Im Dialog
Balkonkraftwerke
Von Jens Nolte
Eintrag vom 03.09.2022
Bei einer drohenden Energiemangellage zählt an sich jeder kleine Beitrag. So z.B. auch so genannte "Balkonkraftwerke", also Solarpanels mit kleiner Leistung, die am Balkongeländer angebracht werden, und zumindest teilweise den Energieverbrauch eines Haushalts abdecken können. Die wäre auch im Sinne des Klimaschutzes, über den im Mai im Kanton abgestimmt wurde. Fragt man als Mieter jedoch seine Hausverwaltung nach einer Bewilligung, wird dies "aus optischen Gründen" grundsätzlich abgelehnt, auch wenn der Balkon gar nicht von der Strasse her eingesehen werden kann. Hat die Stadt hier eine Möglichkeit, regulierend im Sinne des Klimaschutzes einzugreifen, d.h. die "Optik" und das übergeordnete Interesse (Energie-/CO2 Einsparung") gegeneinander abzuwägen?
Antwort der Stadt Bülach
Von Stadt Bülach
Antwort vom 06.09.2022
Guten Tag Herr Nolte
Solaranlagen an Fassaden (und somit auch Balkongeländern) unterstehen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht. Im Rahmen der Baugesuchsprüfung findet jeweils eine «Einzelfallabwägung» statt, wobei insbesondere die Zonenkonformität sowie die Einpassung gemäss § 238 Planungs- und Baugesetz (PBG) überprüft werden. Werden die Anforderungen erfüllt, besteht Anspruch auf Bewilligung. Bis anhin gab es in diesem Zusammenhang keine Verweigerungen. Die Zustimmung der Eigentümerschaft ist jedoch zwingend erforderlich.
Freundlich grüsst
Roger Dällenbach
Leiter Hochbau