Veranstaltung, Vorübergehende Verkehrsanordnungen, Pfarrplatz/Hans-Haller-Gasse, Sommerkonzert, Stadtmusik Bülach, Do. 11. Juli 2024, ca. 18.00 - ca. 22.00 Uhr

Sommerkonzert Stadtmusik Bülach, Sperrung der Hans-Haller-Gasse (Gerbe-/ bis Marktgasse) und des Pfarrplatzes

Parkverbote: Hans-Haller-Gasse/Pfarrplatz Parkfelder Nr. 2 – 13

Do. 11. Juli 2024, ca. 18.00 – ca. 22.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001

Infolge des «Sommerkonzertes der Stadtmusik Bülach» wird die Hans-Haller-Gasse (Marktgasse - Gerbegasse) und der Pfarrplatz am Do. 11. Juli 2024, von 18.00 – ca. 22.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern im Veranstaltungsareal ist verboten. Der Anlass findet nur statt, wenn es nicht regnet.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse des Anlasses.

Publikationsdatum, 29. April 2024

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
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