Der Gemeinderat der Legislatur 2006 - 2010.
Die oberste Entscheidungsgewalt in politischen Fragen liegt bei den Stimmberechtigten der Stadt Bülach. Sie wählen einerseits die politischen Amtsträgerinnen und –träger. Andererseits entscheiden sie über bedeutende Finanz- und Sachvorlagen und befinden über Änderungen der Gemeindeordnung, Referenden und Initiativen.
Seit 1974 verfügt Bülach über ein Gemeindeparlament, welches sich seit der Legislaturperiode 2006 - 2010 aus 28 Sitzen zusammensetzt (vorher 36). Der Gemeinderat ist die gesetzgebende Behörde (Parlament/Legislative). Er wird von den Stimmberechtigten nach dem Proporzverfahren (Verhältnissystem) gewählt. Das Parlament tagt in der Regel monatlich. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Reformierten Kirchgemeindehaus statt. Die Sitzungen leitet die Ratspräsidentin bzw. der Ratspräsident.
Der Stadtrat ist die oberste kommunale Verwaltungsbehörde und bildet damit die Exekutive der Stadt Bülach. Er vollzieht einerseits staatliche Aufträge und Beschlüsse des Parlaments. Andererseits bereitet er Geschäfte, die der Legislative (dem Parlament) unterbreitet werden, vor. Zudem übernimmt er alle Aufgaben, welche nicht einer anderen Behörde übertragen sind. Damit steht dem Stadtrat neben der blossen Vollzugstätigkeit auch die kommunale Regierungsfunktion zu. Der Stadtrat fällt die grundlegenden strategischen Entscheidungen.
Die Wahl des Stadtrats durch die Stimmberechtigten findet alle vier Jahre statt. Im Gegensatz zu dem gleichzeitig im Proporz- oder Verhältnissystem gewählten Parlament/Gemeinderat gilt bei den Stadtratswahlen das Majorz- oder Mehrheitsprinzip.
Die nächsten Erneuerungswahlen finden im Frühjahr 2014 statt.