Neue Entschädigungsverordnung - Stadtrat legt Interessenbindungen offen
Auf Beginn der Legislatur 2018-2022 tritt die neue Entschädigungsverordnung (EVO) in Kraft. Die EVO regelt die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre. Und neu auch die Offenlegung der Stadtrats-Mandate und der Umgang mit deren Entschädigung. Die EVO und die Interessenbindungen des Stadtrats sind unter www.buelach.ch/stadtrat veröffentlicht.
Am 26 Juni 2017 hat der Gemeinderat die neue EVO genehmigt. Sie sieht eine höhere Entschädigung des Stadtrats vor. Dies mit dem Ziel, das Milizsystem zu stärken und die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und politischem Amt zu gewährleisten. Die EVO tritt am 1. Juli 2018, mit Beginn der Legislatur 2018-2022, in Kraft.
Mit der Offenlegung der Interessenbindungen erfüllt der Stadtrat frühzeitig die Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes. Dieses fordert die Interessenbindungen bis Ende 2021 offenzulegen.
Funktionsbeschreibungen für jedes Ressort
Zusätzlich besteht neu für jedes Stadtratsressort eine Funktionsbeschreibung. Die Funktionsbeschreibungen zeigen die Aufgaben und den ungefähren Aufwand pro Ressort. Damit veröffentlicht der Stadtrat transparente und aussagekräftige Informationen zu seinem Amt.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail
27. März 2018
Dokumente
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Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung, EVO), gültig ab Legislatur 2018-2022
PDF 161 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Bevölkerung und Sicherheit
PDF 107 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Bildung
PDF 175 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Finanzen und Informatik
PDF 106 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Planung und Bau
PDF 106 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Präsidiales
PDF 130 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Soziales und Gesundheit
PDF 128 KB
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Funktionsbeschreibung Ressort Umwelt und Infrastruktur
PDF 127 KB