Jugendvorstoss – Ein politisches Instrument für Jugendliche

Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren steht ein neues politisches Mittel zur Verfügung: der Jugendvorstoss. Mit Flyern werden die Jugendlichen nun auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre Anliegen einzubringen.

In Bülach wohnhafte Jugendliche ab 13 Jahren sind eingeladen, ihre Anliegen ins Stadtparlament zu bringen. Wird ein Anliegen von insgesamt 28 Jugendlichen unterstützt, kann es dem Stadtparlament eingereicht und in einer Parlamentssitzung präsentiert werden. Unter www.buelach.ch/jugendvorstoss stehen alle nötigen Informationen, ein Merkblatt sowie das Formular zum Einreichen des Jugendvorstosses zur Verfügung. Die Stadt Bülach freut sich auf den ersten Jugendvorstoss!

Der Jugendvorstoss ist in der revidierten Gemeindeordnung der Stadt Bülach, welche per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, definiert. Den genauen Ablauf für die Behandlung eines Jugendvorstosses hat das Stadtparlament Mitte 2021 in seine Geschäftsordnung aufgenommen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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05. Januar 2022