Die Stadt Bülach geht im eGovernment einen Schritt weiter: Sie bietet neu elektronische Rechnungen (eRechnungen) an. Vorerst in einem Pilotbetrieb können die Grundgebühren für die Entsorgung sowie die Gebühren für Wasser und Abwasser online beglichen werden. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, kann sich bis am 20. Februar dafür anmelden. Neue eServices in den Bereichen Steuern und Einwohnerdienste ergänzen das online verfügbare Dienstleistungsangebot der Stadt Bülach.
eRechnung bezeichnet die Möglichkeit, Rechnungen via eBanking bzw. eFinance zu empfangen, zu prüfen und zu bezahlen – schnell, papierlos und sicher. Der neue eService wird in einer ersten Phase für die Gebührenrechnungen Entsorgung (nur Grundgebühren, keine Containerleerungen), Wasser und Abwasser angeboten. Wer diese Rechnung elektronisch empfangen möchte, kann sich bis am 20. Februar im privat benutzten Finanzportal (eBanking/eFinance) dafür anmelden.
Informationen zur eRechnung In neuem Fenster: Linkzur Homepage www.erechnung.ch
Ein Ausbau des eRechnung-Angebots ist für Sommer 2012 vorgesehen. Aus rechtlichen oder technischen Gründen kann das neue System noch nicht für alle Rechnungen aus der Stadtverwaltung eingesetzt werden.
Übersicht aller aktuell angebotenen eRechungen Buchhaltung
Wer diesen Service nutzt, erhält die Rechnung neu in elektronischer Form, als PDF, direkt in sein Postfach im
eBanking-/eFinance-Portal. Die eRechnung kann mit wenigen Mausklicks geprüft und zur Zahlung freigegeben werden. eRechnungen können im eBanking von über 90 Schweizer Bankinstituten und von PostFinance empfangen werden.
Die Verwaltungsrechenzentrum AG (St. Gallen) ist Informatik-Anbieterin für Kantone, Städte und Gemeinden. Auch die Stadt Bülach ist Kundin der VRSG. Mit dem ePortal bietet die VRSG Zugang zu allen eServices. Kundinnen und Kunden der Stadt Bülach stehen aktuell folgende Services zur Verfügung:
Steueramt
Einwohnerdienste
eUmzug: Der Service eUmzug bietet die Möglichkeit, eine Adressänderung innerhalb der Stadt Bülach elektronisch mitzuteilen.
ePortal VRSG In neuem Fenster: Link zum ePortal der VRSG
Die Stadt Bülach ist überzeugt, dass die eServices ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sind. So erhalten die Kundinnen und Kunden einen leichten Zugang zu den Leistungen der Stadtverwaltung. Die Stadt Bülach begrüsst und unterstützt den Ausbau des eGovernment-Angebots.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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Die Stadt Bülach ist Landeigentümerin im Gebiet Häuli/Rotzibuech in Eschenmosen. Dort befindet sich eine frühere kommunale Abfalldeponie. Der Bericht zur Altlasten-Voruntersuchung aus dem Jahr 2010 zeigte auf, dass der Gemeinde Rorbas dienende Quellen als belastet einzustufen sind. Im Abstrombereich des Deponiestandorts sind von diesem stammende Stoffe festgestellt worden, die Gewässer verunreinigen können. Nach Einschätzung der Baudirektion Kanton Zürich sind die mit den Wasseruntersuchungen gemessenen Werte nicht gesundheitsgefährdend. Aufgrund der Ergebnisse hat die Gemeinde Rorbas die drei Quellfassungen Ende 2008 vorsorglich vom Netz genommen. Die Baudirektion begnügt sich mit einer mittel- bis längerfristigen Grundwasser-Überwachung. Sanierungsmassnahmen am Deponiekörper drängen sich aus heutiger Sicht keine auf.
Die drei stillgelegten Quellen verfügten über eine Wasserergiebigkeit von zusammen rund 37 000 m3 pro Jahr. Die Wasserversorgung Rorbas benötigt diese Wasserkapazitäten, weshalb der Wasserverlust anderweitig ausgeglichen werden muss. Die Stadt Bülach konnte sich mit der Gemeinde Rorbas nun darauf einigen, dass die seit Anfang 2009 generierten und fortan entstehenden jährlichen Mehrkosten bei der Trinkwasserbeschaffung bis auf weiteres mit einem jährlichen Betrag von pauschal 3700 Franken abgegolten werden.
Das in den fünfziger Jahren erstellte Freibad ist bei der Bevölkerung Bülachs und der umliegenden Gemeinden sehr beliebt. Es befindet sich in einem dem Alter entsprechend guten Zustand. Allerdings müssen die Badewassertechnik mit der Chlorgasanlage und die Becken in den nächsten Jahren saniert werden. Der Stadtrat genehmigte dazu einen Planungskredit über 134 000 Franken und beauftragte die Winterthurer Firma Hunziker Betatech AG mit der Planung.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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Der Stadtrat bewilligte am 14. Juli 2010 einen Kredit von 220 000 Franken für die Ausarbeitung des Studienauftrages für einen Neubau Grampen 2 nach der neuen Wohnform „Wohnenplus“. Die Stadt Bülach will auf dem Grundstück neben dem bestehenden Alterszentrum „Im Grampen“ 24 Pflegeplätze in zwei Pflegewohngruppen und allenfalls öffentliche Tiefgaragenplätze realisieren. Zudem plant die Stiftung Alterszentrum Bülach altersgerechte Wohnungen, Räume für die Spitex, eine Gemeinschafts-Arztpraxis und weitere Nebenräume. Die Abrechnung des Studienauftrags schliesst mit Aufwendungen von 214 000 Franken ab. Der Kredit wurde um 6000 Franken unterschritten.
Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Stadtentwicklung. Er legte nun erstmals Nachhaltigkeits-Ziele fest. Die Nachhaltigkeits-Zielbereiche ergänzen resp. bekräftigen die Legislaturziele des Stadtrats. Sie erhalten aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen Stadtentwicklung ein besonderes Gewicht und haben teilweise längerfristigen Charakter.
Mehr zu den Nachhaltigkeits-Zielbereichen Nachhaltige Stadtentwicklung
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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Die Nagra hat dem Bundesamt für Energie für die Region Nördlich Lägern vier mögliche Standorte für Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle vorgeschlagen. Ein möglicher Standort liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Glattfelden und Bülach.
Die Region Nördlich Lägern ist eine von schweizweit sechs Regionen, die für die Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen in Frage kommen. Wobei das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat die Region Lägern Nord als „geeignet“ qualifiziert, während dessen drei andere Standorte als „sehr geeignet“ für die Lagerung hochaktiver Abfälle eingestuft wurden.
In der jetzigen zweiten Etappe des Sachplanverfahrens werden weiterhin alle sechs Regionen geprüft. Es geht darum, die Standorte der Oberflächenanlagen für das Tiefenlager zu evaluieren. Einer von vier möglichen Standorten für Oberflächenanlagen im Perimeter Nördlich Lägern tangiert die Stadt Bülach im Gebiet „Kreuzstrasse“ beim Kreisel nach dem Hardwald. Dabei muss der Standort der Oberflächenanlagen nicht dem Standort des Tiefenlagers entsprechen. Dieses kann sich mehrere Kilometer von den Oberflächenanlagen entfernt befinden.
Die Standortvorschläge der Nagra werden nun in den Regionalkonferenzen diskutiert. Diese kann auch eigene, neue Vorschläge einbringen. Der Stadtrat wird die Vorschläge eingehend prüfen und die Interessen der Stadt Bülach in die Regionalkonferenz Nördlich Lägern einbringen. Der Stadtrat lädt die Bevölkerung ein, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Infoveranstaltungen in der Region zu besuchen (23. Februar in Rekingen, 28. Februar in Weiach, 6. März in Glattfelden).
Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 30
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Die Swisscom beabsichtigt auf städtischem Grund entlang der Schaffhauserstrasse eine Verteilkabine, Kabelleitungsanlagen sowie sämtliche zum Telekommunikationsnetz gehörende Bestandteile zu erstellen. Der Stadtrat hat den Dienstbarkeitsvertrag gutgeheissen. Ausserdem wurde mit dem Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ) ein Dienstbarkeitsvertrag für eine Kabelverteilkabine an der Verzweigung Solibodenstrasse/Schülergartenweg abgeschlossen.
Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg (EVP) betreffend Jagdschiessanlage Widstud
Der Kanton Zürich beabsichtigt, die bisher in Embrach stationierte Jagdschiessanlage nach Bülach in die Kiesgrube Widstud zu verlegen. Mit der Bereitstellung solcher Anlagen für die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern und das regelmässige obligatorische Schiesstraining erfüllt der Kanton eine gesetzliche Pflicht. Zur raumplanerischen Sicherung soll der neue Standort als Erstes im kantonalen Richtplan speziell bezeichnet werden. Die Unterlagen liegen noch bis am 30. Januar 2012 öffentlich auf.
Die Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg an den Stadtrat befasst sich mit den befürchteten negativen Auswirkungen dieser Anlage auf die Bevölkerung. Kritisiert wird insbesondere, dass die Anlage neben dem rein jagdlichen Schiessbetrieb auch dem vom gesetzlichen Auftrag nicht umfassten sportlichen Jagdschiessen (Tontaubenschiessen) zur Verfügung stehen soll, was zu weiteren erheblichen Mehrbelastungen hinsichtlich Lärm, Verkehr usw. führen könnte.
In seiner Antwort vertritt der Stadtrat im Wesentlichen folgende Haltung: Der gesetzliche Auftrag des Kantons kann nicht in Abrede gestellt werden. Aufgrund seiner Ausbildungsanforderungen an die Jägerinnen und Jäger im Kanton Zürich muss der Kanton über eine oder mehrere Anlagen verfügen, auf der er die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten anbietet und die Prüfungen durchführt. Dem Stadtrat ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Mehrbelastung durch Lärm und Verkehr, welche für Bülach durch die neue Anlage entstehen würde, auf ein Minimum reduziert werden kann. Es dürfen keine Mehrbelastungen entstehen, welche auf einen Schiessbetrieb zurückzuführen sind, der nicht dem Vollzug des gesetzlichen Auftrags entspricht (Sportschützen). Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Anlagen und durch ein geeignetes Betriebskonzept soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der Jagdschiessanlage bzw. die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Der Stadtrat stellt sich deshalb klar auf den Standpunkt, dass, falls sich ein Richtplaneintrag für die beabsichtigte Jagdschiessanlage Widstud nicht vermeiden lässt, die geplante Anlage einzig der zwingend notwendigen Schussdisziplinen dienen und das Projekt auf das notwendige Minimum dimensioniert wird. Der Stadtrat wird sich im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum geplanten Richtplaneintrag in diesem Sinn vernehmen lassen.
Vollständige Antwort des Stadtrats Vorstösse Archiv
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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Der Stadtrat hat Isabella Feusi zur Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord ernannt. Die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden lösen auf Jahresbeginn 2013 die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden ab.
Die Gemeinden des Bezirks haben entschieden, zwei KESB-Kreise zu bilden: den Kreis Bülach Nord mit Sitz in Bülach und den Kreis Bülach Süd mit Sitz in Opfikon. Die Stadt Bülach ist für den Aufbau der KESB Bülach Nord verantwortlich. Für die Mitwirkung beim Aufbau und die Leitung dieser Behörde wurde ein Präsident/eine Präsidentin gesucht. Der Stadtrat hat Isabella Feusi zur Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannt. Isabella Feusi wird ab 1. Februar 2012 stundenweise und ab 1. August 2012 vollzeitig für die KESB tätig sein. Sie wird auch Mitglied des Führungsteams der Abteilung Soziales und Gesundheit sein.
Isabella Feusi bringt langjährige Berufs- und Führungserfahrung, insbesondere im Kindesschutz, mit. Der Stadtrat ist überzeugt, mit Isabella Feusi eine qualifizierte und engagierte Persönlichkeit für diese wichtige Leitungsfunktion gefunden zu haben und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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Der Stadtrat hat Markus Wanner per 1. Mai 2012 als neuen Leiter Finanzen angestellt. Er übernimmt die Führung der Abteilung mit den Bereichen Betreibungsamt, Buchhaltung, Stadtkasse und Steueramt. Zudem gehört er in seiner Funktion der Geschäftsleitung der Stadtverwaltung an.
Markus Wanner wird am 1. Mai die Nachfolge von André Rollin antreten. André Rollin lässt sich Ende Mai 2012 vorzeitig pensionieren. Während über zehn Jahren führte er die Abteilung sehr erfolgreich und war ein wertvolles, engagiertes Mitglied der Geschäftsleitung der Stadtverwaltung.
Markus Wanner bringt langjährige Berufs- und Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung mit. Der Stadtrat ist überzeugt, mit Markus Wanner eine qualifizierte und engagierte Persönlichkeit für diese wichtige Leitungsfunktion ernannt zu haben und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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Die Stadt Bülach schreibt für das Jahr 2012 den Bülacher Triangel, den Preis für nachhaltiges Wirtschaften, aus. Mit diesem Preis würdigt die Stadt nachhaltige Leistungen von lokalen Unternehmen aus dem Jahr 2011. Der Preis ist mit 5000 Franken dotiert. Nominationen für den Preis können bis am 8. April 2012 eingereicht werden.
Der Bülacher Triangel wird an Unternehmen mit Sitz in Bülach vergeben. Ausgezeichnet werden Leistungen, welche die nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und für den Standort Bülach relevant sind. Unternehmerische Leistungen also, welche die Interessen von Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft langfristig in Einklang bringen.
Unternehmen können sich selbst für den Bülacher Triangel nominieren. Die Nomination kann aber auch durch Dritte oder durch die Stadt Bülach selbst erfolgen. Begrüsst werden auch Eingaben von Firmen, welche sich bereits in den vergangenen Jahren beworben haben. Bei einer allfälligen Nomination sind sie eingeladen, die Fortschritte in ihrem Handeln zu dokumentieren. Die genauen Bestimmungen finden sich im Preisreglement.
Über die Vergabe des Bülacher Triangels entscheidet eine Jury mit neun Mitgliedern. Die Preisverleihung findet im Juni 2012 statt.
2009 wurde der Bülacher Triangel erstmals vergeben. Ausgezeichnet wurde die Mageba AG. 2010 ging der Preis an die Brockenstube des Gemeinnützigen Frauenvereins und 2011 an LEHRMAX der Landert Motoren AG. Die drei Unternehmen vermochten die Jury mit ihren Engagements in den drei Nachhaltigkeitsbereichen zu überzeugen.
Hier findet sich die vollständige Information zum Bülacher Triangel – inklusive Preisreglement, Anmeldeformular für die Nomination und die Vorstellung der Jury.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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1993 leitete der Stadtrat das Verfahren zum Bau der im Quartierplangebiet Sonnenhof vorgesehenen Erschliessungsanlagen ein. Die Bauprojekte der ersten Etappe wurden in den Jahren 1994/95 durchgeführt. Im Zusammenhang mit zwei Hochbauprojekten wurde 2005 die zweite Bauetappe der Erschliessungsanlagen ausgelöst. Die Arbeiten wurden zwischen 2006 und 2008 ausgeführt. Die Aufwendungen für beide Bauetappen trugen die privaten Grundeigentümer. Der Stadtrat hat die Abrechnung über die zweite Etappe genehmigt und die Strassen „Sonnenhof“ und „Unterer Sonnenhof“ sowie die Werkleitungen ins öffentliche Eigentum übernommen.
Der Stadtrat hat dem Kauf eines zweiten Motorspritzenanhängers inkl. Motorspritze bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich zugestimmt. Die Kosten für die Stadt belaufen sich auf 26 500 Franken. Die neue Motorspritze ersetzt ein Gerät aus dem Jahre 1972.
Der Stadtrat hat sechs Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen behandelt. Fünf Gesuchen hat er unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt, ein Gesuch hat er abgelehnt. Die Gesuchstellenden stammen aus dem Iran, Italien, Kroatien, Polen und Serbien.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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