Gemeinderat

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Zusätzliche Informationen:

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist, an Stelle der Gemeindeversammlung und im Rahmen der Gemeindeordnung, gesetzgebendes Organ der Stadt Bülach. Der Gemeinderat Bülach besteht aus 28 Mitgliedern. Er tagt ca. zehn mal pro Jahr. Vier Fachkommissionen bereiten die jeweiligen Sachgeschäfte zuhanden des Gemeinderats vor. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) erfüllt die ihr nach Gesetz übertragenen Aufgaben sowie die Aufgaben einer Fachkommission für das Geschäftsfeld Finanzen.

Parteizusammensetzung

Parteizusammensetzung
ParteiAnzahl Mitglieder
EDU1 Mitglied
EVP3 Mitglieder
FDP5 Mitglieder
Grüne Partei3 Mitglieder
SP6 Mitglieder
SVP10 Mitglieder

Gemeinderatssekretariat

Gemeinderatssitzungen

Nächste Gemeinderatssitzungen

  • Montag, 27. Februar 2012, 19.00 Uhr Aktuelle Sitzung
  • Montag, 2. April 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 21. Mai 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 25. Juni 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 3. September 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 1. Oktober 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 12. November 2012, 19.00 Uhr
  • Montag, 10. Dezember 2012, 18.00 Uhr sowie evtl. Dienstag, 11. Dezember 2012, 19.00 Uhr

 

Vergangene Gemeinderatssitzungen der laufenden Legislatur 2010-2014

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Gemeinderatssitzungen der Legislatur 2006-2010

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Anträge und Weisungen an den Gemeinderat

Ermächtigung des Stadtrats zur Beschwerdeführung beim Bundesgericht in Sachen Zonenänderungen im Erachfeld (Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats vom 6. April 2009)

Antrag und Weisung (PDF, 90 Kb)


Neubauprojekt „Grampen 2“ der Stiftung Alterszentrum Bülach
Projektierungskredit von Fr. 1'230'000.00 für den Neubau Grampen 2, inkl. 24 Pflegeplätze und eine öffentliche Parkierungsanlage im 2.UG

Weisung - Management Summary

Die demographische Entwicklung zeigt auf, dass die Bevölkerung immer älter wird. Dies hat zur Folge, dass künftig ein höherer Bedarf an Pflegeplätzen erforderlich wird. Bedarfserhebungen haben ergeben, dass Bülach bis ins Jahr 2020 einen Pflegeplatzbedarf von 190 Plätzen haben wird. Zurzeit verfügt Bülach über 140 Pflegeplätze. Der Stiftungsrat Alterszentrum Bülach (AZB) beabsichtigt, beim heutigen Alterszentrum Grampen einen Neubau (Grampen 2) mit zusätzlichen Alterswohnungen und ergänzenden Räumen für das bestehende Alterszentrum zu erstellen. Sie ist bereit, das hierfür benötigte Bauland (heute Parkplätze) der Stadt Bülach abzukaufen. Der Stadtrat plant, im Neubau 24 Pflegeplätze zu realisieren. Zusammen mit den bewilligten Pflegeplätzen in der Überbauung Soligänter und den geplanten Pflegeplätzen in der Überbauung Gstückt wird so der Pflegeplatzbedarf bis ins Jahr 2020 mit 188 Betten nahezu abgedeckt werden können.

Auf dem Grundstück für Grampen 2 befinden sich öffentliche Parkplätze, die mit dem Neubau nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Es besteht indes die Möglichkeit, im zweites Untergeschoss von Grampen 2 öffentliche Tiefgaragenplätze zu realisieren.

Für die Planung des Neubaus Grampen 2, inklusive der öffentlichen Tiefgarage, wird dem Gemeinderat beantragt, einen
Projektierungskredit von 1'230'000 Franken zu bewilligen.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Für den Neubau vom Grampen 2 (inkl. 24 Pflegplätzen und der öffentlichen Tiefgarage) wird zu Lasten der Investitionsrechnung (410.5030.1) ein Projektierungskredit von Fr. 1'230'000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
  2. Falls gegen Ziffer 1. das fakultative Referendum ergriffen wird, wird der Stadtrat mit der Ausarbeitung der Abstimmungsweisung ermächtigt und beauftragt.
  3. Mitteilung an:
    a) Jacques F. Steiner, Präsident Stiftungsrat Alterszentrum Bülach
    b) Mark Eberli, Stadtrat
    c) Willi Meier, Stadtrat
    d) Markus Burkhard, Leiter Planung und Bau
    e) Daniel Knöpfli, Leiter Soziales und Gesundheit
    f) André Rollin, Leiter Finanzen
    g) Max Solci, Bereichsleiter Liegenschaften
    h) alle Mitglieder der Projektgruppe „Neubau Grampen 2“


Antrag und Weisung mit Beilagen

 


Stromversorgung der kommunalen Verwaltungsobjekte, Schulen, städtischen Anlagen, Werke und öffentlichen Beleuchtung mit 100 % erneuerbaren Energien

Weisung - Das Wichtigste in Kürze
Der Stadtrat befürwortet den längerfristigen, schrittweisen Umstieg von aus Kernenergie erzeugtem Strom auf solchen aus erneuerbaren Energiequellen. Er sieht sich in seiner Haltung durch den analogen Grundsatzentscheid des Bundesrates vom 25. Mai 2011 und die Bestätigung durch National- und Ständerat bestätigt. Diesbezüglich wird auch die vermehrte Förderung der Produktion und Verwendung von „neuen" erneuerbaren Energiequellen begrüsst.

Die Stadt Bülach verfügt über kein eigenes Elektrizitätswerk. Sie wird von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) aufgrund deren gesetzlichen Versorgungspflicht mit Strom beliefert. Mit einer konsequenten Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien trägt Bülach in nicht geringem Mass zur ökologischen Aufwertung des lokalen Strommixes bei. Mit dem Umstieg von Atomstrom auf Strom ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen beweist die öffentliche Hand als bedeutende Stromkonsumentin Vorbildwirkung für nachhaltiges Handeln im eigenen Einflussbereich. Dass die Stadt hier tatsächlich einen wesentlichen Beitrag leisten kann, zeigt sich am Gesamtstromverbrauch der Stadtverwaltung von jährlich rund 6'400'000 kWh für ihre Verwaltungseinheiten, Schulen, Anlagen, Werke und öffentliche Beleuchtung.

Die Deckung ihres Strombedarfs mit konventionellem EKZ Mixstrom kostet die Stadtverwaltung jährlich rund 790'000 Franken (exkl. MwSt). Die Abonnierung von zertifiziertem kernenergiefreiem EKZ Naturstrom hat nach der vom Stadtrat favorisierten Bezugsvariante gemäss Kriterien von "Energiestadt" jährliche Mehrkosten von rd. 110'000 Franken (exkl. MwSt.) zur Folge.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Der Strombezug aller kommunaler Verwaltungsobjekte (in stadteigenen und in Fremdliegenschaften), der Schulliegenschaften (inkl. Kindergärten und Kinderhorte), städtischen Anlagen, Werke wie auch für die öffentliche Beleuchtung von gesamthaft ca. 6'400'000 kWh pro Jahr wird ausschliesslich aus erneuerbarer Energie gedeckt.
  2. Der Stadtrat wird zu diesem Zweck beauftragt, bei den für die Stromversorgung von Bülach verantwortlichen Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) anstelle von konventionellem Mixstrom ausschliesslich kernenergiefreien, zertifizierten Naturstrom im Verhältnis 95 % Naturstrom basic und 5 % Naturstrom star zu abonnieren.
  3. Die gegenüber konventionellem EKZ Mixstrom jährlich wiederkehrenden Mehrkosten (abhängig vom Gesamtstromverbrauch, 2010 rd. 6'400'000 kWh) von ca. Fr. 110'000 exkl. MwSt. (ca. Fr. 119'000 inkl. MwSt.) werden zulasten der Laufenden Rechnung, Konto 860.312010/Kostenstelle 860 Elektrizitätsversorgung, bewilligt.
  4. Der Stadtrat wird im Interesse einer nachhaltigen ökologischen Aufwertung der lokalen Energieversorgung ersucht, bei städtischen Neubauten sowie bei Sanierungen stadteigener Altbauten ausserhalb der ortsbildgeschützten Altstadt auch den Einsatz von Solaranlagen (Photovoltaik/ Sonnenkollektoren) primär zur Deckung des eigenen Strom- und Warmwasserbedarfs zu prüfen und, wo technisch möglich und das Potenzial für eine verbesserte Energieeffizienz ausgewiesen ist, in jeweilige Projekte zu integrieren.
  5. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, ist der Stadtrat mit der Ausarbeitung des Beleuchtenden Berichts beauftragt.
  6. Mitteilung an den Stadtrat


Antrag und Weisung mit Beilagen

 

Umbau 1. Obergeschoss Marktgasse 28 in ein Foyer sowie weitere Umbauarbeiten; Verpflichtungskredit von 540'000 Franken

Weisung - Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Umzug der Einwohnerkontrolle an die Hans-Haller-Gasse 9 werden im Rathaus die Räumlichkeiten vor dem Rathaussaal frei. Diese Fläche soll zu einem repräsentativen Foyer umgestaltet werden, das den vielseitigen Ansprüchen bei Empfängen, Hochzeiten und repräsentativen Anlässen der Stadt genügen kann. Im Aussenbereich entsteht zwischen dem neuen Zugang und der reformierten Kirche ein neuer Platz, der für Anlässe, insbesondere Apéros nach Trauungen,
genutzt werden kann. Von diesen Umbauten profitieren die Bevölkerung und die Stadt gleichermassen. Gleichzeitig werden die Toiletten und der Putzraum im 2. OG in ein Sitzungszimmer umgenutzt und im Dachgeschoss entsteht eine kleine Kochgelegenheit für die Mitarbeitenden.

Der Gemeinderat wird eingeladen, für die markante Aufwertung des Rathauses den Umbaukredit
von 540'000 Franken inkl. MwST zu bewilligen.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Für den Umbau 1. Obergeschoss in der Liegenschaft Marktgasse 28 (Rathaus) in ein Foyer sowie für weitere Umbauarbeiten wird zu Lasten der Investitionsrechnung (090.5030.51) ein Verpflichtungskredit von Fr. 540'000.00 inkl. MwST bewilligt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die in der Zeit zwischen Aufstellung des Kostenvoranschlages (Index April 2011) und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung.
  2. Falls gegen Ziff 1. das Referendum ergriffen wird, wird der Stadtrat mit der Ausarbeitung der Abstimmungsweisung ermächtigt und beauftragt.
  3. Mitteilung an den Stadtrat


Antrag und Weisung mit Beilagen

 

Totalrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung Evo)

Management Summary

Der Stadtrat hat sich im Legislaturprogramm 2010/14 zum Ziel gesetzt, die Entschädigungen aller Behörden zu überprüfen und den heutigen Verhältnissen anzupassen. Er will damit dazu beitragen, dass sich auch künftig qualifizierte Personen für ein Behördenamt zur Verfügung stellen können.
Bülach ist gewachsen und wächst weiter. Die Stadt übernimmt immer mehr Zentrumsaufgaben. Damit hat auch der zeitliche Aufwand für die Behördentätigkeit zugenommen. Mit der vorliegenden Entschädigungsverordnung werden die Entschädigungen des Gemeinderats, des Stadtrats und weiterer Behörden, Kommissionen sowie Funktionäre im Nebenamt an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die total revidierte Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung Evo) vom 8. Februar 2012 wird genehmigt.
  2. Der Beschluss unterliegt gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
    Wird ein solches ergriffen, wird der Stadtrat mit der Ausarbeitung der Weisung an die Stimmberechtigten ermächtigt und beauftragt.
  3. Mitteilung an Stadtrat

 

Antrag und Weisung mit Beilagen

 

 

Vorstösse

Interpellation Graf Michael vom 2. Februar 2012 betreffend Neubau Treppengeländer entlang Bruedersteig

"Anfang des Jahres 2012 wurde in der Mitte des Bruedersteiges, zwischen der Bruederstrasse bis Obere Weid, ein beleuchtetes Treppengeländer montiert. In diesem Zusammenhang lade ich den Stadtrat ein folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch fallen die Gesamtkosten (Planung/Material/Personal) aus und bis wann ist die Treppe nachts beleuchtet?
  • Warum wurde das Treppengeländer in der Mitte montiert und welchen Einfluss hat dies auf den Unterhalts- resp. Räumungsdienst?
  • Gab es seit dem Bau des Bruedersteiges gravierende Vorfälle/Unfälle?
  • Auf welcher Grundlage (rechtlich/politisch) erfolgte diese Erstellung, resp. wieso wird dies nach über 10 Jahren ohne Treppengeländer nun als notwendig betrachtet?
  • Erfolgte die Erstellung einzig aufgrund der Frage von Frau Oeschger, oder wurden auch weitere direkte Anwohner in den Meinungs-/Erstellungsprozess eingebunden - wenn nein warum nicht?
  • Wieso ist aus der Antwort der Stadt Bülach auf die Frage von Frau Oeschger nicht ersichtlich, welche Massnahmen in die Wege geleitet wurden (Öffentlichkeitsprinzip)?
  • In welche Finanzkompetenz fiel die Bauentscheidung und wer hat sie getroffen?
  • Ist es notwendig weitere Massnahmen bei öffentlichen Treppen/Gehwegen, an weiteren Standorten in Bülach, zu ergreifen? Wenn ja aufgrund welcher Kriterien?"

 

Interpellation Galeuchet David vom 14. November 2011 betreffend Strassenbeleuchtung

„1) Fragen zum Status Quo:

  • Welchen technischen Stand hat die Bülacher Strassenbeleuchtung?
  • Wie hoch sind die jährlichen Energiekosten?

2) Fragen zu bisherigen Massnahmen:

  • Welche energiesparenden Massnahmen werden bisher ergriffen?
  • Wie und wie weit ist eine Erneuerung des alten Systems geplant?
  • Werden Erneuerungen der Strassenbeleuchtung bei Strassensanierungen heute regelmässig vollzogen?

3) Fragen zu neueren und effizienteren Systemen:

  • Wie viel Energiekosten können mit einer Strassenbeleuchtung der neuesten Generation eingespart werden?
  • Was sind die Kosten für eine solche Strassenbeleuchtung?
  • Wie lange dauert die Amortisation der Anlage?“

 

 

Behandelte Vorstösse

Vorstösse Archiv

Fachkommissionen

Den vier Fachkommissionen werden durch das Büro des Gemeinderats Vorlagen und Globalbudgets aus ihrem Sachbereich zur Prüfung und Antragstellung zugewiesen. Die Kommissionen befassen sich, in Absprache mit der RPK, zudem mit der Jahresrechnung und dem Voranschlag.