Der Gemeinderat ist, an Stelle der Gemeindeversammlung und im Rahmen der Gemeindeordnung, gesetzgebendes Organ der Stadt Bülach. Der Gemeinderat Bülach besteht aus 28 Mitgliedern. Er tagt ca. zehn mal pro Jahr. Vier Fachkommissionen bereiten die jeweiligen Sachgeschäfte zuhanden des Gemeinderats vor. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) erfüllt die ihr nach Gesetz übertragenen Aufgaben sowie die Aufgaben einer Fachkommission für das Geschäftsfeld Finanzen.
| Partei | Anzahl Mitglieder |
|---|---|
| EDU | 1 Mitglied |
| EVP | 3 Mitglieder |
| FDP | 5 Mitglieder |
| Grüne Partei | 3 Mitglieder |
| SP | 6 Mitglieder |
| SVP | 10 Mitglieder |
Link ins Archiv Vergangene Gemeinderatssitzungen der laufenden Legislatur 2010-2014
Link ins Archiv Gemeinderatssitzungen der Legislatur 2006-2010
Antrag und Weisung (PDF, 90 Kb)
Die demographische Entwicklung zeigt auf, dass die Bevölkerung immer älter wird. Dies hat zur Folge, dass künftig ein höherer Bedarf an Pflegeplätzen erforderlich wird. Bedarfserhebungen haben ergeben, dass Bülach bis ins Jahr 2020 einen Pflegeplatzbedarf von 190 Plätzen haben wird. Zurzeit verfügt Bülach über 140 Pflegeplätze. Der Stiftungsrat Alterszentrum Bülach (AZB) beabsichtigt, beim heutigen Alterszentrum Grampen einen Neubau (Grampen 2) mit zusätzlichen Alterswohnungen und ergänzenden Räumen für das bestehende Alterszentrum zu erstellen. Sie ist bereit, das hierfür benötigte Bauland (heute Parkplätze) der Stadt Bülach abzukaufen. Der Stadtrat plant, im Neubau 24 Pflegeplätze zu realisieren. Zusammen mit den bewilligten Pflegeplätzen in der Überbauung Soligänter und den geplanten Pflegeplätzen in der Überbauung Gstückt wird so der Pflegeplatzbedarf bis ins Jahr 2020 mit 188 Betten nahezu abgedeckt werden können.
Auf dem Grundstück für Grampen 2 befinden sich öffentliche Parkplätze, die mit dem Neubau nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Es besteht indes die Möglichkeit, im zweites Untergeschoss von Grampen 2 öffentliche Tiefgaragenplätze zu realisieren.
Für die Planung des Neubaus Grampen 2, inklusive der öffentlichen Tiefgarage, wird dem Gemeinderat beantragt, einen
Projektierungskredit von 1'230'000 Franken zu bewilligen.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
Weisung - Das Wichtigste in Kürze
Der Stadtrat befürwortet den längerfristigen, schrittweisen Umstieg von aus Kernenergie erzeugtem Strom auf solchen aus erneuerbaren Energiequellen. Er sieht sich in seiner Haltung durch den analogen Grundsatzentscheid des Bundesrates vom 25. Mai 2011 und die Bestätigung durch National- und Ständerat bestätigt. Diesbezüglich wird auch die vermehrte Förderung der Produktion und Verwendung von „neuen" erneuerbaren Energiequellen begrüsst.
Die Stadt Bülach verfügt über kein eigenes Elektrizitätswerk. Sie wird von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) aufgrund deren gesetzlichen Versorgungspflicht mit Strom beliefert. Mit einer konsequenten Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien trägt Bülach in nicht geringem Mass zur ökologischen Aufwertung des lokalen Strommixes bei. Mit dem Umstieg von Atomstrom auf Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen beweist die öffentliche Hand als bedeutende Stromkonsumentin Vorbildwirkung für nachhaltiges Handeln im eigenen Einflussbereich. Dass die Stadt hier tatsächlich einen wesentlichen Beitrag leisten kann, zeigt sich am Gesamtstromverbrauch der Stadtverwaltung von jährlich rund 6'400'000 kWh für ihre Verwaltungseinheiten, Schulen, Anlagen, Werke und öffentliche Beleuchtung.
Die Deckung ihres Strombedarfs mit konventionellem EKZ Mixstrom kostet die Stadtverwaltung jährlich rund 790'000 Franken (exkl. MwSt). Die Abonnierung von zertifiziertem kernenergiefreiem EKZ Naturstrom hat nach der vom Stadtrat favorisierten Bezugsvariante gemäss Kriterien von "Energiestadt" jährliche Mehrkosten von rd. 110'000 Franken (exkl. MwSt.) zur Folge.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
Mit dem Umzug der Einwohnerkontrolle an die Hans-Haller-Gasse 9 werden im Rathaus die Räumlichkeiten vor dem Rathaussaal frei. Diese Fläche soll zu einem repräsentativen Foyer umgestaltet werden, das den vielseitigen Ansprüchen bei Empfängen, Hochzeiten und repräsentativen Anlässen der Stadt genügen kann. Im Aussenbereich entsteht zwischen dem neuen Zugang und der reformierten Kirche ein neuer Platz, der für Anlässe, insbesondere Apéros nach Trauungen,
genutzt werden kann. Von diesen Umbauten profitieren die Bevölkerung und die Stadt gleichermassen. Gleichzeitig werden die Toiletten und der Putzraum im 2. OG in ein Sitzungszimmer umgenutzt und im Dachgeschoss entsteht eine kleine Kochgelegenheit für die Mitarbeitenden.
Der Gemeinderat wird eingeladen, für die markante Aufwertung des Rathauses den Umbaukredit
von 540'000 Franken inkl. MwST zu bewilligen.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
Der Stadtrat hat sich im Legislaturprogramm 2010/14 zum Ziel gesetzt, die Entschädigungen aller Behörden zu überprüfen und den heutigen Verhältnissen anzupassen. Er will damit dazu beitragen, dass sich auch künftig qualifizierte Personen für ein Behördenamt zur Verfügung stellen können.
Bülach ist gewachsen und wächst weiter. Die Stadt übernimmt immer mehr Zentrumsaufgaben. Damit hat auch der zeitliche Aufwand für die Behördentätigkeit zugenommen. Mit der vorliegenden Entschädigungsverordnung werden die Entschädigungen des Gemeinderats, des Stadtrats und weiterer Behörden, Kommissionen sowie Funktionäre im Nebenamt an die heutigen Gegebenheiten angepasst.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
"Anfang des Jahres 2012 wurde in der Mitte des Bruedersteiges, zwischen der Bruederstrasse bis Obere Weid, ein beleuchtetes Treppengeländer montiert. In diesem Zusammenhang lade ich den Stadtrat ein folgende Fragen zu beantworten:
„1) Fragen zum Status Quo:
2) Fragen zu bisherigen Massnahmen:
3) Fragen zu neueren und effizienteren Systemen: