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Medienmitteilungen

16. Juli 2010: Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 14. Juli 2010

Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80: Unterstützung für ordentliche Liquidation des Vereins, Raumvermietung bleibt gewährleistet 

Am 13. Juni haben die Stimmberechtigten eine Erhöhung des Betriebsbeitrags an das Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80 abgelehnt. Als Folge davon hat der Vorstand des Vereins Guss 81-80 entschieden, die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bülach über die Führung des Kultur- und Begegnungszentrums per 31. Dezember 2010 zu kündigen und den Verein auf Ende 2010 aufzulösen. Dieser Entscheid gilt vorbehältlich der Zustimmung der ausserordentlichen Generalversammlung des Vereins im September 2010.

Ohne Finanzierungshilfe der Stadt müsste der Verein mangels Liquidität und aufgrund der Überschuldung Konkurs anmelden. Anstelle eines Konkurses könnte eine ordentliche Liquidation durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Stadt Bülach kommt für das Betriebskostendefizit bis Ende 2010 auf.
  • Die Darlehensgeber verzichten auf ihre Forderungen. Dazu zählt auch das städtische Darlehen von 100 000 Franken.

Der Stadtrat hat entschieden den Verein Guss 81-80 insofern zu unterstützen, dass eine ordentliche Liquidation durchgeführt werden kann. Er hat zu diesem Zweck einen Kredit von 84 500 Franken genehmigt. Damit kann eine geordnete Einstellung des Betriebs des Kultur- und Gemeinschaftszentrums Guss 81-80 per Ende Oktober 2010 erfolgen. Der Stadtrat hat zudem entschieden, auf die Rückzahlung des Darlehens von 100 000 Franken zu verzichten.

Der Stadtrat will auch sicherstellen, dass die Räume im Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80 weiterhin gemietet werden können. Der Bereich Märkte, Plakatwesen und Veranstaltungen wird per 1. November 2010 die Vermietung und den Unterhalt der Räume in der Anlage von Guss 81-80 übernehmen. Sämtliche Räume können bis zu den Sommerferien 2011 verbindlich gemietet werden. Und bestehende Dauermieter können die Räume weiterhin nutzen. Über die Art einer zukünftigen Nutzung will der Stadtrat bis Ende 2010 entscheiden.

Studienauftrag und Investorenwettbewerb für die Realisierung von Alterspflegeplätzen

Der Stadtrat hat einen Kredit von 220 000 Franken für einen Investorenwettbewerb genehmigt. Mit dem Wettbewerb sollen ein Investor und ein Projekt gefunden werden für die Realisierung einer Überbauung mit Alterswohnungen und 16 bis 18 Pflegeplätzen. Der Stadtrat hat für dieses Vorhaben das Grundstück „Gstückt“ an der Berglistrasse reserviert.

Weiter hat der Stadtrat einem Studienauftrag für den Ausbau des Alterszentrums Im Grampen zugestimmt. Im so genannten Grampen II sollen ebenfalls Alterswohnungen und 24 Pflegeplätze realisiert werden. Hierfür wurde ebenfalls ein Kredit von 220 000 Franken bewilligt. Die Beurteilung der Projekte aus dem Wettbewerb und aus dem Studienauftrag ist für März 2011 vorgesehen.

Mit diesen Bauvorhaben erfüllt der Stadtrat entsprechend dem Alters- und Pflegeplatzkonzept die Nachfrage nach weiteren Pflegeplätzen und Alterswohnungen.

Albert-Mossdorf-Weg: Ersatz der Schmutzabwasserleitung

Im Albert-Mossdorf-Weg verläuft längs dem Rietbach eine Schmutzabwasserleitung, welche 2002 erstellt worden ist. Anlässlich einer Kontrolle im Dezember 2008 waren keine Mängel erkennbar. Anfangs Januar 2009 meldeten Bewohner einen Rückstau in einer Unterniveaugarage an der Wisentalstrasse. Die Untersuchung der Schmutzabwasserleitung ergab, dass die Leitung stark beschädigt war. Zur Ermittlung der Schadensursache wurde die Leitung frei gelegt. Kurz darauf wurde an einer anderen Stelle ein weiterer Schaden festgestellt. Trotz Beizug eines Schadensexperten durch die Versicherung konnte die Schadensursache nicht eruiert werden. Da eine Reparatur nicht möglich ist, wurden verschiedene Varianten für einen Ersatz der Leitung geprüft und die günstigste evaluiert. Gleichzeitig wurde eine provisorische Ableitung mittels Pumpen eingerichtet.

Das Ende der neuen Leitung führt in eine Regenabwasserentlastung. Ab dieser unterquert eine Abwasserleitung den Rietbach zum Abwasserpumpwerk Nebelwinkel. Diese Abwasserleitung wurde in der gleichen Bauweise wie die beschädigte erstellt. Um Schäden vorzubeugen wird diese Leitung statisch verstärkt.

Der Stadtrat hat das Projekt genehmigt und einen Kredit von 1,155 Millionen Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Gleichzeitig hat er die Arbeiten vergeben. Die Ausführung ist ab August 2010 vorgesehen.

Berglistrasse, Abschnitt Winterthurerstrasse - Untere Gstücktstrasse: Ersatz der Wasserleitung

Bis Ende Juli 2010 wird in der Winterthurerstrasse eine neue Gasleitung erstellt und die Wasserleitung ersetzt. Danach wird die Gasleitung in der Berglistrasse weitergeführt. Bei dieser Gelegenheit soll auch dort die sanierungsbedürftige Wasserleitung ersetzt werden. Der Stadtrat hat dem Projekt zugestimmt. Er hat den Kreditanteil für den Ersatz der Wasserleitung von 340 000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt und die Arbeiten vergeben. Die Ausführung ist ab Mitte August 2010 vorgesehen. Sie wird mit der durch die SBB zu sanierenden Bahnunterführung Berglistrasse koordiniert. Während der Bauarbeiten für die Werkleitungen ist eine Einbahnregelung für den Motorfahrzeugverkehr in der SBB-Unterführung unumgänglich. Für den Bus wird eine Lichtsignalanlage installiert. Fussgänger und Velos können passieren.

Rathaus-/Gerbegasse: Strassensanierung, Ersatz der Werkleitungen und Ergänzung der Infrastruktur

Im Zusammenhang mit der Einführung der Begegnungszone Altstadt werden nur jene Strassen saniert, welche den formellen Anforderungen an eine Begegnungszone nicht entsprechen. Die Sanierung der übrigen Strassen und Wege hat unabhängig davon erfolgen.

Die Rathausgasse und die Gerbegasse sind sanierungsbedürftig. Gleichzeitig müssen die Abwasser- und Wasserleitungen ersetzt und Kabelrohranlagen ergänzt werden. Der Stadtrat hat für diese Arbeiten folgende Kredite genehmigt: 215 000 Franken für die Strassensanierung, 70 000 Franken für den Ersatz der Abwasserleitung, 160 000 Franken für den Ersatz der Wasserleitungen, 60 000 Franken für Kabelschutzrohre. Gleichzeitig hat er die Arbeiten vergeben. Die Ausführung ist ab August 2010 vorgesehen.

Zürichstrasse: Ersatz des Buswarteunterstands Mettmenriet Ost

Im Frühjahr 2009 genehmigte der Stadtrat das Konzept zum Ersatz bestehender und zur Erstellung zusätzlicher Buswarteunterstände. Darauf basierend wurden bereits zwei neue Unterstände realisiert. Im Jahr 2010 werden zwei weitere Unterstände erstellt: Ein neuer Unterstand bei der Haltestelle Tiefengasse Süd (Allmendstrasse) und der Ersatz des Unterstands Mettmenriet Ost (Zürichstrasse), welcher in einem schlechten Zustand ist. Der Stadtrat hat für den Ersatz einen Kredit 75 000 Franken bewilligt und die Arbeiten vergeben. Die Realisierung erfolgt im Herbst 2010.

Badenerstrasse: Genehmigung Bauabrechnungen

Im Januar 2008 genehmigte der Stadtrat die Projekte über den Ersatz der Wasserleitung, den Teilersatz der Mischabwasserleitung und den Neubau einer Meteorwasserleitung in der Badenerstrasse (Staatsstrasse). Er bewilligte hierfür Kredite von 503 000 Franken für die Wasserleitung und 592 000 Franken für die Abwasserleitungen. Die Sanierung der Strasse übernahm die Baudirektion des Kantons Zürich.

Nun liegen die Bauabrechnungen vor. Die Bauabrechnung für den Ersatz der Wasserleitung schliesst mit Kosten von 466 000 Franken ab. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von 37 000 Franken bzw. 7,4 Prozent. Die Bauabrechnung über den Teilersatz der Mischwasserableitung und den Neubau der Meteorwasserleitung schliesst mit Aufwendungen von 480 000 Franken ab. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von 112 000 Franken bzw. 18,9 Prozent. Die Minderkosten werden hauptsächlich mit dem Wegfall von Unvorhersehbarem und Provisorien sowie der günstigen Arbeitsvergabe begründet. Der Stadtrat hat die Abrechnungen genehmigt.

Hotel und Restaurant „Zum Goldenen Kopf“: Ersatz der Mobilien im Restaurant

Das Mobiliar im Hotel und Restaurant „Zum Goldenen Kopf“ wird seit 1989 rege genutzt. Die Tische und Stühle im „Kopf-Stübli“ müssen nun ersetzt werden. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von 75 000 Franken genehmigt.

Gebühren Lebensmittelkontrolle

Die Festlegung der Gebühren für die Dienstleistungen der Lebensmittelkontrolle liegt in der Kompetenz des Stadtrats (gemäss kantonalem Lebensmittelgesetz). Der Stadtrat hat die heute gültigen Taxpunkttarife letztmals im Jahr 2000 angepasst. Nun hat der Stadtrat ein Reglement für die Verrechnung der Dienstleistungen der Lebensmittelkontrolle genehmigt. Es tritt per 1. September 2010 in Kraft. Mit der neuen Regelung der Verrechnung der Dienstleistungen können die Aufwendungen der Lebensmittelkontrolle weitgehend gedeckt werden. Der Ansatz pro Taxpunkt richtet sich nach den kantonalen Vorgaben.

Einbürgerungen

Der Stadtrat behandelte fünf Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen. Er stimmte allen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zu. Die Gesuchsteller stammen aus Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Griechenland, dem Kosovo und Venezuela.

Stimmrechtsrekurse zur Stadtratswahl vom 25. April 2010 sind erledigt

Gegen die Publikation der Stadtratswahl vom 25. April 2010 wurden zwei Stimmrechtsrekurse eingereicht. Beide Rekurrenten verlangten, dass zugunsten der Transparenz sämtliche Personen mit mehr als 25 bzw. 30 Stimmen auf dem Wahlprotokoll auszuweisen seien. Der Bezirksrat nahm daraufhin eine Nachzählung der 792 vereinzelten Stimmen vor und ermittelte folgendes Ergebnis:

Schmidhauser Andrea: 135 Stimmen

Spycher Andrea: 27 Stimmen

Wismer Willy: 117 Stimmen

Vereinzelte: 513 Stimmen

Beide Stimmrechtsrekurse konnten infolge der durch den Bezirksrat durchgeführten Nachzählung als gegenstandslos abgeschrieben werden.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
christian.muehlethaler@buelach.ch

 

13. Juli 2010: Qualitätsausbildung bei der Stadt Bülach

Die Stadt Bülach ist mit dem Label „QualiStar“ ausgezeichnet worden. Der „QualiStar“ steht für eine hohe Qualität in der Nachwuchsförderung in der öffentlichen Verwaltung. Die Stadt Bülach ist stolz, diese Auszeichnung zu tragen. Sie ist eine Bestätigung für das stetige Engagement für die Berufsbildung.

Im vergangenen Jahr wurde das Label «QualiStar» geschaffen, mit dem schweizweit die Qualität der Nachwuchsförderung in der öffentlichen Verwaltung zertifiziert wird. Auslöser des neuen Gütesiegels war die Vorgabe des Eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes. Dieses verpflichtet den Lehrbetrieb, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) erarbeitete daraufhin die Grundlagen für ein Qualitätsmanagement in der Berufsbildung.

Anspruchsvolle Kriterien

In seinem Kriterienkatalog fasst er die vier wichtigsten Bereiche der Berufsbildung (Anstellungsverfahren, Einführungsphase, Bildungsprozess und Abschluss) zusammen. Grundsätzlich geht es um einheitliche Qualitätskriterien bei den öffentlichen Verwaltungen sowie um das Sicherstellen der Qualitätsentwicklung in den Ausbildungsbetrieben. Das Gütesiegel ist ein Steuerungsinstrument für die Lehrbetriebe, um die Qualität der betrieblichen Berufsbildung kontinuierlich weiterzuentwickeln und so die Bildungsqualität laufend zu verbessern.

Ausbildungsbetrieb Stadt Bülach

Die Stadt Bülach bildet aktuell (Ausbildungsjahr 2009/10) 23 Jugendliche und junge Erwachsene in folgenden Berufen aus: Fachangestellter Gesundheit, Fachmann Betriebsunterhalt, Fachmann Hauswirtschaft, Fachperson Kinderbetreuung, Forstwart, Kaufmann und Koch (die weibliche Form ist jeweils mitgemeint).

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

01. Juli 2010: Informationen zum Sport- und Erholungspark Erachfeld

Der Bülacher Stadtrat möchte das Erachfeld bei der Autobahnausfahrt Bülach Süd in den nächsten Jahren zu einem Naherholungsgebiet für die Öffentlichkeit ausbauen. Allerdings wurde im Herbst 2009 gegen die nötigen Umzonierungen für den geplanten Sport- und Erholungspark Erachfeld ein Rekurs erhoben, weswegen sich das Vorhaben um ca. zwei Jahre verzögert. In der Zwischenzeit erarbeitete eine Arbeitsgruppe auf der einen Seite eine Zwischenlösung für die desolate Fussballplatzsituation des Fussballclubs Bülach. Auf der anderen Seite erarbeitete eine zweite, gemeindeübergreifende Arbeitsgruppe Grundlagen für eine mögliche (Teil-)Mitbeteiligung der vier Kreisgemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel am Projekt.

Der Sport- und Erholungspark Erachfeld

Der Bülacher Stadtrat möchte das Erachfeld bei der Autobahnausfahrt Bülach Süd in den nächsten Jahren zu einem Naherholungsgebiet für die Öffentlichkeit ausbauen. Dabei sollen auch diverse Sportanlagen integriert werden, für welche die Bülacher Sportvereine ein grosses Bedürfnis nachweisen können. So ist geplant, in der öffentlichen Parklandschaft Fussballplätze, eine Dreifachturnhalle und einen Skaterpark zu integrieren.

Der Bülacher Gemeinderat unterstützt das Projekt Sport- und Erholungspark Erachfeld. Dazu bewilligte er am
11. Dezember 2006 einen Rahmenkredit in der Höhe von 750 000 Franken unter anderem für die Durchführung des Projektwettbewerbs „Sport- und Erholungspark Erachfeld“. Im Weiteren hiess er am 6. April 2009 die erforderliche Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung gut.

Der Sport- und Erholungspark erfüllt wichtige Bedürfnisse des Sports

Der Sport- und Erholungspark Erachfeld erfüllt ausgewiesene und dringende Bedürfnisse des Sports. Ebenso steht er im Einklang mit den Anliegen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Heute lassen sich in Bülach zahlreiche Outdoor- und Indoor-Sportarten nicht im gewünschten Mass betreiben. Insbesondere für den Fussballclub Bülach ist die Situation auf der Anlage Gringglen sowohl baulich wie vor allem auch kapazitätsmässig unzureichend. Mit der schrittweisen Umsetzung des Sport- und Erholungsparks wird der Kapazitätsengpass beseitigt. Gleichzeitig erhält die Bevölkerung attraktive Naherholungsflächen.

Projektwettbewerb Sport- und Erholungspark Erachfeld (2-stufig) nach den Bestimmungen
des GATT/WTO-Abkommens

Der Stadtrat startete im Sommer 2009 den Projektwettbewerb Erachfeld. Dieser wurde Ende Februar 2010 mit der Wahl des Siegerprojekts erfolgreich abgeschlossen.

Mit einem zweistufigen Projektwettbewerb nach den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens suchte die Stadt Bülach in Zusammenarbeit mit den Kreisgemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel das für sie optimalste Projekt für die Hochbauten des Sportparks Eracheld. Es wurde angestrebt, eine bezüglich Landschaft, Freiraum, Architektur, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit optimale Gesamtplanungsgrundlage zu erhalten. Vorgesehen ist das Erstellen einer Dreifachturnhalle und einer Tribüne für das angrenzende Fussballfeld mit einer rückwärtig überdachten Aussensportfläche, kombiniert mit einer Erschliessungsbaute mit Garderoben, WC-Anlagen, Nebenräumen und einem Kiosk. Die möglichen Standorte sind auf Grund des Masterplans weitestgehend gegeben, wobei die Variante ohne Hallenbau deren spätere Realisierung nicht verhindern darf. Vor der Realisierung der Hochbauten muss auf Basis des Siegerprojektes noch der öffentliche Gestaltungsplan erstellt und bewilligt werden.

Gemäss Antrag der Wettbewerbsjury entschied der Stadtrat am 21. April 2010, mit den Verfassern des erstrangierten Projekts „Eins, zwei und drei“, Hornberger Architekten AG, Zürich, die mit dem Wettbewerb gestellte Aufgabe „Hochbauten einer ersten Phase des Sport- und Erholungsparks Erachfeld“ weiter zu bearbeiten. Die Wettbewerbsergebnisse werden zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ausgestellt.

Damit ist jetzt die Grundlage geschaffen, um den öffentlichen Gestaltungsplan für den Sport- und Erholungspark Erachfeld zu erstellen.

Rekurs verzögert die Umsetzung

Der von privater Seite erhobene Rekurs richtet sich gegen die vom Gemeinderat beschlossenen Umzonungen im Erachfeld. Dem Rekurs kommt aufschiebende Wirkung zu. Somit kann der Wille von Stadt- und Gemeinderat bis auf weiteres nicht vollzogen werden. Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte die nutzungsplanerischen Massnahmen vor deren Festsetzung durch den Gemeinderat auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Angemessenheit geprüft. Die Baurekurskommission IV des Kantons Zürich beurteilt diesen Fall nun in erster Instanz. Solange sie und allenfalls weitere übergeordnete Rechtsmittelinstanzen in dieser Sache nicht rechtskräftig entschieden haben, bleibt die Umsetzung der planerischen Absicht blockiert.

Zwischenlösung für Fussballplätze

Da durch den Rekurs die Umsetzung des Projekts um ca. zwei Jahre verzögert wird und die Projektierung und der Bau der Erschliessungsanlagen einige Jahre erfordert, suchte der Stadtrat nach Zwischenlösungen für die dringend benötigte Fussballplatzkapazität für den Fussballclub Bülach (FCB). Dazu setzte er unter der Leitung von Stadtrat Jürg Hintermeister eine entsprechende Arbeitsgruppe ein. In Zusammenarbeit mit dem FCB entwickelte sie als favorisierte Zwischenlösung auf dem bestehenden Rasenfussballfeld Gringglen die Vergrösserung von Platz 2 auf Normfeldgrösse (100x64 Meter) und den Einbau eines Kunstrasens. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen
Fr. 1'610'000.

Der Stadtrat genehmigte das Projekt am 2. Juni 2010 und überwies es dem Gemeinderat mit Kreditantrag und Weisung.

Grundlagendossier der gemeindeübergreifenden Arbeitsgruppe

Unter dem Vorsitz von Stadtrat Jürg Hintermeister formierte sich schon 2007 eine gemeindeübergreifende Arbeitsgruppe mit Delegierten der Gemeinderäte von Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel. In den vergangenen zwei Jahren erarbeitete die Arbeitsgruppe ein ausführliches Dossier, für die Grundlagen einer möglichen (Teil-)Mitbeteiligung der vier Kreisgemeinden am Projekt Sport- und Erholungspark Erachfeld.

In der Zwischenzeit haben alle Gemeinderäte der vier Kreisgemeinden das Grundlagendossier beraten und positiv zur Kenntnis genommen. Sie anerkennen die Bedeutung des Sport- und Erholungsparks Erachfeld als regionale Anlage, mit welcher zahlreiche Bedürfnisse im Bereich Öffentlichkeit, Jugend und Sport abgedeckt werden können. Der Nutzen des geplanten Projekts ist bei allen vier Kreisgemeindeexekutiven unbestritten und sie signalisieren ihr Interesse an der weiteren aktiven Mitarbeit einschliesslich einer finanziellen (Teil-)Mitbeteiligung.

Vorbereitungsarbeiten für den Sport- und Erholungspark sind geleistet

Die Vorbereitungen zum Sport- und Erholungspark Erachfeld sind bereits weit gediehen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind bis auf den öffentlichen Gestaltungsplan Erachfeld geschaffen. Letzterer kann an die Hand genommen werden, sobald die vom Gemeinderat festgesetzten Zonierungen rechtskräftig und von der Baudirektion genehmigt sind.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

01. Juli 2010: Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 30. Juni 2010

Entwicklung Bülach Nord: Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung mit öffentlichem Rahmengestaltungsplan

Der Stadtrat nahm am 7. April 2010 den Schlussbericht zu den Testplanungen in Bülach Nord zustimmend zur Kenntnis. Die im Bericht enthaltenen Handlungsanweisungen und Empfehlungen der Kommission für Stadtgestaltung zu den weiteren Planungsschritten, einschliesslich die in Teilen überarbeiteten Eckwerte für die bevorstehende Teilrevision der Nutzungsplanung, wurden gutgeheissen.

Parallel zur Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung (Grundordnung) wird auch ein öffentlicher Rahmengestaltungsplan über das Gebiet Bülach Nord erstellt. Dieser dient als verbindliche Richtlinie für die Ausarbeitung der privaten Gestaltungspläne auf den einzelnen Baufeldern durch die Grundeigentümer. Damit lässt sich die Umsetzung der wesentlichen Ziele und Ergebnisse der Testplanungen insbesondere hinsichtlich der Grundmasse der Bauten, Nutzweise, Freiräume und Erschliessung (öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr) sichern.

Der Stadtrat hat das Planungsbüro Daniel Christoffel (Gattikon ZH) mit der Ausarbeitung der Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung Bülach Nord (Grundordnung) und das Raumplanungsbüro Suter von Känel Wild AG (Zürich) mit der Erstellung des öffentlichen Rahmengestaltungsplans Bülach Nord beauftragt. Für die Durchführung der Planungsarbeiten hat er einen Gesamtkredit von 145 000 Franken bewilligt.

Vorgesehen ist, dass die planerischen Entwürfe im 1. Quartal 2011 vorliegen und das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden kann.

Jugendarbeit 2011

Mit dem Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit massiv verändert. Daher leitet der Stadtrat eine Neuausrichtung der städtischen Jugendarbeit in die Wege: Neben der bisherigen städtischen Jugendarbeit wird neu eine übergeordnete Klammerfunktion für die gesamte Jugendarbeit der Stadt, Vereine, Kirchen etc. geschaffen (Familien- und Jugendbeauftragte/r, 60 Stellenprozente). Zudem wird die bisherige städtische Jugendarbeit (Offene Jugendarbeit mit dem Jugendtreff Bülach) reduziert und dafür um eine mobile Jugendarbeit (JUMO) ergänzt, die auch im Internet Präsenz aufbauen soll.

Die städtische Jugendarbeit 2011 wird also neu aus folgenden vier Funktionen bestehen:

  • LeiterIn Netzwerk Jugendarbeit (Familien- und Jugendbeauftragte/r; 60 Stellenprozente, neu)
  • Offene Jugendarbeit (Jugendtreff Bülach, 50 Stellenprozente, bislang 100 Stellenprozente)
  • Mobile Jugendarbeit (JUMO, 50 Stellenprozente, neu)
  • Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo, ehrenamtlich, bisher)

Der Stadtrat hat die Erhöhung des Stellenplans für die städtische Jugendarbeit von heute 100 auf 160 Stellenprozente genehmigt. Die geplanten Mehraufwendungen für das neue Konzept Jugendarbeit 2011 betragen gegenüber dem Jahr 2009 105 000 Franken.

Tariferhöhung Sportzentrum Hirslen und Freibad Bülach

Der Stadtrat hat eine Tariferhöhung der diversen Jahres- und Saisonkarten für das Sportzentrum Hirslen und das Freibad Bülach genehmigt. Die Jahreskarte für das Hallenbad beispielsweise kostet neu 220 Franken (bisher 200 Franken). Die Preise für die Einzeleintritte Hallenbad (8 Franken) und Freibad (7 Franken) werden beibehalten. Die neuen Tarife werden per 1. September 2010 eingeführt.

Überdachung Surberplatz

Der Stadtrat hat für die Anschaffung eines Zelts einen Kredit von 146 000 Franken genehmigt. Das Zelt wird den Surberplatz mit einer Fläche von ca. 300m2 überdachen. Diese Zeltüberdachung schafft attraktive Bedingungen für Freiluft-Veranstaltungen.

Die Fundamente, welche für den Zeltaufbau erforderlich sind, wurden bereits im Rahmen der Altstadtsanierung erstellt. An den Kosten von 30 000 Franken beteiligte sich die Interessengemeinschaft Bülacher Vereine (IGBV) zu einem Drittel. Die übrigen Kosten übernahm die Stadt. Es ist vorgesehen, dass sowohl auf dem Hans-Haller-Platz als auch auf dem Lindenhof beim Umbau bzw. bei der Sanierung entsprechende Fundamente eingebaut werden. Damit kann erreicht werden, dass das Zelt an drei Standorten genutzt werden kann.

Stadtweiher: Erneuerung der Volieren

Die Volieren im Stadtweiher sind 26 Jahre alt und müssen ersetzt werden. Sie entsprechen auch nicht mehr den Tierhaltevorschriften. Die Volieren werden abgebrochen und neu aufgebaut. Der Stadtrat hat für die Erneuerung einen Kredit von 30 000 Franken bewilligt und die Arbeiten an die Zaunteam Zürich-Unterland GmbH (Rümikon AG / Stadel ZH) vergeben. Der Forstbetrieb wird Eigenleistungen erbringen. Zudem unterstützen Private die Erneuerung der Volieren mit Spenden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang Oktober.

Strassenprojekte Grenz- und Ifangstrasse

Zur Erschliessung von Bülach Süd ist es notwendig, eine neue Sammelstrasse mit Anschluss an die Grenzstrasse zu erstellen. Gemäss dem vom Gemeinderat festgesetzten Verkehrsplan (samt Erschliessungsplan) ist vorgesehen, die Ifangstrasse (heutiger Flurweg) zu einer Sammelstrasse auszubauen. Diese kann später auch als Erschliessung des geplanten Sport- und Erholungsparks Erachfeld verwendet werden.

Die Vorprojekte Grenz- und Ifangstrasse wurden zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen verschiedene Einwendungen ein. Einwendungen betreffend die Grenzstrasse wurden an die kantonale Baudirektion weitergeleitet, weil es sich bei der Grenzstrasse um eine Staatsstrasse handelt. Bezüglich der Ifangstrasse fanden im Frühjahr 2010 Gespräche mit den Einwendern statt, welche mehrheitlich zu einer einvernehmlichen Lösung führten. Der Stadtrat hat nun den Bericht zu den Einwendungen genehmigt. Dieser wird nach Absprache mit dem Kanton zu gegebener Zeit während 60 Tagen öffentlich aufgelegt.

Für die Vergabe der Ingenieurarbeiten ist gemäss kantonaler Submissionsverordnung ein offenes oder selektives Verfahren durchzuführen. Der Stadtrat hat ein Ingenieurbüro beauftragt, ein selektives Verfahren durchzuführen. Die Submission soll im Herbst 2010 starten, so dass anfangs 2011 die Ingenieurarbeiten vergeben werden können. Die Bauprojekte, welche zusätzlich zum Strassenbau verschiedene Werkleitungen umfassen, sollten Ende 2011 vorliegen. Danach werden die Bauprojekte für den Strassenbau öffentlich aufgelegt. Sofern keine Einsprachen eingehen, kann anschliessend die Submission der Bauarbeiten erfolgen.

Kasernenstrasse: Sanierung der Bushaltestelle

Die Bushaltestelle Gewerbehaus Nord ist in einem schlechten Zustand und nicht behindertengerecht gestaltet. Nun soll im Haltestellenbereich eine Betonplatte erstellt und gleichzeitig die Randsteinhöhe angepasst werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Umgebung des Gewerbehauses Kasernenstrasse 6 durch den Grundeigentümer wird auch das Trottoir in die Gestaltung einbezogen. Zusätzlich werden die an privaten Liegenschaften befestigten Queraufhängungen für die Strassenbeleuchtung entfernt. Dadurch können zu Lasten der Stadt gehende Sanierungskosten bei Fassadensanierungen privater Liegenschaften eingespart werden. Als Ersatz werden neue, dem heutigen Standard entsprechende, Kandelaber installiert.

Der Stadtrat hat dem Projekt zugestimmt und folgende Kredite genehmigt: 100 000 Franken für die Sanierung der Bushaltestelle und 45 000 Franken für die Umgestaltung des Trottoirs inklusive den Ersatz der Strassenbeleuchtung. Gleichzeitig hat er die Arbeiten vergeben. Die Realisierung ist ab August 2010 vorgesehen.

Allmend-/Feldstrasse: Umgestaltung und Sanierung der Bushaltestelle

Beim Knoten Allmend-/Feldstrasse kommt es häufig zu Verkehrsbehinderungen. Denn die Fahrgeometrie ist für den Bus ungenügend. Damit ist das Kreuzen von Bussen mit Personenwagen nicht möglich. Aufgrund der publikumsintensiven Einrichtungen in Bülach Süd verkehren die Busse mit einer zunehmenden Frequenz. Auch die neuen Überbauungen in Bülach Süd führen zu zusätzlichem motorisiertem Verkehr. Damit häufen sich die unbefriedigenden Zustände an der Kreuzung Allmend-/Feldstrasse.

Im Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben wurde nun eine Lösung gefunden, welche die Anpassung der Fahrgeometrie ermöglicht. Zudem wird neu ein Buswarteunterstand realisiert und die Bushaltestelle behindertengerecht saniert.

Der Stadtrat hat für die Umsetzung dieses Bauvorhabens Kredite von insgesamt 440 000 Franken bewilligt:

  • 295 000 Franken für die Aufweitung des Knotens Allmend-/Feldstrasse. Im Kredit enthalten sind die bereits früher getätigten Landerwerbskosten.
  • 45 000 Franken als gebundene Ausgabe für eine Teil-Belagsanierung
  • 30 000 Franken für die behindertengerechte Sanierung der Bushaltestelle
  • 70 000 Franken für den neuen Buswarteunterstand

Gleichzeitig hat er die Arbeiten vergeben.

Die Realisierung ist ab August 2010 vorgesehen. Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem Bauvorhaben mehrere Mängel gleichzeitig zu beheben.

Kläranlage: Neubau Regenbecken ARA Furt

Ende 2009 beauftragte der Stadtrat die Hunziker Betatech AG mit dem Ausführungsprojekt, der Submission und Realisierung für den Neubau des Regenbeckens ARA. Inzwischen haben die drei beteiligten Gemeinden Bülach, Bachenbülach und Winkel dem Projekt zugestimmt und ihre Kreditanteile bewilligt. Die Baudirektion des Kantons Zürich, AWEL, hat die gewässerschutzrechtliche Bewilligung erteilt.

Für die Arbeitsvergabe wurden Submissionen im selektiven bzw. Einladungsverfahren durchgeführt. Darauf basierend hat nun der Stadtrat die Arbeiten an verschiedene Firmen vergeben. Die Bauarbeiten beginnen im August 2010.

Zur Begleitung der Arbeiten hat der Stadtrat eine Baukommission eingesetzt. In dieser werden auch die angeschlossenen Gemeinden angemessen vertreten sein

Einbürgerungen

Der Stadtrat behandelte fünf Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen. Er stimmte allen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zu. Die Gesuchsteller stammen aus Italien, Kroatien und Portugal.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

17. Juni 2010: Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 16. Juni 2010

Friedhof-Zweckverband: Genehmigung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung 2009 des Friedhof-Zweckverbands Bülach schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 567 100 Franken und mit Nettoinvestitionen von 560 Franken ab. Der Anteil der Stadt Bülach beträgt 310 600 Franken (laufende Rechnung) bzw. 305 Franken (Investitionsrechnung). Der Stadtrat hat die Jahresrechnung genehmigt.

Urnennischenmauer im Friedhof Bülach: Genehmigung der Bauabrechnung

Im Jahr 2003 genehmigte der Stadtrat den Bau der Urnennischenmauer entlang der Schwerzgruebstrasse mit Gesamtkosten von 340 000 Franken und einem Kostenanteil für Bülach von 180 000 Franken. Nun liegt die Bauabrechnung vor. Sie schliesst mit Gesamtkosten von 320 600 Franken ab. Damit wird der Kredit um 19 400 Franken unterschritten. Der Anteil für die Stadt Bülach beträgt 158 100 Franken. Der Stadtrat hat die Abrechnung genehmigt.

Neue Friedhofverordnung und Grabmalreglement

Die Friedhofkommission hat die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 27. November 1998 den neuen Zweckverbandsstatuten vom 27. Oktober 2009 angepasst. Es entstand neu eine Friedhofverordnung und ein separates Grabmalreglement. Der Stadtrat hat die Friedhofverordnung und das Grabmalreglement genehmigt. Die Erlasse treten erst nach der Genehmigung durch alle Verbandsgemeinden in Kraft.

Erneuerung des Rettungsdienst-Gesamtvertrags

Das Gesundheitsgesetz schreibt vor, dass die Gemeinden das Krankentransport- und Rettungswesen gewährleisten müssen. Die Stadt Bülach überträgt diese Aufgaben an Dritte. Der Ambulanzdienst in der Region Zürcher Unterland wird im Auftrag des Spitalzweckverbands durch den Ambulanz- und Rettungsdienst Spital Bülach und durch Schutz & Rettung der Stadt Zürich sichergestellt. Der Zweckverband disponiert und koordiniert sämtliche Einsätze. Die Grundleistungen werden weiterhin von den Verbandsgemeinden getragen und die weiteren Kosten werden gemäss Tarifordnung von den Benützern des Rettungsdiensts übernommen. Der Vertrag ersetzt den bisherigen und tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.

Vandalismus: Werte- und Verhaltenskampagne

Im April 2009 rief der Stadtrat die Arbeitsgruppe Vandalismus und Störungen ins Leben. Er erteilte ihr den Auftrag, dem Stadtrat Lösungsoptionen zu unterbreiten, um Vandalismus und Störungen entgegenwirken zu können. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit P+S Werbung (Bachenbülach) eine dreijährige Vorgehensstrategie entwickelt und für das laufende Jahr konkrete Massnahmen ausgearbeitet. Dazu gehören eine Wertekampagne mit Plakaten, die Thematisierung von Vandalismus und Störungen an der Büli-Mäss und weitere Aktivitäten. Der Stadtrat unterstützt das ausgearbeitete Massnahmenpaket 2010. Er hat für dessen Umsetzung 120 000 Franken bewilligt. Der Stadtrat lädt öffentliche und private Partner (Schulen, Vereine etc.) ein, die geplante Werte-/ Verhaltenskampagne der Stadt Bülach im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit eigenen Aktivitäten zu unterstützen.

Einbürgerung

Der Stadtrat hat einen Einbürgerungsantrag einer Person aus Serbien-Montenegro behandelt. Er stimmte dem Gesuch unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zu.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

 

13. Juni 2010: Referendumsabstimmungen vom 13. Juni zu den beiden Kulturvorlagen - 2 x Nein

In einer Referendumsabstimmung wurden sowohl die Erhöhung des Betriebsbeitrags auf 116 000 Franken an das Kultur- und Begegnungszentrum Guss 81-80 wie auch die Stelle einer/eines Kulturbeauftragten abgelehnt. Der Stadtrat ist über den Ausgang der beiden Abstimmungen enttäuscht. Verliererin ist das Bülacher Kulturleben, das Einbussen im Angebot in Kauf nehmen werden muss.


Der Betriebsbeitrag an Guss 81-80 bleibt bei 30 000 Franken im Jahr. Dies entschieden die Bülacher Stimmberechtigten mit 1488 Ja- zu 1661 Nein-Stimmen. Für Stadtpräsident Walter Bosshard und die Verantwortlichen des Guss 81-80 ist klar, dass dieser Entscheid Konsequenzen für das Kultur- und Begegnungszentrum haben wird. Viele Personen haben sich über die letzten Jahre ausserordentlich engagiert, um das Zentrum durch die finanziell schwierige Übergangszeit zu führen. Ohne den höheren Betriebsbeitrag ist ein solches Engagement nicht mehr möglich, weil eine gesunde finanzielle Basis fehlt. Der Stadtrat wird in den nächsten Tagen mit den Guss-Verantwortlichen die Konsequenzen des Volksentscheids analysieren und das weitere Vorgehen festlegen. Von einem reduzierten Betrieb über die Suche einer neuen Trägerschaft bis hin zur Schliessung des Zentrums sind im Moment alle Optionen offen. Wie auch immer der Entscheid ausfallen wird: Der Stadtrat ist sich seiner politischen Verantwortung bewusst. Er wird sich für einen geordneten Abschluss der jetzigen Guss-Ära einsetzen.

Auch die Stelle eines/einer Kulturbeauftragten fand mit 1202 Ja- zu 1908 Nein-Stimmen bei den Stimmberechtigten keine Mehrheit. Das gegen den Gemeinderatsbeschluss erhobene Referendum wurde somit angenommen. „Dieser Entscheid bedeutet, dass der Schritt hin zu einer aktiven Kulturpolitik nicht gewünscht wird“, interpretiert Stadtpräsident Walter Bosshard das Resultat. Man werde nun mit den vorhandenen Ressourcen das Kulturkonzept bestmöglich umsetzen. Der oder die Kulturbeauftragte hätte die Aufgabe gehabt, die kulturellen Angebote in der Stadt zu koordinieren und zu vernetzen sowie Ansprechpartner/in für die Kulturschaffenden zu sein. 

Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 30
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03. Juni 2010: Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 2. Juni 2010

Freibad Bülach: Ersatz der Rutschbahnen, Bauabrechnung

Der Stadtrat genehmigte im November 2007 einen Kredit von insgesamt 166 000 Franken für den Ersatz der Rutschbahnen und den Neuanstrich des Betriebsgebäudes im Freibad. Die Abrechnung schliesst nun mit Aufwendungen von 156 000 Franken und damit mit Minderkosten von 10 000 Franken ab. Der Neuanstrich des Betriebsgebäudes erfolgte im Zusammenhang mit anderen Malerarbeiten im Freibad und nicht zulasten des dafür vorgesehenen Kredits.

Sanierung der Kunsteisbahn: Zusatzkredit

Für die Detailplanung der Sanierung der Eisbahntechnik und für die erste Sanierungsetappe bewilligte der Stadtrat in den Jahren 2008/2009 Kredite von insgesamt 910 000 Franken. Während der Sanierungsarbeiten zeigte sich, dass weitere Gebäudeteile ebenfalls einer Sanierung bedürfen und dass es sinnvoll wäre, diese Arbeiten gemeinsam durchzuführen. Der Stadtrat hat nun einen Zusatzkredit von 328 000 Franken genehmigt. Gleichzeitig hat er zwei Aufträge vergeben: Den Honorarauftrag für die Architekturleistungen an das Architekturbüro Bosshard und Partner AG (Zürich) und die Einschalung der Rückseite der Tribüne an die Firma Markus Fehr + Co. (Berg am Irchel, ZH).

Einbürgerungen

Der Stadtrat behandelte drei Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen. Er stimmte zwei Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zu, ein Gesuch lehnte er ab. Die Gesuchsteller stammen aus Kroatien, Serbien-Montenegro und Italien.

 

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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20. Mai 2010: Geschäftsbericht 2009 ist erschienen

Seit dem letzten Oktober leben über 17 000 Menschen in Bülach. Die rasche Bevölkerungszunahme spricht für den Standort Bülach, fordert aber gleichzeitig Politik und Verwaltung. Der neu erschienene Geschäftsbericht 2009 gibt unter anderem Antworten auf die Frage: „Was muss eine Stadt mit 17 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bieten?“ Interessierte können den Geschäftsbericht ab sofort beziehen.

Der Geschäftsbericht 2009 informiert umfassend über die Tätigkeit des Gemeinderats, des Stadtrats und der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr. Bilder illustrieren den Rückblick aufs Jahr 2009. Tabellen und Grafiken vermitteln Zahlen und Fakten dazu. Gleichzeitig gibt der Bericht einen Überblick über die Herausforderungen, die sich dem Stadtrat und der Stadtverwaltung stellen.

Interessierte können den Geschäftsbericht ab sofort bei der Stadtverwaltung beziehen:

  • An den Schaltern der Stadtverwaltung
  • Telefonisch: 044 863 11 20
  • Per Mail: info@no.spam.buelach.no.spam.ch
  • Internet: Unter www.buelach.ch wird der Geschäftsbericht als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.  

Personen, welche den Geschäftsbericht bereits bestellt haben, erhalten ihn bis Ende Mai zugestellt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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20. Mai 2010: Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 19. Mai 2010

Bauarbeiten Bergweg – Genehmigung der Bauabrechnung

Am 3. September 2007 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von 373 000 Franken für die Strassensanierung des Bergwegs. In eigener Kompetenz bewilligte der Stadtrat die Projekte für den Ersatz der Wasserleitung und die Sanierung der Abwasserleitung im Bergweg mit 244 000 Franken bzw. 40 000 Franken. Die Bauabrechnung über die Sanierung des Bergwegs schliesst nun mit Aufwendungen von 280 000 Franken ab. Damit wird der bewilligte Kredit um 93 000 Franken unterschritten. Die Minderkosten sind einerseits auf die günstige Vergabe der Bauarbeiten und andererseits auf die nicht notwendigen Nebenarbeiten für Anpassungen und Begrünungen zurückzuführen. Der Stadtrat hat die Abrechnung zuhanden des Gemeinderats genehmigt. Gleichzeitig hat er die Bauabrechnungen für den Ersatz der Wasserleitung und für die Sanierung der Kanalisation gutgeheissen. Sie schliessen mit Aufwendungen von 209 000 Franken (Kostenunterschreitung von 35 000 Franken) und 31 000 Franken (Kostenunterschreitung von 9000 Franken) ab. Die Minderkosten sind ebenfalls auf die bereits genannten Gründe zurückzuführen.

Sanierung Kreuzstrasse und Erweiterung Begegnungszone 

Im Zusammenhang mit der im Juni 2006 bewilligten Überbauung Seematt im Bereich Schaffhauser- / Winterthurer- / Kreuzstrasse beabsichtigt der Stadtrat, die Kreuzstrasse umzugestalten. Der westliche Abschnitt soll in eine Begegnungszone und der östliche Abschnitt als normale Strasse mit beidseitigen Trottoirs ausgebildet werden. Die Verzweigung Schaffhauser- / Kreuzstrasse wird redimensioniert. Das Vorprojekt wurde im Herbst 2009 publiziert. Darauf hin gingen mehrere Einwendungen und Anregungen ein. Diese betrafen mehrheitlich die vorgesehene Aufhebung der Bushaltestelle Kreuzstrasse. Aufgrund der Einwendungen und der im Februar 2010 bewilligten Projektänderung der Überbauung Seematt wurde das Strassenprojekt angepasst. Die Bushaltestelle Kreuzstrasse wird beibehalten, jedoch ein paar Meter nach Osten verschoben und behindertengerecht ausgebildet. Die Umgestaltung der Kreuzstrasse erfolgt nach Rohbauvollendung der Überbauung Seematt, das heisst voraussichtlich im Jahr 2012. Der Stadtrat hat zu den Einwendungen Stellung genommen. Der entsprechende Bericht samt geändertem Vorprojekt Kreuzstrasse wird demnächst öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Gleichzeitig hat der Stadtrat die notwendigen Landabtretungen genehmigt. Von den voraussichtlichen Nettokosten zulasten der Stadt von 527 000 Franken (ohne allfällige Werkleitungsbauten) hat er Kenntnis genommen. Das Bauprojekt samt Kostenvoranschlag wird im Jahr 2011 ausgearbeitet und danach publiziert.

Beitrag an die Instandsetzung eines Feuerwehrautos aus dem Jahre 1938

1945 erwarb die Feuerwehr Bülach ihr erstes Fahrzeug mit Jahrgang 1938. Heute bestreitet der Feuerwehrverein Bülach den Unterhalt des Fahrzeugs und setzt es für repräsentative Zwecke ein. Das Fahrzeug befindet sich nun in einem Zustand, der eine Totalrevision erforderlich macht. Die Kosten für die Sanierung betragen gemäss Offerten rund 100 000 Franken. Der Stadtrat wertet das Feuerwehrfahrzeug als ein Zeitzeuge der Stadtgeschichte. Er hat sich deshalb bereit erklärt, die Restauration des Fahrzeugs mit einem Beitrag von maximal 40 000 Franken zu unterstützen. Der Beitrag ist an die Bedingung geknüpft, dass die Restfinanzierung von 60 000 Franken durch den Feuerwehrverein und allfällige private Sponsoren sichergestellt ist.

Verpachtung der Fischereireviere

Die beiden Fischereireviere an der Glatt respektive für die Bachläufe des Furt-, Riet- und Sechtbachs wurden für den Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2018 zur Neuverpachtung ausgeschrieben. Um die Reviere bewarb sich einzig der bisherige Pächter, der Fischer-Club Bülach. Der Stadtrat hat entschieden, die beiden Fischereireviere wiederum an den Fischer-Club Bülach zu verpachten.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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17. Mai 2010: Jagdpachtvergabe – Verwaltungsgericht bestätigt Vergabeentscheid der Stadt Bülach

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit Entscheid vom 5. Mai 2010 zwei von Kurt Zimmermann gegen die Stadt Bülach erhobene Beschwerden abgewiesen. Mit seinen Entscheiden hat das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass die Vergabe der Jagdpacht 2009 – 2017 für die Reviere Bülach Nord und Bülach Süd rechtmässig erfolgt ist.

Diese gerichtliche Auseinandersetzung gründet in der Vergabe der Jagdpachten für die Periode 2009 – 2017. Am 3. März 2009 vergab der Stadtrat die Pachten für die Jagdreviere Bülach Nord und Bülach Süd. Den Zuschlag für das Jagdrevier Bülach Nord ging an die Jagdgesellschaft um Philipp Wieland, den Zuschlag für das Revier Bülach Süd erhielt die Jagdgesellschaft um Kurt Zimmermann. Am 26. Mai 2009 mussten die Reviere neu versteigert werden. Dies war für das Revier Bülach Nord nötig, weil der Bezirksrat einen Rekurs gegen den Vergabeentscheid des Stadtrats gutgeheissen hatte. Die Neuversteigerung des Reviers Bülach Süd wurde angesetzt, weil sich nachträglich herausstellte, dass nicht alle Mitglieder der Jagdgesellschaft um Kurt Zimmermann ein Jagdpatent für den Kanton Zürich besassen. Den Zuschlag für das Jagdrevier Bülach Süd erhielt dann mit Ernst Utzinger eine andere Jagdgesellschaft als die ursprünglich berücksichtigte um Kurt Zimmermann, während das Revier Bülach Nord wiederum an die Jagdgesellschaft um Philipp Wieland ging.

Gegen beide Entscheide rekurrierte Kurt Zimmermann beim Bezirksrat Bülach. Dieser wies die Rekurse jedoch ab. Auch die gegen die Bezirksratsentscheide erhobenen Beschwerden beim Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Vergabe der Jagdpacht rechtmässig und im Rahmen des der Stadt zustehenden Ermessensspielraums erfolgt sei. Es gab somit dem Stadtrat auf der ganzen Linie Recht.

Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 30
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