vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben:

Wie kommt es, dass die Stadt Bülach gegen die von Ihr ausgestellte Baubeschlüsse (BG-Nr. 07110 + 07111) rekuriert?
Ist ein solches Vorgehen überhaupt glaubwürdig?
Mit was für Folgekosten, seitens Stadt Bülach, muss aus diesem Vorgehen gerechnet werden?
Wie lautet der Rekurstext?
Und was wird genau beanstandet?

Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 154 Kb)

Motion Jürg Rothenberger vom 10.03.2008 betreffend ganzheitliches Konzept für die Betreuung im Alter

Der Stadtrat wird aufgefordert, ein ganzheitliches Konzept für die Betreuung im Alter zu erstellen.
Dabei sind die gesetzlichen Grundlagen (gemäss neuem Gesundheitsgesetz) sowie moderne Aspekte der Pflege und Therapie zu berücksichtigen. Der Ausschöpfung von Synergiepotentialen ist vor allem im Infrastrukturbereich verstärkt Rechnung zu tragen.

Motion Frédéric Clerc vom 7.03.2008 betreffend Kinderbetreuungsplätze

Der Stadtrat wird beauftragt die Möglichkeiten für einen Systemwechsel von Objekt- zu Subjektfinanzierung bei der gesamten Kinderbetreuung zu prüfen.

Das Konzept muss eine Zusammenarbeit mit diversen Trägerschaften, wie Private, Vereine, Kirchen usw. ermöglichen, sowie die Kinderbetreuung umfassend inkl. Hort, Mittagstisch oder ähnliche Angebote umfassen.

Anfrage Rosa Pfister vom 28.11.2007 betreffend Areal ehemalige Schrebergärtenanlage "Gstückt"

Was gedenkt der Stadtrat bezüglich Areal Gstückt zu unternehmen? Soll der Platz so bleiben wie er ist oder ist in naher Zukunft eine andere Variante vorgesehen?

Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 88 Kb)

Postulat Esther Caviola-Lehmann vom 25.11.2007 betreffend Jungbürgerfeier

Der Stadtrat ist eingeladen, die Wiedereinführung der Jungbürgerinnen-Feier in geeigneter Forrn zu prüfen.

Postulat Heinz Kousz vom 21.11.2007 betreffend Entschädigungsverordnung Stadtrat

Der Stadtrat ist eingeladen zu prüfen, ob dem Gemeinderat ein neuer Entwurf der Entschädigungsverordnung für den Stadtrat (nicht für den Gemeinderat) auf der Basis desjenigen vom 06.02.2006 samt Antrag und Weisung vorzulegen sei.

Interpellation Andrea Schmidhauser vom 14.11.2007 betreffend Bauland

Der jüngste Entscheid der kantonalen Baudirektion in „Bülach Ost“ kommt faktisch einem Bauverbot gleich. Darauf stellen sich einige Fragen die vorzugsweise vor der Revision der Bülacher Bau- und Zonenordnung durch den Stadtrat beantwortet werden.

Bauland Bülach Ost / Mettmenriet

  • Können die betroffenen Grundstückebesitzer Schadenersatzforderungen an die Stadt oder die Unique stellen?
  • Wie hoch wären deren Erfolgschancen?
  • Was erhofft sich der Stadtrat von den in der Zeitung (NBT/ZU vom 10.11.07) genannten Perimetergesprächen mit dem Kanton?
  • Gedenkt der Stadtrat die entsprechenden Grundstücke einer anderen Nutzung zuzuführen?

Umzonierung

  • Gibt es weitere Bauparzellen die von einem solchen Bauverbot betroffen sein könnten? Wenn ja, welche?
  • Könnten die betroffenen Bauzonen an einen andern Ort in Bülach transferiert werden, die ausserhalb der Fluglärmgrenzwerte liegen?
  • Welche finanziellen Konsequenzen hätte ein solcher Transfer für die Stadt Bülach?
  • Könnte die Umzonierung auch für die Einzonierung von hochwertigem Einfamilienhaus- Bauland für zahlungskräftige Steuerzahler genutzt werden?
  • Welche Einnahmen wären für die Stadt Bülach aus neu eingezontem Bauland zu erwarten?
  • Welche Gebiete in Bülach würden sich für einen solchen Transfer eignen?
  • Könnte der Gemeinderat im Zusammenhang mit der geplanten Revision der BZO diese Umzonierung beschliessen oder bräuchte es hierfür weitere Vorbereitungsschritte?

Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 396 Kb)

 

Motion Andrea Schmidhauser vom 22.10.2007 betreffend Arealüberbauungen

Der Stadtrat wird beauftragt, die Bau- und Zonenordnung (BZO) dahingehend zu ergänzen als für die Gewährung des Arealbonus eine Spezialkommission aus Fachleuten einzusetzen ist sowie dass das Planung- und Baugesetz (PBG), Art. 69 ff, insbesondere Art. 71, besonders gute Gestaltung etc. zwingend einzuhalten sind.

Interpellation Andrea Schmidhauser vom 22.10.2007 betreffend Arealüberbauungen Büli Ost

Der Unmut über die zur Baubewilligung eingereichte Arealüberbauung Büli Ost ist in der Bevölkerung sehr gross.

Wir möchten deshalb nachfolgende Fragen vom Stadtrat beantwortet haben:

Erschliessung und SIL-Konformität

  • Können die betroffenen Grundstücke wirklich als erschlossen betrachtet werden?
  • Kann die geplante Überbauung die lmmissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung in Bezug auf die SIL-Lärmschutzkurven einhalten?
  • Könnte die Überbauung auch die Planungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung in Bezug auf die SIL-Lärmschutzkurven einhalten?

 

Verkehrserschliessung

  • Wie wird der gewaltige Mehrverkehr bewertet?
  • Sind die Zubringerstrassen (Mettmenrietstrasse, Moritz-Meyer-Weg und die Schwerzgruebstrasse) genügend gross dimensioniert um den Mehrverkehr aufzufangen?
  • Wie soll der Mehrverkehr in die Hauptstrasse (Zürichstrasse) eingeleitet werden?
  • Wie bewertet der Stadtrat die Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten?

 

Vorschriften und Bewilligungstauglichkeit

  • Mit welcher Begründung wird bei dieser Überbauung der Arealbonus geltend gemacht?
  • Betrachtet der Stadtrat den Arealbonus beim vorliegenden Projekt als gerechtfertigt?
  • Das PBG verlangt unter anderem für den Arealbonus „besonders gut gestaltete Anlagen, Bauten und Umschwung“ sowie „Gestaltung der Freiflächen“. Findet der Stadtrat bei dieser lieblosen Überbauung ohne qualitative und grosszügige Begegnungszonen, dass die erwähnten Bedingungen gemäss PBG eingehalten sind?
  • Weshalb verlangt der Stadtrat keinen Quartierplan für diesen neuen Stadtteil?
  • Wie will die Stadt sicherstellen, dass die gesamte Überbauung realisiert wird?
  • Oder was gedenkt die Stadt für Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit nicht nur ein Bruchteil der Überbauung mit dem Arealbonus realisiert wird?

 

 Städtische Eigeninteressen

  • Wie kommt es, dass im Projekt über städtisches Land geplant wurde?
  • Hat die Stadt die Einwilligung zur Planung gegeben?
  • Was gedenkt die Stadt mit Ihrem betroffenen Land zu machen?

 

Allgemeines zur Bau- und Zonenordnung

  • Hat sich der Stadtrat schon überlegt verschärfte Anforderungen an den Arealbonus zu stellen?
  • Wäre für entsprechendes Gebiet nicht eine Planungszone das Richtige, um detailliert über die Bücher zu gehen, bevor das letzte freie Bülacher Bauland verbaut ist?
  • Sollte die betroffene Region nicht eine lockere Bebauung erfordern, um einen sanften Übergang zur angrenzenden Erholungszone zu gewährleisten?
  • Gemäss Immobilienkennern besteht in Bülach ein Bedarf an EFH-Bauland und ein Überangebot an Miet- und Eigentumswohnungen. Wäre es da nicht sinnvoller das entsprechende Gebiet in EFH-Land umzuzonen?

Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 396 Kb)

Interpellation Andrea Spycher-Maag vom 18.10.2007 betreffend Erachfeld/Gringglen

An der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2006 hat das Parlamant mit grosser Mehrheit einen Rahmenkredit in Höhe von Fr. 750'000.00 für die Planung Erachfeld / Gringglen gesprochen.

Dieses Traktandum beschäftigte zu diesem Zeitpunkt Gemeinderat sowie Bevölkerung wie kein anderes. Nun ist es aber seit längerer Zeit still um dieses Thema geworden. Man hat keine Ahnung, welche Fortschritte in Bezug auf damals noch offene Fragen gemacht wurden, obwohl im Sitzungsprotokoll erwähnt ist, dass dem Gemeinderat darüber Bericht zu erstatten sei. (Seite 103) Die einzig lapidare Erklärung lautet, die Vorbereitungsphase laufe gemäss Masterplan.

Der Stadtrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist es richtig, dass der Erwerb des Landes Kataster-Nr. 1584 (Erben Jakob Zander) kurz vor Abschluss steht? Wenn nein, wie stellt sich der Stadtrat zum weiteren Vorgehen darüber?

2. Gemäss Protokoll der GR-Sitzung vom 11.12.2006, Seite 102, äusserte sich SR Hanspeter Lienhart, er werde nicht Jahre verhandeln, sondern gegebenenfalls den Perimeter ändern oder ein anderes Grundstück kaufen. Wie aktuell ist diese Aussage zum jetzigen Zeitpunkt?

3. Wird der Landerwerb für die Infangstrasse mit oder ohne Sportanlage getätigt?

4. Gemäss Information an der letzten GR-Sitzung wurden Gespräche mit den Kreisgemeinden geführt. Sind diese ausschliesslich positiv verlaufen? Welche konkreten Abmachungen wurden getroffen? Gibt es bereits einen Kostenverteilschlüssel?

5. Ist es richtig, dass die Revision der Bau und Zonenordnung betreffend Sportpark Erachfeld abgeschlossen ist?

6. Der Spatenstich erfolgt 2010. Kann der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt an dieser Aussage festhalten? Wenn nein, wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Interpellation Fritz Münger vom 16.08.2007 betreffend Zwischenbilanz zu den Legislaturzielen

Welche Bilanz zieht der Stadtrat bezüglich der Erreichung seiner Legislaturziele nach Ablauf eines Drittels der Amtsperiode?

Anfrage Fritz Münger vom 19.07.2007 betreffend MRI-Anschaffung

Wie und mit welcher Begründung nimmt der Stadtrat Stellung zur Absicht des Spitals Bülach, einen MRI anzuschaffen?

Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 99 Kb)

Postulat Matthias Schwank vom 10.06.2007 betreffend Energieeffizienz

Der Stadtrat ist eingeladen, die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms im Bereich Energieeffizienz bei Gebäuden zu prüfen und dabei eine sinnvolle Auswahl umzusetzender Massnahmen zu treffen.
(Mögliche Bereiche sind: Minergie-Neubau, Minergie-Sanierung, Wärmepumpe, Photovoltaik, Energieberatung. Aufzählung nicht vollständig.)

Motion Heinz Kousz vom 20.05.2007 betreffend Bushaltestellen

Der Stadtrat wird aufgefordert, auf den Bau weiterer "sogenannter behindertengerechten Bushaltestellen" ab sofort zu verzichten, es sei denn, diese werden von gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorgeschrieben. Er erlässt entsprechende Weisungen.

Die bundesgesetzlichen Richtlinien sind dabei zu beachten. Massgebend für diese Bestimmungen ist das Bundesgesetz über die "Gleichstellung von Behinderten" mit den entsprechenden Verordnungen Art. 151.3 / .34, sowie Erlasse des kantonalen Planungs- und Baugesetzes Art. 700.21, Abs. VI Teil: Behindertengerechtes Bauen, Art. 34.

Eigenmächtige Interpretationen sind zu unterlassen.

Motion Andrea Schmidhauser und Milos Alincic vom 11.04.2007 betreffend Kulturkonzept

Interpellation Jakob Briner vom 5.04.2007 betreffend Pflegezentrum

Im Zusammenhang mit der auf den 19. April 2007 verschobenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Krankenheimverbandes Zürcher Unterland und dem Antrag der Betriebskommission, die Projektierungsarbeiten am Pflegezentrum Bülach einzustellen und stattdessen der Auslösung der Projektierung eines neuen Pflegezentrums in Embrach zuzustimmen, stellen sich folgende Fragen, da dieser Antrag in der Bülacher Bevölkerung verständlicherweise grosse Besorgnis ausgelöst hat:

  1. Wie stellt sich der Stadtrat zu diesem Antrag?
  2. Welches wären die Auswirkungen eines solchen Entscheides auf die Betreuung alter Menschen in Bülach?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen nach einer allfälligen Zustimmung der Delegiertenversammlung zu einem solchen Antrag, die Pflege alter Menschen in Bülach sicherzustellen?

Begründung und Antwort des Stadtrats (PDF nicht barrierefrei, 376 Kb)

 

Postulat Fritz Münger vom 2.04.2007 betreffend Kulturkonzept

Der Stadtrat ist eingeladen, die Erarbeitung eines Kluturkonzeptes zu prüfen, welches unter anderem auch die bisherigen Leistungen von Guss 81-80 berücksichtigt.

 

 

Postulat Priska Studer vom 15.01.2007 betreffend Kleinabfälle

Der Stadtrat wird eingeladen, Art. 52 in der Polizeiverordnung, vom 10. Mai 1995, mit folgenden Ergänzungen zu prüfen:

Kleinabfälle wie Flaschen, Dosen, Papier, Verpackungen, Essensreste, dürfen ausserhalb der dafür bestimmten Abfallbehälter weder zugelassen, weggeworfen noch abgelagert werden.

Untersagt ist ebenso das Wegwerfen von Kleinabfällen und Raucherwaren aus Fahrzeugen auf öffentlichen Grund.

Das Spucken auf öffentlichem und auf öffentlich zugänglichem Grund ohne Not ist untersagt.