Gemeinderat

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Zusätzliche Informationen:

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist, an Stelle der Gemeindeversammlung und im Rahmen der Gemeindeordnung, gesetzgebendes Organ der Stadt Bülach. Der Gemeinderat Bülach besteht aus 28 Mitgliedern. Er tagt ca. zehn mal pro Jahr. Vier Fachkommissionen bereiten die jeweiligen Sachgeschäfte zuhanden des Gemeinderats vor. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) erfüllt die ihr nach Gesetz übertragenen Aufgaben sowie die Aufgaben einer Fachkommission für das Geschäftsfeld Finanzen.

Parteizusammensetzung

Parteizusammensetzung
ParteiAnzahl Mitglieder
EDU1 Mitglied
EVP3 Mitglieder
FDP5 Mitglieder
Grüne Partei3 Mitglieder
SP6 Mitglieder
SVP10 Mitglieder

Gemeinderatssekretariat

Gemeinderatssitzungen

Nächste Gemeinderatssitzungen

  • Montag, 27. Februar 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 2. April 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 21. Mai 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 25. Juni 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 3. September 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 1. Oktober 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 12. November 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 10. Dezember 2012, 18.00 Uhr sowie evtl. Dienstag, 11. Dezember 2012, 19.00 Uhr

 

Vergangene Gemeinderatssitzungen der laufenden Legislatur 2010-2014

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Gemeinderatssitzungen der Legislatur 2006-2010

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Anträge und Weisungen an den Gemeinderat

Ermächtigung des Stadtrats zur Beschwerdeführung beim Bundesgericht in Sachen Zonenänderungen im Erachfeld (Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats vom 6. April 2009)

Antrag und Weisung (PDF, 90 Kb)


Neubauprojekt „Grampen 2“ der Stiftung Alterszentrum Bülach
Projektierungskredit von Fr. 1'230'000.00 für den Neubau Grampen 2, inkl. 24 Pflegeplätze und eine öffentliche Parkierungsanlage im 2.UG

Weisung - Management Summary

Die demographische Entwicklung zeigt auf, dass die Bevölkerung immer älter wird. Dies hat zur Folge, dass künftig ein höherer Bedarf an Pflegeplätzen erforderlich wird. Bedarfserhebungen haben ergeben, dass Bülach bis ins Jahr 2020 einen Pflegeplatzbedarf von 190 Plätzen haben wird. Zurzeit verfügt Bülach über 140 Pflegeplätze. Der Stiftungsrat Alterszentrum Bülach (AZB) beabsichtigt, beim heutigen Alterszentrum Grampen einen Neubau (Grampen 2) mit zusätzlichen Alterswohnungen und ergänzenden Räumen für das bestehende Alterszentrum zu erstellen. Sie ist bereit, das hierfür benötigte Bauland (heute Parkplätze) der Stadt Bülach abzukaufen. Der Stadtrat plant, im Neubau 24 Pflegeplätze zu realisieren. Zusammen mit den bewilligten Pflegeplätzen in der Überbauung Soligänter und den geplanten Pflegeplätzen in der Überbauung Gstückt wird so der Pflegeplatzbedarf bis ins Jahr 2020 mit 188 Betten nahezu abgedeckt werden können.

Auf dem Grundstück für Grampen 2 befinden sich öffentliche Parkplätze, die mit dem Neubau nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Es besteht indes die Möglichkeit, im zweites Untergeschoss von Grampen 2 öffentliche Tiefgaragenplätze zu realisieren.

Für die Planung des Neubaus Grampen 2, inklusive der öffentlichen Tiefgarage, wird dem Gemeinderat beantragt, einen
Projektierungskredit von 1'230'000 Franken zu bewilligen.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Für den Neubau vom Grampen 2 (inkl. 24 Pflegplätzen und der öffentlichen Tiefgarage) wird zu Lasten der Investitionsrechnung (410.5030.1) ein Projektierungskredit von Fr. 1'230'000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
  2. Falls gegen Ziffer 1. das fakultative Referendum ergriffen wird, wird der Stadtrat mit der Ausarbeitung der Abstimmungsweisung ermächtigt und beauftragt.
  3. Mitteilung an:
    a) Jacques F. Steiner, Präsident Stiftungsrat Alterszentrum Bülach
    b) Mark Eberli, Stadtrat
    c) Willi Meier, Stadtrat
    d) Markus Burkhard, Leiter Planung und Bau
    e) Daniel Knöpfli, Leiter Soziales und Gesundheit
    f) André Rollin, Leiter Finanzen
    g) Max Solci, Bereichsleiter Liegenschaften
    h) alle Mitglieder der Projektgruppe „Neubau Grampen 2“


Antrag und Weisung mit Beilagen

 


Stromversorgung der kommunalen Verwaltungsobjekte, Schulen, städtischen Anlagen, Werke und öffentlichen Beleuchtung mit 100 % erneuerbaren Energien

Weisung - Das Wichtigste in Kürze
Der Stadtrat befürwortet den längerfristigen, schrittweisen Umstieg von aus Kernenergie erzeugtem Strom auf solchen aus erneuerbaren Energiequellen. Er sieht sich in seiner Haltung durch den analogen Grundsatzentscheid des Bundesrates vom 25. Mai 2011 und die Bestätigung durch National- und Ständerat bestätigt. Diesbezüglich wird auch die vermehrte Förderung der Produktion und Verwendung von „neuen" erneuerbaren Energiequellen begrüsst.

Die Stadt Bülach verfügt über kein eigenes Elektrizitätswerk. Sie wird von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) aufgrund deren gesetzlichen Versorgungspflicht mit Strom beliefert. Mit einer konsequenten Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien trägt Bülach in nicht geringem Mass zur ökologischen Aufwertung des lokalen Strommixes bei. Mit dem Umstieg von Atomstrom auf Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen beweist die öffentliche Hand als bedeutende Stromkonsumentin Vorbildwirkung für nachhaltiges Handeln im eigenen Einflussbereich. Dass die Stadt hier tatsächlich einen wesentlichen Beitrag leisten kann, zeigt sich am Gesamtstromverbrauch der Stadtverwaltung von jährlich rund 6'400'000 kWh für ihre Verwaltungseinheiten, Schulen, Anlagen, Werke und öffentliche Beleuchtung.

Die Deckung ihres Strombedarfs mit konventionellem EKZ Mixstrom kostet die Stadtverwaltung jährlich rund 790'000 Franken (exkl. MwSt). Die Abonnierung von zertifiziertem kernenergiefreiem EKZ Naturstrom hat nach der vom Stadtrat favorisierten Bezugsvariante gemäss Kriterien von "Energiestadt" jährliche Mehrkosten von rd. 110'000 Franken (exkl. MwSt.) zur Folge.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Der Strombezug aller kommunaler Verwaltungsobjekte (in stadteigenen und in Fremdliegenschaften), der Schulliegenschaften (inkl. Kindergärten und Kinderhorte), städtischen Anlagen, Werke wie auch für die öffentliche Beleuchtung von gesamthaft ca. 6'400'000 kWh pro Jahr wird ausschliesslich aus erneuerbarer Energie gedeckt.
  2. Der Stadtrat wird zu diesem Zweck beauftragt, bei den für die Stromversorgung von Bülach verantwortlichen Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) anstelle von konventionellem Mixstrom ausschliesslich kernenergiefreien, zertifizierten Naturstrom im Verhältnis 95 % Naturstrom basic und 5 % Naturstrom star zu abonnieren.
  3. Die gegenüber konventionellem EKZ Mixstrom jährlich wiederkehrenden Mehrkosten (abhängig vom Gesamtstromverbrauch, 2010 rd. 6'400'000 kWh) von ca. Fr. 110'000 exkl. MwSt. (ca. Fr. 119'000 inkl. MwSt.) werden zulasten der Laufenden Rechnung, Konto 860.312010/Kostenstelle 860 Elektrizitätsversorgung, bewilligt.
  4. Der Stadtrat wird im Interesse einer nachhaltigen ökologischen Aufwertung der lokalen Energieversorgung ersucht, bei städtischen Neubauten sowie bei Sanierungen stadteigener Altbauten ausserhalb der ortsbildgeschützten Altstadt auch den Einsatz von Solaranlagen (Photovoltaik/ Sonnenkollektoren) primär zur Deckung des eigenen Strom- und Warmwasserbedarfs zu prüfen und, wo technisch möglich und das Potenzial für eine verbesserte Energieeffizienz ausgewiesen ist, in jeweilige Projekte zu integrieren.
  5. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, ist der Stadtrat mit der Ausarbeitung des Beleuchtenden Berichts beauftragt.
  6. Mitteilung an den Stadtrat


Antrag und Weisung mit Beilagen

 

Umbau 1. Obergeschoss Marktgasse 28 in ein Foyer sowie weitere Umbauarbeiten; Verpflichtungskredit von 540'000 Franken

Weisung - Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Umzug der Einwohnerkontrolle an die Hans-Haller-Gasse 9 werden im Rathaus die Räumlichkeiten vor dem Rathaussaal frei. Diese Fläche soll zu einem repräsentativen Foyer umgestaltet werden, das den vielseitigen Ansprüchen bei Empfängen, Hochzeiten und repräsentativen Anlässen der Stadt genügen kann. Im Aussenbereich entsteht zwischen dem neuen Zugang und der reformierten Kirche ein neuer Platz, der für Anlässe, insbesondere Apéros nach Trauungen,
genutzt werden kann. Von diesen Umbauten profitieren die Bevölkerung und die Stadt gleichermassen. Gleichzeitig werden die Toiletten und der Putzraum im 2. OG in ein Sitzungszimmer umgenutzt und im Dachgeschoss entsteht eine kleine Kochgelegenheit für die Mitarbeitenden.

Der Gemeinderat wird eingeladen, für die markante Aufwertung des Rathauses den Umbaukredit
von 540'000 Franken inkl. MwST zu bewilligen.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Für den Umbau 1. Obergeschoss in der Liegenschaft Marktgasse 28 (Rathaus) in ein Foyer sowie für weitere Umbauarbeiten wird zu Lasten der Investitionsrechnung (090.5030.51) ein Verpflichtungskredit von Fr. 540'000.00 inkl. MwST bewilligt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die in der Zeit zwischen Aufstellung des Kostenvoranschlages (Index April 2011) und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung.
  2. Falls gegen Ziff 1. das Referendum ergriffen wird, wird der Stadtrat mit der Ausarbeitung der Abstimmungsweisung ermächtigt und beauftragt.
  3. Mitteilung an den Stadtrat


Antrag und Weisung mit Beilagen

Vorstösse

Interpellation Galeuchet David vom 14. November 2011 betreffend Strassenbeleuchtung

„1) Fragen zum Status Quo:

  • Welchen technischen Stand hat die Bülacher Strassenbeleuchtung?
  • Wie hoch sind die jährlichen Energiekosten?

2) Fragen zu bisherigen Massnahmen:

  • Welche energiesparenden Massnahmen werden bisher ergriffen?
  • Wie und wie weit ist eine Erneuerung des alten Systems geplant?
  • Werden Erneuerungen der Strassenbeleuchtung bei Strassensanierungen heute regelmässig vollzogen?

3) Fragen zu neueren und effizienteren Systemen:

  • Wie viel Energiekosten können mit einer Strassenbeleuchtung der neuesten Generation eingespart werden?
  • Was sind die Kosten für eine solche Strassenbeleuchtung?
  • Wie lange dauert die Amortisation der Anlage?“

 

Interpellation Spycher Andrea vom 31. Oktober 2011 betreffend Standort Asylzentrum

„Gemäss Mitteilung aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 29. Juni 2011 bewilligte derselbe einen Kredit von Fr. 50‘000.00 zur Erarbeitung einer Nutzungsstudie für ein Asylzentrum mit neuem Standort am Müliweg. Das Grundstück befindet sich vis-à-vis der Militärturnhalle.


Ich lade den Stadtrat ein, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat man die im Legislaturprogramm angekündigte Evaluation betreffend Bedarf und Standort Asylzentrum durchgeführt und Alternativen zum Grundstück am Müliweg geprüft? Wenn ja, welche und wie weit hat man diese verfolgt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Weshalb hat man sich schlussendlich für diesen Standort entschieden und wie viele Unterkünfte sind geplant?
  3. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass dieses Gebiet bereits eine ausserordentlich hohe Frequenz an ausländischen Personen aufweist und deshalb nicht nur die Leitung des nahe gelegenen Schulhauses Böswisli sondern auch viele der verbliebenen Schweizer Eltern ihre grössten Zweifel an der Zweckmässigkeit und am Sinn dieses Standorts hegen?
  4. Kann der Stadtrat diesen Entscheid städteplanerisch tatsächlich vertreten? Ist der Bau an dieser Lage, auch im Hinblick auf eine spätere Überbauung des jetzigen Fussballplatzes, nicht eine zusätzliche Abwertung des gesamten Gebietes?
  5. Nimmt der Stadtrat mit diesem Entscheid eine zunehmende „Verghettoisierung“ in diesem Quartier in Kauf?
  6. Es ist davon auszugehen, dass der Pachtvertrag des jetzigen Asylzentrums nach dessen Ablauf Ende Juli 2014 nicht mehr verlängert wird. Wäre der Stadtrat an einer Fortführung am jetzigen Standort überhaupt interessiert? Wenn nein, weshalb nicht?
  7. Ist es richtig, dass im vergangenen Jahr noch in bestehende Unterkünfte der Asylbewerber investiert wurde? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür und welche Arbeiten wurden vorgenommen?
  8. Wie hoch ist das aktuell vorgeschriebene Kontingent an Asylplätzen durch den Kanton, bzw. wie viele Asylbewerber beherbergt Bülach aktuell?
  9. Handelt es sich dabei vorwiegend um Familien oder einzelstehende Personen?
  10. Ist der Stadt Bülach das vorgeschriebene Kontingent für die nächsten Jahre bereits bekannt? Wenn ja, welche Begründungen für allfällige Erhöhungen liegen vor?“

 

Behandelte Vorstösse

Vorstösse Archiv

Fachkommissionen

Den vier Fachkommissionen werden durch das Büro des Gemeinderats Vorlagen und Globalbudgets aus ihrem Sachbereich zur Prüfung und Antragstellung zugewiesen. Die Kommissionen befassen sich, in Absprache mit der RPK, zudem mit der Jahresrechnung und dem Voranschlag.